Nachtzuschlag

Was ist der Nachtzuschlag?

Die Arbeit in der Nacht stellt für Mitarbeiter eine höhere Belastung dar als am Tag. Sie sind entgegen ihrem Biorhythmus wach und verzichten meist auf Teile ihres Familien- und Soziallebens. Das Arbeitsrecht kommt dem entgegen: Der Nachtzuschlag, auch Nachtschichtzuschlag, ist ein Ausgleich für die höhere Belastung durch die Nachtarbeit, den Arbeitnehmer erhalten. Arbeitgeber gewähren ihn für geleistete Arbeit zur Nachtzeit. Ein finanzieller Zuschlag ist ebenso möglich wie zusätzliche bezahlte Freizeit.

Ist der Nachtzuschlag gesetzlich vorgeschrieben?

Ja, das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gibt in Paragraph 6 Absatz 5 einen Nachtzuschlag zwingend vor. Allerdings ist hier sowohl ein finanzieller als auch ein Freizeitausgleich möglich. Der genaue Absatz lautet wie folgt: „Soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen, hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren.“

In Tarifverträgen gibt es demnach die Möglichkeit, Zuschläge für Nachtarbeit anders zu regeln. Außerdem gibt es weitere Voraussetzungen im Arbeitszeitgesetz, damit Arbeitnehmer einen Nachtzuschlag erhalten (siehe unten).

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Zur Zeiterfassung

Welche Zuschläge gibt es bei Nachtarbeit?

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) schreibt einen „angemessenen“ Nachtzuschlag vor und regelt die Höhe demnach nicht. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) aber urteilte 2015, ein Zuschlag in Höhe von 25 Prozent sei angemessen, wenn die Belastung der Nachtarbeit nicht höher oder geringer ist als am Tag.

Bei Dauernachtarbeit sieht das Urteil einen Nachtzuschlag in Höhe von 30 Prozent vor. Ist die Arbeit nachts weniger fordernd, etwa tatsächliche Arbeit im Bereitschaftsdienst, ist ein niedrigerer Prozentsatz in Ordnung.

Die Prozente beziehen sich bei finanziellem Zuschlag auf den Grundlohn des Bruttoarbeitsentgelts pro Stunde des jeweiligen Arbeitnehmers. Häufig gewähren Arbeitgeber die Zuschlagshöhe, die auch steuerfrei ist (siehe unten).

Für einen Freizeitausgleich gelten dieselben Prozente. Bei 25 Prozent also 15 Minuten zusätzliche Zeit pro Arbeitsstunde. Nach 32 Nachtarbeitsstunden ergibt dies acht zusätzliche Stunden, also einen freien bezahlten Tag.

Im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) sind für Nachtarbeit 20 Prozent Zuschlag angegeben.

Wer bekommt Nachtzuschlag?

Im Arbeitszeitgesetz sind die Voraussetzungen für einen Zuschlag geregelt. Nur wer als sogenannter Nachtarbeitnehmer gilt, hat Anspruch auf den Nachtzuschlag. Nachtarbeitnehmer …

  • leisten normalerweise Nachtarbeit in Form eines Wechselschichtmodells oder
  • leisten in mindestens 48 Nächten im Kalenderjahr Nachtarbeit.

Außerdem müssen mindestens zwei Stunden der Arbeitszeit in die Nachtzeit fallen, damit diese als Nachtarbeit gilt. Bei weniger entsteht kein Anspruch auf den Nachtzuschlag.

Unternehmen stehen in der Pflicht, ihre Angestellten ohne Ausnahme alle gleich zu behandeln. Das bedeutet, auch Minijobber erhalten Nachtzuschläge, genauso wie weitere zusätzliche Zahlungen, die andere Mitarbeiter erhalten. Im Fall von Zuschlägen zählen diese laut Minijobzentrale nicht zu den 520 Euro maximalem monatlichen Verdienst, wenn diese Zuschläge steuerfrei sind (siehe unten). Lediglich bei Lohnfortzahlung sind die Zuschläge steuerpflichtig. Das ist zum Beispiel bei Krankheit der Fall, wenn keine tatsächliche Arbeit vorliegt, das Recht auf den Zuschlag aber besteht. Die Zahlung hat jedoch keine Auswirkung auf den Status als Minijobber.

In welchem Alter braucht man keine Nachtschicht mehr machen? Ein Höchstalter für Nachtschicht oder Schichtarbeit allgemein und damit den Nachtschichtzuschlag gibt es in den gesetzlichen Regelungen nicht.

