Firmenwagen anschaffen: 7 Dinge sollten Sie beachten

Viele Chefs stehen mindestens einmal in ihrer Laufbahn vor der Frage nach dem Firmenwagen. Anschaffen oder nicht? Ob er selbst auf die Idee kommt oder ein Arbeitnehmer die Diskussion anstößt: Die Entscheidung trifft der Arbeitgeber selbst. Tendiert er zur Anschaffung des Dienstwagens, stellen sich einige weitere Fragen. Welches Auto schafft er an? Wer bekommt einen Firmenwagen? Hat auch der Arbeitgeber Vorteile?  Viele Fragen, auf die es selten eindeutige Antworten gibt. Hier erfahren Sie, was Sie erwartet.

Laptop im Firmenwagen
Die Frage nach dem Firmenwagen ist sehr komplex.

Was ist ein Firmenwagen?

Ein Firmenwagen definiert sich durch die Nutzung für berufliche Zwecke: Er dient also dem Unternehmen. Davon abgesehen stellt der Arbeitgeber eigene Regeln auf, denn gesetzliche Vorgaben gibt es kaum. Erlaubt er es sich selbst oder dem Arbeitnehmer, das Fahrzeug auch privat zu nutzen, ist einiges zu beachten.

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Welche 7 Punkte müssen vor dem Firmenwagen besprochen werden?

1. Die Privatnutzung

Chef und Mitarbeiter regeln die Privatnutzung des Firmenwagens im Arbeitsvertrag. Besteht bereits ein gültiger Arbeitsvertrag, bieten sich Zusatz- oder Änderungsvertrag an. Als Arbeitgeber haben Sie dabei freie Hand, was Beschränkungen betrifft. Ohne weitere Regelungen ist die Privatnutzung auf Sie oder den Arbeitnehmer beschränkt, darüber hinaus ist aber mehr möglich. Darf der Ehepartner den Dienstwagen fahren? Das gerade volljährige Kind Kilometer machen? Sogar Freunde und Bekannte? Diese Angaben gehören in den Vertrag. Eine Kontrolle der Einhaltung dieser Vorgaben ist allerdings nicht zwingend.

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Auch ein Verbot von Privatfahrten sollten Sie schriftlich fixieren. Zwar ist es auch als mündliche Vereinbarung gültig, der Fiskus benötigt es aber schriftlich. Ansonsten fallen Steuern an, denn das Finanzamt vermutet eine private Nutzung und damit einen geldwerten Vorteil.

2. Die Steuern

Nutzen Sie oder Ihr Beschäftigter den Dienstwagen auch privat, gilt das rechtlich als geldwerter Vorteil. Den muss der Fahrer versteuern.

Für die Einordnung als Firmenwagen muss das Fahrzeug zum steuerlichen Betriebsvermögen gehören. Das darf der Arbeitgeber so zuordnen, wenn der betriebliche Nutzungsanteil zwischen zehn und 50 Prozent beträgt. Übersteigt er die Hälfte aller Fahrten, dann ist dies zwingend. Bei unter zehn Prozent betrieblicher Nutzung ist der Firmenwagen kein Firmenwagen mehr und gehört zu Ihrem steuerlichen Privatvermögen. Um die Anteile zu beweisen, ist über einen Zeitraum von drei Monaten ein Fahrtenbuch zu führen. Die Daten dieses Fahrtenbuchs gelten dann repräsentativ für diesen Dienstwagen. Bestimmte Berufsgruppen wie Taxifahrer müssen keinen Beweis erbringen.

Liegt die betriebliche Nutzung über 50 Prozent, haben Sie bei der Besteuerung mit Abgabe der Steuererklärung eine Wahl zu treffen. Fällt die Privatnutzung gering aus, ist ein Fahrtenbuch wortwörtlich die günstigere Alternative. Allerdings ist das Führen eines Fahrtenbuchs sehr aufwendig. Nach jeder Fahrt sind unter anderem Angaben zum genauen Reiseziel, genauen Kilometerständen und eventuell genutzte Umwege einzutragen. Die PKW-Kilometer von der Wohnung bis zur Arbeitsstätte gelten bei der Fahrtenbuchmethode als Privatfahrt.

