2. Die Steuern
Die Besteuerung von Firmenwagen basiert auf dem Prinzip des geldwerten Vorteils, welches eine zentrale Rolle in der steuerlichen Behandlung solcher Fahrzeuge spielt. Ein geldwerter Vorteil entsteht, wenn Mitarbeiter ihren Dienstwagen auch für private Zwecke nutzen dürfen. Diese Nutzung wird vom Finanzamt als zusätzliche Einkommensform betrachtet und dementsprechend besteuert.
Geldwerter Vorteil und dessen steuerliche Relevanz
Der geldwerte Vorteil bemisst sich nach dem Wert, den die private Nutzung des Firmenwagens für den Mitarbeiter hat. Das Finanzamt sieht diese private Nutzung als eine Form des Einkommens an, da der Mitarbeiter Kosten einspart, die er sonst für ein privates Fahrzeug tragen müsste. Diese Ersparnis führt zu einer steuerlichen Belastung, die auf den geldwerten Vorteil angewendet wird, um die korrekte Steuerschuld des Mitarbeiters zu ermitteln.
Unterschied zwischen der privaten und geschäftlichen Nutzung von Firmenwagen
Die Unterscheidung zwischen privater und geschäftlicher Nutzung ist ausschlaggebend für die Besteuerung des Firmenwagens. Geschäftliche Fahrten, also jene, die im direkten Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen, wie beispielsweise Fahrten zu Kunden oder Lieferanten, sind steuerfrei. Private Fahrten hingegen, die nicht mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen, führen zu dem bereits genannten geldwerten Vorteil und sind somit steuerpflichtig.
Für die Einordnung als Firmenwagen muss das Fahrzeug zum steuerlichen Betriebsvermögen gehören. Das darf der Arbeitgeber so zuordnen, wenn der betriebliche Nutzungsanteil zwischen zehn und 50 Prozent beträgt. Übersteigt er die Hälfte aller Fahrten, dann ist dies zwingend. Bei unter zehn Prozent betrieblicher Nutzung ist der Firmenwagen kein Firmenwagen mehr und gehört zu Ihrem steuerlichen Privatvermögen.
Zur genauen Ermittlung des geldwerten Vorteils gibt es zwei Hauptmethoden:
- Fahrtenbuchmethode
- 1-Prozent-Regelung
Fahrtenbuchmethode
Um die Anteile zu beweisen, ist über einen Zeitraum von drei Monaten ein Fahrtenbuch zu führen. Bei dieser Methode wird ein Fahrtenbuch geführt, das alle Fahrten akribisch mit Angaben zu Datum, Kilometerstand, Ziel, Zweck und bei geschäftlichen Fahrten auch die Namen und Adressen der Geschäftspartner enthält. Sowohl private als auch geschäftliche Fahrten müssen klar voneinander getrennt und dokumentiert werden. Die Daten dieses Fahrtenbuchs gelten dann repräsentativ für diesen Dienstwagen. Bestimmte Berufsgruppen wie Taxifahrer müssen keinen Beweis erbringen.
Liegt die betriebliche Nutzung über 50 Prozent, haben Sie bei der Besteuerung mit Abgabe der Steuererklärung eine Wahl zu treffen. Fällt die Privatnutzung gering aus, ist ein Fahrtenbuch wortwörtlich die günstigere Alternative. Allerdings ist das Führen eines Fahrtenbuchs sehr aufwendig. Nach jeder Fahrt sind unter anderem Angaben zum genauen Reiseziel, genauen Kilometerständen und eventuell genutzte Umwege einzutragen. Die PKW-Kilometer von der Wohnung bis zur Arbeitsstätte gelten bei der Fahrtenbuchmethode als Privatfahrt.
Wesentliche Aspekte der Fahrtenbuchmethode:
- Präzise Dokumentation: Die Führung des Fahrtenbuchs muss lückenlos und zeitnah erfolgen, um die Akzeptanz durch das Finanzamt zu gewährleisten. Jede Änderung muss nachvollziehbar sein, um Manipulationen zu verhindern.