Für nicht angeordnete Nachtschicht müssen Arbeitgeber im Zweifel keinen Zuschlag zahlen. Arbeitet etwa ein Mitarbeiter im Home-Office normalerweise zwischen 8 und 18 Uhr und beschließt von sich aus ohne Absprache, ab sofort um 4 Uhr morgens anzufangen, so muss sein Vorgesetzter diese Arbeitszeiten nicht annehmen. Arbeitgeber haben ein Weisungsrecht, das die Lage der Arbeitszeit einschließt.

In welchem Zeitraum gibt es Nachtzuschlag?

Zu welchen Uhrzeiten aber gibt es Nachtzuschlag? Das Arbeitszeitgesetz regelt in Paragraph 2 Absatz 3 ArbZG die Nachtzeit. Sie gilt von 23 bis 6 Uhr, für Bäckereien und Konditoreien von 22 bis 5 Uhr. In dieser Zeit fällt der Nachtzuschlag an, wenn die Bedingungen für Nachtarbeitnehmer und Nachtarbeit erfüllt sind.

Arbeitgeber haben die Möglichkeit, freiwillig für größere Zeiträume Zuschläge zu gewähren.

Wie wird der Nachtzuschlag berechnet?

Der Nachtzuschlag ist ein Zuschlag zum Grundlohn des entsprechenden Arbeitnehmers. Dabei geht es immer um das Brutto. Der Grundlohn setzt sich zusammen aus dem monatlichen Grundgehalt, geldwerten Vorteilen (zum Beispiel Dienstwagen), nicht lohnsteuerbegünstigten Zuschlägen und lohnsteuerfreien Zahlungen an Pensionskassen oder -fonds. Nicht darin enthalten sind ein 13. Gehalt, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Überstundenvergütungen und eben die Zuschläge für Nachtarbeit oder Sonn- beziehungsweise Feiertagsarbeit.

Zuschläge sind also als Prozente vom Grundlohn in der Stunde zu verstehen. Die Berechnung nimmt jedoch immer mindestens den Mindestlohn zur Grundlage, selbst wenn ein Arbeitnehmer aus besonderen Gründen einen niedrigen Stundenlohn verdient, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) 2017 in einem Urteil.

Beispielrechnung finanzieller Nachtzuschlag

Stundengrundlohn x Nachtarbeitsstunden x Prozentsatz Zuschlag

Barbara arbeitet regelmäßig nachts im Kundendienst und verdient im Monat 3.500 Euro brutto ohne weitere Zahlungen. Sie arbeitet 40 Stunden in der Woche, im Monat demnach 40 mal 4,33 (Wochenfaktor) gleich 173,2 Stunden. Sie teilt ihr Gehalt durch die Monatsstunden und kommt so auf einen Stundenlohn von 20,21 Euro brutto pro Stunde.

Sie erhält 25 Prozent Nachtzuschlag. Letzten Monat hat sie in zehn Nächten jeweils fünf Stunden innerhalb der gesetzlich festgelegten Nachtzeit gearbeitet und somit Nachtarbeit geleistet. Sie erhält also für 50 Stunden einen Zuschlag von 25 Prozent, sprich 25 Prozent von 50 mal 20,21 Euro. Das entspricht 25 Prozent von 1.010,50 Euro, also 252,63 Euro Nachtzuschlag für den letzten Monat. In der Arbeitsstunde beträgt der Nachtzuschlag 25 Prozent von 20,21 Euro gleich 5,05 Euro.

Berechnung Nachtzuschlag

Beispiele für den Nachtzuschlag

Kian arbeitet tagsüber in einer Agentur ohne Tarifvertrag. Für eine Veranstaltung übernimmt er ausnahmsweise den Standdienst von 22 bis 2 Uhr. Zwar arbeitet er zur gesetzlichen Nachtzeit und es liegen mindestens zwei Stunden seiner Arbeitszeit in diesem Zeitraum. Da er jedoch nur einmalig Nachtarbeit leistet, zählt er nicht zu den Nachtarbeitnehmern und hat deswegen keinen Anspruch auf den Nachtzuschlag. 

Lina arbeitet regelmäßig in Wechselschicht in einem produzierenden Betrieb. An einem Arbeitstag fängt sie ausnahmsweise in der frühen Schicht schon um 5 statt um 6 Uhr an. Sie ist Nachtarbeitnehmerin im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. An diesem Tag hat sie jedoch keine Nachtarbeit geleistet, weil keine zwei ganzen Stunden in die gesetzliche Nachtzeit gefallen sind, sondern nur eine. Sie erhält für diese Zeit keinen Nachtschichtzuschlag.