Die Alternative ist die Pauschalbesteuerung über die 1-%-Regelung. Diese Methode lohnt sich für private Vielfahrer und variiert nicht. Ein Prozent des Bruttolistenpreises des gewählten Fahrzeugs gilt dabei als geldwerter Vorteil, der für das Finanzamt relevant ist. (Achtung: Auch wenn Sie einen Gebrauchtwagen kaufen, dient der aktuelle Neupreis des Modells als Grundlage.) Dazu kommt der Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte. Vor der Wahl der Methode sollten Sie Ihren Steuerberater einschalten.

(§ 6 Einkommensteuergesetz)

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Wählen Sie als Firmenwagen Hybrid- oder batteriebetriebene E-Fahrzeuge und nutzen die Ein-Prozent-Regelung, reduziert sich der als Grundlage geltende Bruttolistenpreis. Schaffen Sie einen solchen umweltschonenden Dienstwagen zwischen 1. Januar 2019 und 31. Dezember 2021 an, berechnet sich die fällige Steuer nur aus dem halben Listenpreis. 

Transporter als Firmenwagen
Bei mehreren Firmenwagen bieten viele Versicherungen einen Flottentarif an.

3. Die Versicherung

Der Dienstwagen ist auf das Unternehmen zugelassen, hinter dem Steuer sitzen aber ein Arbeitnehmer oder Sie als Arbeitgeber. Daher empfiehlt sich der Abschluss einer Vollkaskoversicherung. So beschränkt sich die Haftung bei einem Unfall auf die Selbstbeteiligung, die der jeweilige Fahrer des Wagens trägt.

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Ist ein Flottentarif keine Alternative, lässt sich auf den Schadenfreiheitsrabatt des Arbeitnehmers zurückgreifen. Das ist vertraglich zu regeln. Dazu gehört allerdings im Normalfall, dass der Mitarbeiter seinen Schadenfreiheitsrabatt am Ende auch wieder zurückerhält.

4. Der finanzielle Vorteil 

Die Anschaffung eines Firmenwagens klingt zunächst nach Kosten: Kaufpreis, Versicherungen, Unterhalt und so weiter. Allerdings sparen Sie mit Dienstwagen an anderen Stellen. Erlauben Sie Privatfahrten, geht das mit geringeren Lohnkosten einher, wodurch sich auch Steuern sparen lassen. Beschließen Sie rechtzeitig, wie das im speziellen Fall aussieht: Verzicht auf Gehalt, Verzicht auf Boni, Verzicht auf eine fällige Gehaltserhöhung? Das halten Sie natürlich vertraglich fest.

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Statt des Lohnaufschlags setzen Sie die Kfz-Kosten gewinnmindernd ab. Die Umsatzsteuer aus den Kosten für den Firmenwagen ist voll erstattungsfähig, außerdem ergeben sich meist Ersparnisse aus der Sozialversicherung.

5. Der Anspruch

Einen Anspruch auf einen Firmenwagen hat niemand. Das gilt auch für Selbstständige oder Arbeitnehmer, die keine feste Arbeitsstätte haben und nur bei Kunden sind. Theoretisch gibt es also die Möglichkeit, auf einen Dienstwagen zu verzichten. Dann nutzt jeder sein Privatfahrzeug für geschäftliche Fahrten. Ein Arbeitnehmer, der für den Betrieb mit seinem privaten PKW unterwegs ist, erstellt allerdings eine Reisekostenabrechnung.

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Wägen Sie ab, wie häufig betriebliche Fahrten anfallen. Denken Sie daran, dass Privatfahrzeuge eventuell nicht für die Anforderungen der Betriebsfahrt geeignet sind oder Ihr Mitarbeiter das Auto nicht unbeschränkt benutzen kann.

6. Das Modell

Irgendwann entscheiden Sie sich für die Anschaffung des Firmenwagens. Dann geht es darum, das passende Fahrzeug zu finden. Die Formulierung verrät es bereits: das Modell muss zum Unternehmen passen. Was das bedeutet, ist von außen schwierig festzulegen. Diese Frage bleibt also ganz dem Arbeitgeber überlassen – generelle Tipps helfen selten, Denkanstöße gibt es dennoch.

