2. Die Steuern
Die Versteuerung von Firmenwagen basiert auf dem Prinzip des geldwerten Vorteils, welches eine zentrale Rolle in der steuerlichen Behandlung solcher Fahrzeuge spielt. Ein geldwerter Vorteil entsteht, wenn Mitarbeiter ihren Dienstwagen auch für private Zwecke nutzen dürfen. Diese private Nutzung betrachtet das Finanzamt als zusätzliche Einkommensform, die dementsprechend besteuert wird.
Geldwerter Vorteil und dessen steuerliche Relevanz
Der geldwerte Vorteil ergibt sich aus dem Wert, den die private Nutzung des Firmenwagens für den Mitarbeiter darstellt. Das Finanzamt sieht diese private Nutzung als eine Form des Einkommens an, da der Mitarbeiter Kosten einspart, die er sonst für ein privates Fahrzeug tragen müsste. Diese Ersparnis wird als geldwerter Vorteil bewertet und führt zu einer steuerlichen Belastung, die zur Ermittlung der korrekten Steuerschuld des Mitarbeiters herangezogen wird.
Unterschied zwischen der privaten und geschäftlichen Nutzung von Firmenwagen
Die Unterscheidung zwischen privater und geschäftlicher Nutzung ist ausschlaggebend für die Besteuerung des Firmenwagens. Geschäftliche Fahrten, also jene, die im direkten Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen, wie beispielsweise Fahrten zu Kunden oder Lieferanten, sind steuerfrei. Private Fahrten hingegen, die keinen beruflichen Bezug haben, führen zu einem geldwerten Vorteil und sind somit steuerpflichtig.
Damit ein Fahrzeug als Firmenwagen klassifiziert wird, muss es zum steuerlichen Betriebsvermögen gehören. Der Arbeitgeber darf das Fahrzeug dem Betriebsvermögen zuordnen, wenn der betriebliche Nutzungsanteil zwischen zehn und 50 Prozent liegt. Überschreitet der betriebliche Anteil die Hälfte aller Fahrten, muss das Fahrzeug zwingend dem Betriebsvermögen zugeordnet werden. Liegt die betriebliche Nutzung jedoch unter zehn Prozent, zählt der Wagen nicht mehr als Firmenwagen und wird als privates steuerliches Vermögen behandelt.
Was kostet ein Firmenwagen ohne Privatnutzung?
Wenn der Firmenwagen ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird, entfällt der geldwerte Vorteil und somit die Steuerbelastung für den Mitarbeiter. In diesem Fall tragen Sie als Arbeitgeber lediglich die Kosten für Anschaffung, Wartung und Betrieb des Fahrzeugs, ohne dass zusätzliche Lohnsteuern anfallen. Die genauen Kosten hängen von den laufenden Ausgaben wie Versicherung, Kraftstoff und Wartung ab.
Was kostet ein Firmenwagen mit Privatnutzung?
Die monatlichen Kosten für einen Firmenwagen mit Privatnutzung ergeben sich unter anderem aus dem geldwerten Vorteil, der bei Verbrennern mit einem Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs berechnet wird – bei Hybridfahrzeugen sind es 0,5 Prozent und bei reinen Elektro-Autos nur 0,25 Prozent. Hinzu kommen bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 0,03 Prozent des Listenpreises pro Entfernungskilometer. Diese Kosten entstehen für den Arbeitnehmer und werden über die monatliche Gehaltsabrechnung abgeglichen.
Laufende Kosten wie die Kfz-Steuer, Versicherung, Kraftstoff/Strom, Pflege, Wartung oder Reparaturen trägt der Arbeitgeber.
Verbrenner, Hybrid- oder E-Fahrzeug? Welcher Fahrzeugtyp bietet welche steuerlichen Vorteile?
Wie bereits gesagt, bemisst sich der geldwerte Vorteil für einen Firmenwagen mit privater Nutzung für Verbrenner mit einem Prozent des Bruttolistenpreises. Bei Fahrzeugen, die elektrisch angetrieben werden, wird es deutlich günstiger. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um von diesen Steuerbegünstigungen zu profitieren, wie etwa Mindestreichweiten bei Hybridfahrzeugen.
Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Fahrzeugtypen und die damit verbundenen steuerlichen Regelungen.