Carla ist Nachtarbeitnehmerin im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Mehr noch, sie leistet Dauernachtarbeit im Personenschutz und arbeitet nur selten tagsüber. Damit hat sie einen Anspruch auf 30 Prozent Nachtzuschlag. Ihr Arbeitgeber gewährt ihr zwischen 0 und 4 Uhr sogar die steuerfreien 40 Prozent Zuschlag.

Ravi bekommt Nachtzuschlag von seinem Arbeitgeber gezahlt, und zwar 25 Prozent für die Zeiten zwischen 23 und 0 Uhr und 4 bis 6 Uhr. Zwischen 0 und 4 Uhr erhält er 40 Prozent. Er arbeitet regelmäßig in der Schicht von 21 bis 6 Uhr, mit einer Pause von 1 bis 2 Uhr. Für die Zeit von 21 bis 23 Uhr erhält er keinen Zuschlag, denn es handelt sich nicht um Nachtarbeit laut Arbeitszeitgesetz. Von 23 bis 0 Uhr bekommt er 25 Prozent. Für die Zeit zwischen 0 und 4 Uhr erhält er die höheren 40 Prozent, jedoch abzüglich einer Stunde Pause zwischen 1 und 2 Uhr. Von 4 bis 6 Uhr bekommt er wieder die 25 Prozent Nachtzuschlag.

Arbeitszeitgesetz und Nachtarbeit

Für Nachtarbeit und Schichtarbeit gelten dieselben Regelungen bezüglich Höchstarbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten, die laut Arbeitszeitgesetz auch für Tagarbeitnehmer gelten. Das bedeutet:

  • Pro Arbeitstag/-nacht sind maximal acht Arbeitsstunden erlaubt.
  • Bis zu zwei zusätzliche Stunden Mehrarbeit sind täglich möglich.
  • Ab einer Arbeitszeit von sechs Stunden sind 30 Minuten Pause vorgeschrieben, ab neun Stunden 45 Minuten.

Für Nachtarbeitnehmer gibt es weitere Vorschriften laut § 6 ArbZG:

  • Innerhalb von einem Kalendermonat beziehungsweise vier Wochen beträgt die Arbeitszeit im Durchschnitt acht Stunden. Mehrarbeit aus Nachtarbeit ist in dem Zeitraum also abzubauen.
  • Alle drei Jahre haben Nachtarbeitnehmer Anspruch auf eine arbeitsmedizinische Untersuchung, die der Arbeitgeber zahlt. Ab 50 Jahren besteht jedes Jahr ein Anspruch auf eine solche Untersuchung.
  • Ist die Gesundheit des Mitarbeiters gefährdet, kümmert er sich um ein Kind unter zwölf Jahren oder um eine schwerpflegebedürftige Person und niemand sonst kann dies übernehmen, so hat er Anspruch auf einen Tagesarbeitsplatz. Lediglich dringende betriebliche Erfordernisse können dem Anspruch entgegenstehen.
  • Nachtarbeitnehmern stehen dieselben Chancen auf Weiterbildung und aufstiegsfördernde Maßnahmen zu wie Angestellten, die tagsüber arbeiten.

Wer nicht aufpasst, übertritt schnell Höchstarbeitszeiten oder macht zu wenig gesetzliche Pausen. Lesen Sie die häufigsten Fehler im Ratgeberartikel Die maximale Arbeitszeit: 5 häufige Fehler

Bonustipp Nachtarbeit

Zuschläge, egal ob Nachtzuschlag, Sonntags- oder Feiertagszuschlag, sollten unmissverständlich mit allen Voraussetzungen schriftlich für alle Angestellten festgehalten sein. Da hier das Prinzip der Gleichberechtigung für alle Mitarbeiter gilt, eignet sich eine Betriebsvereinbarung am besten.

An die Vorgaben eines Tarifvertrages ist ein Unternehmen nur bedingt gebunden. Es ist auch möglich, einen höheren Nachtzuschlag zu zahlen als den im Tarifvertrag genannten. Ein niedrigerer Zuschlag dagegen ist nicht erlaubt.

Welche Nachtzuschläge sind steuerfrei?

Das Einkommensteuergesetz regelt in Paragraph 3 EStG die gesetzliche Steuerfreiheit von Zuschlägen bei Nachtarbeit.