- Vorteile: Durch die genaue Aufzeichnung basiert die Besteuerung auf der realen Nutzung des Fahrzeugs. Dies kann zu einer steuerlichen Ersparnis führen, insbesondere wenn das Fahrzeug hauptsächlich geschäftlich genutzt wird.
- Herausforderungen: Der Hauptnachteil liegt im hohen administrativen Aufwand. Die fortlaufende, detaillierte Dokumentation jeder Fahrt erfordert Disziplin und kann zeitaufwendig sein.
Die Fahrtenbuchmethode bietet eine faire und individuelle Berechnungsgrundlage für den geldwerten Vorteil, setzt jedoch eine genaue und konsequente Dokumentation voraus. Sie ist besonders vorteilhaft für Nutzer, die ihr Fahrzeug überwiegend für berufliche Zwecke verwenden und bereit sind, den administrativen Mehraufwand in Kauf zu nehmen.
1-Prozent-Regelung
Die 1-Prozent-Regelung ist eine vereinfachte Methode zur Besteuerung der privaten Nutzung eines Firmenwagens. Sie setzt pauschal den geldwerten Vorteil, den ein Mitarbeiter aus der privaten Nutzung des Dienstwagens zieht, mit 1 % des Listenpreises des Fahrzeugs pro Monat an. Der Listenpreis bezieht sich auf den Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung inklusive aller Extras und ohne Rabatte. Ein Prozent des Bruttolistenpreises des gewählten Fahrzeugs gilt dabei als geldwerter Vorteil, der für das Finanzamt relevant ist. (Achtung: Auch wenn Sie einen Gebrauchtwagen kaufen, dient der aktuelle Neupreis des Modells als Grundlage.)
Kernpunkte der 1-Prozent-Regelung:
- Pauschale Berechnung: Monatlich wird 1 % des Listenpreises des Fahrzeugs als geldwerter Vorteil für die private Nutzung angesetzt.
- Einfachheit und Praktikabilität: Die Regelung erspart die detaillierte Dokumentation jeder einzelnen Fahrt, wie es bei der Fahrtenbuchmethode der Fall ist. Dies macht sie besonders attraktiv für diejenigen, die den administrativen Aufwand minimieren möchten.
- Zusätzliche Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte: Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte werden zusätzlich 0,03 % des Listenpreises pro Entfernungskilometer und Monat zum geldwerten Vorteil hinzugerechnet.
Vorteile:
- Verwaltungsaufwand: Die 1-Prozent-Regelung reduziert den Verwaltungsaufwand erheblich, da keine detaillierten Fahrtenbücher geführt werden müssen.
- Vorhersehbarkeit: Die Methode bietet eine klare und einfache Berechnungsgrundlage, was die Planbarkeit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber erhöht.
Nachteile:
- Pauschalisierung: Da die 1-Prozent-Regelung keine Rücksicht auf das tatsächliche Ausmaß der privaten Nutzung nimmt, kann sie in manchen Fällen zu einer höheren Besteuerung führen als die tatsächliche Nutzung rechtfertigen würde, besonders bei geringer privater Nutzung oder einem hohen Listenpreis des Fahrzeugs.
- Keine Berücksichtigung individueller Umstände: Die pauschale Methode kann individuelle Fahrverhältnisse und -bedürfnisse nicht abbilden, was in bestimmten Fällen zu finanziellen Nachteilen führen kann.
Die 1-Prozent-Regelung bietet somit eine einfache Lösung für die Besteuerung der privaten Nutzung eines Firmenwagens, die insbesondere bei regelmäßiger privater Nutzung und dem Wunsch nach administrativer Vereinfachung ihre Vorteile ausspielt. Die Wahl zwischen der 1-Prozent-Regelung und der Fahrtenbuchmethode sollte jedoch basierend auf der individuellen Nutzungssituation und den steuerlichen Auswirkungen getroffen werden.