Wer bekommt Nachtzuschlag?
Im Arbeitszeitgesetz sind die Voraussetzungen für einen Zuschlag geregelt. Nur wer als sogenannter Nachtarbeitnehmer gilt, hat Anspruch auf den Nachtzuschlag. Nachtarbeitnehmer …
- leisten normalerweise Nachtarbeit in Form eines Wechselschichtmodells oder
- leisten in mindestens 48 Nächten im Kalenderjahr Nachtarbeit.
Außerdem müssen mindestens zwei Stunden der Arbeitszeit in die Nachtzeit fallen, damit diese als Nachtarbeit gilt. Bei weniger entsteht kein Anspruch auf den Nachtzuschlag.
Unternehmen stehen in der Pflicht, ihre Angestellten ohne Ausnahme alle gleich zu behandeln. Das bedeutet, auch Minijobber erhalten Nachtzuschläge, genauso wie weitere zusätzliche Zahlungen, die andere Mitarbeiter erhalten. Im Fall von Zuschlägen zählen diese laut Minijobzentrale nicht zu den 520 Euro maximalem monatlichen Verdienst, wenn diese Zuschläge steuerfrei sind (siehe unten). Lediglich bei Lohnfortzahlung sind die Zuschläge steuerpflichtig. Das ist zum Beispiel bei Krankheit der Fall, wenn keine tatsächliche Arbeit vorliegt, das Recht auf den Zuschlag aber besteht. Die Zahlung hat jedoch keine Auswirkung auf den Status als Minijobber.
In welchem Alter braucht man keine Nachtschicht mehr machen? Ein Höchstalter für Nachtschicht oder Schichtarbeit allgemein und damit den Nachtschichtzuschlag gibt es in den gesetzlichen Regelungen nicht.
Für nicht angeordnete Nachtschicht müssen Arbeitgeber im Zweifel keinen Zuschlag zahlen. Arbeitet etwa ein Mitarbeiter im Home-Office normalerweise zwischen 8 und 18 Uhr und beschließt von sich aus ohne Absprache, ab sofort um 4 Uhr morgens anzufangen, so muss sein Vorgesetzter diese Arbeitszeiten nicht annehmen. Arbeitgeber haben ein Weisungsrecht, das die Lage der Arbeitszeit einschließt.