Mit einem Dienstwagen aus der unteren Mittelklasse machen Sie in der Regel nichts falsch. Denken Sie daran, dass das Fahrzeug auf betrieblichen Fahrten Ihr Unternehmen repräsentiert, gleichzeitig aber dem Nutzen entsprechen muss. Benötigen Sie für Außentermine nicht mehr als einen Laptop, muss es kein großer Passat Kombi sein. Bei viel nötigem Werkzeug oder im Direktvertrieb kann eine windschnittige A-Klasse zu klein sein. Ist Ihr Logo rot, wählen Sie kein grünes Auto. Wollen Sie besonders seriös, schlicht oder klassisch unterwegs sein, bieten sich Grau oder Schwarz an. Bedenken Sie auch die Privatfahrten. Einen grell pinken Wagen fahren wenige Menschen gerne privat, auch wenn die Farbe zum Unternehmen passt.

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Neben den oben erwähnten finanziellen Vorteilen setzen Sie mit E- oder Hybridfahrzeugen auch ein Zeichen für Ihr Unternehmen. So erkennen Kunden und potenzielle Abnehmer Sie als umweltbewusst, fortschrittlich und verantwortungsvoll. Aber auch hier stellt sich die Frage nach dem Sinn: Fahren Sie stundenlang von einem Kunden zum nächsten, können Sie die Batterie eventuell nicht rechtzeitig laden. Außerdem erschweren Sie längere Privatfahrten, etwa in den Urlaub.

7. Die Anschaffung

Die entscheidende Frage unmittelbar vor der Anschaffung des Firmenwagens: Leasing oder Kauf? Auch hier gibt es keine pauschale Antwort darauf, welche Variante die bessere ist. Beide Seiten haben Vorteile.

Beim Kauf eines Dienstwagens lassen sich die Betriebsausgaben über die nächsten sechs Jahre von der Steuer absetzen. Bei Aufnahme eines Kredits für den Kauf gilt das Gleiche für die Zinsen. Leasen Sie das Fahrzeug, sind sowohl monatliche Leasingraten als auch Leasingsonderzahlungen absetzbar. Letztere sogar sofort, was wohl der größte Vorteil des Leasings ist. Die laufenden Betriebskosten gehören in beiden Fällen dazu.

Kaufen Sie das Fahrzeug, leiden Liquidität oder Eigenkapitalquote des Unternehmens. Dafür fallen deutlich geringere monatliche Fixkosten an. Beim Leasing verteilen Sie den Preis auf einen längeren Zeitraum.

Bonustipp für Unternehmer

Leasing ist oft kurzfristig die bessere Lösung, kann aber Tücken haben. Stehen im Vertrag Kilometergrenzen? Das wirkt sich üblicherweise negativ auf die Privatnutzung aus. Der Preis ist am Ende oft höher als beim Direktkauf, auch durch fehlende Rabatte und Sonderzahlungen. Erlaubt der Vertrag einen späteren Kauf oder schreibt er ihn sogar vor? Falls ja, wie steht es um den Restwert es Firmenwagens?

In einer schriftlichen Vereinbarung lassen sich Firmenwagen, aber auch Arbeitszeiten, Urlaub und andere Dinge regeln.

Lesen Sie im Lexikon alles zum Thema Betriebsvereinbarung!

Nutzen des Firmenwagens
Das wichtigste Kriterium beim Firmenwagen ist der Nutzen.

Sie merken: Es gibt einiges zu beachten. Wenige Fragen sind pauschal und eindeutig zu beantworten, denn die Anschaffung des Firmenwagens ist in jedem Fall ein wegweisender Schritt. Der bringt es mit sich, dass der spezielle Fall über große und kleine Details entscheidet. Wälzen Sie die Entscheidung nicht ab, machen Sie sich Gedanken und wägen Sie gründlich die Vor- und Nachteile ab. Erst dann entscheiden Sie richtig und zum Wohl des Unternehmens.

Katharina Bensch

Katharina Bensch ist die Clockodo-Expertin für Themen rund um den Arbeitsalltag.
Mit zertifiziertem Fachwissen zu rechtlichen Arbeitsthemen und vielfältiger Erfahrung als Redakteurin betreut sie das Clockodo-Info-Portal.

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