Generell sind 25 Prozent Nachtzuschlag steuerfrei, wenn der Grundlohn 50 Euro in der Stunde nicht übersteigt. Dies gilt für die Zeit zwischen 20 und 6 Uhr, auch wenn der Anspruch gemäß der gesetzlichen Nachtzeit erst ab 23 Uhr (22 Uhr für Bäcker und Konditor) besteht.

In der Zeit von 0 bis 4 Uhr sind 40 Prozent steuerfrei, wenn der Mitarbeiter vor 0 Uhr angefangen hat und der Stundengrundlohn nicht über 50 Euro liegt.

Sind Nachtzuschläge sozialversicherungspflichtig?

Bis zu einem Grundlohn von 25 Euro in der Stunde sind die Zuschläge nicht sozialversicherungspflichtig, wenn die Prozentsätze den steuerfreien entsprechen. Was darüber liegt, ist zahlungspflichtig. 

Gibt es Nachtzuschlag am Wochenende?

Arbeitnehmer haben unabhängig vom Wochentag Anspruch auf Nachtzuschlag. Unternehmen müssen ihn immer zahlen oder einen Ausgleich in Form von Freizeit gewähren. Dazu sind aber die oben genannten Voraussetzungen für Nachtarbeit zu erfüllen.

Zählen verschiedene Zuschläge zusammen?

Der Nachtzuschlag kumuliert mit anderen Zuschlägen. Das bedeutet, hat ein Arbeitnehmer durch Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag Anspruch auf Sonntagszuschlag oder Feiertagszuschlag, so zählen diese zusätzlich zum Nachtzuschlag.

Was geschieht mit dem Nachtzuschlag bei Krankheit und Feiertagen?

Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und für Feiertage. Hier gilt das Lohnausfallprinzip. Das, was der Beschäftige bei Arbeit bekommen hätte, erhält er auch. Zuschläge gehören dazu.

Werden Nachtzuschläge pro Stunde bezahlt?

Ja. Die Prozentangaben des Nachtzuschlags beziehen sich auf eine Arbeitsstunde. 25 Prozent Zuschlag bedeuten 15 Minuten Freizeitausgleich oder 25 Prozent des Bruttostundenlohns.

Was ist der Unterschied zwischen Nachtzuschlag und Nachtzulage?

Eine Zulage unterscheidet sich von einem Zuschlag dadurch, dass Zulagen zum Lohn gehören und deswegen grundsätzlich steuerpflichtig sind. Bei Zuschlägen ist das nur bedingt der Fall. Eine Nachtzulage oder Nachtschichtzulage ist demnach nicht gleichbedeutend mit dem Nachtzuschlag.

Warum gibt es den Nachtzuschlag?

Arbeit entgegen dem Biorhythmus ist anstrengend und schränkt das Sozialleben ein. Nachtarbeitnehmer sind einer höheren Belastung ausgesetzt als Tagarbeiter, denn der Körper wacht eigentlich am Tag und erholt sich in der Nacht, wenn es dunkel ist. Zusätzlich verzichten Mitarbeiter auf Zeit mit Freunden und Familie oder für Hobbys zu den üblichen Zeiten, wenn sie abends/nachts arbeiten und am Tag schlafen.

Das Arbeitsrecht hat deswegen an verschiedenen Stellen die Nachtarbeit und den Nachtzuschlag geregelt, um diese Einschränkungen und Arbeitsbelastungen so gut wie möglich auszugleichen.

Verbot von Nachtarbeit

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf den Nachtzuschlag. Jedoch ist es bestimmten Personen aus gesundheitlichen Gründen verboten, Nachtarbeit zu leisten.

  • Schwangere/Stillende dürfen zwischen 20 und 6 Uhr nicht arbeiten. Auf eigenen Wunsch ist ihnen die Arbeit bis 22 Uhr erlaubt, wenn die Aufsichtsbehörde zustimmt. Sie können diesen Wunsch aber jederzeit zurücknehmen.
  • Jugendliche unter 18 Jahren dürfen ebenfalls nicht von 20 bis 6 Uhr arbeiten. Die Regelungen im Jugendarbeitsschutzgesetz nennen einige Ausnahmen, zum Beispiel für Gaststätten oder Bäckereien.
Kollegin KathaKatharina Bensch

Katharina Bensch ist die Clockodo-Expertin für Themen rund um den Arbeitsalltag.
Mit zertifiziertem Fachwissen zu rechtlichen Arbeitsthemen und vielfältiger Erfahrung als Redakteurin betreut sie das Clockodo-Info-Portal.

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