Firmenwagen:
Nutzen, Steuer und Vorteile

Viele Unternehmer stehen mindestens einmal in ihrer Karriere vor der Frage, ob sie einen oder mehrere Firmenwagen anschaffen sollen. Doch lohnt sich die Investition in einen Dienstwagen wirklich? Ob die Idee von Ihnen selbst kommt oder durch einen Mitarbeiter angeregt wird – letztlich müssen Sie als Arbeitgeber diese Entscheidung treffen. 

Wenn Sie sich für das Leasing oder den Kauf eines Firmenwagens entscheiden, sind einige wichtige Fragen zu klären: Welches Auto eignet sich am besten als Firmenfahrzeug? Wer soll den Firmenwagen nutzen? Wie muss man den Firmenwagen versteuern? Welche steuerlichen Vorteile bietet ein Firmenfahrzeug auch für den Arbeitgeber? Diese und viele weitere Fragen sind häufig komplex und erfordern eine gründliche Überlegung. Hier erfahren Sie, was Sie erwartet.

Firmenwagen – das Wichtigste in Kürze:

  • Entscheidung des Arbeitgebers: Ob ein Firmenwagen angeschafft wird, welches Modell infrage kommt und wie man ein Firmenfahrzeug versteuern sollte.
  • Vorteile: Steigerung der Mobilität, der operativen Effizienz und der Mitarbeiterzufriedenheit.
  • Privatnutzung: Muss im Überlassungsvertrag klar festgelegt werden.
  • Besteuerung: Wahl zwischen Fahrtenbuchmethode und 1-Prozent-Regelung.
  • Versicherung: Eine Vollkaskoversicherung wird empfohlen. Die Regelung der Haftung ist besonders wichtig.
  • Modellwahl: Sollte zum Unternehmensimage passen und gleichzeitig praktische Anforderungen erfüllen.
  • Leasing vs. Kauf: Abwägung je nach finanzieller und betrieblicher Situation.
  • Strategische Planung: Notwendig für die optimale Nutzung des Firmenfahrzeugs und die Kostenkontrolle.
Laptop im Firmenwagen
Die Frage nach dem Firmenwagen ist sehr komplex.

Was ist ein Firmenwagen?

Ein Firmenwagen, auch als Dienstwagen bezeichnet, ist ein Fahrzeug, das Unternehmen ihren Mitarbeitern für berufliche und oft auch für private Zwecke zur Verfügung stellen. Diese Praxis ist weit verbreitet und dient als zusätzliche Leistung zur Mitarbeitermotivation sowie zur effizienten Deckung der Mobilitätsbedürfnisse im Unternehmen. Firmenfahrzeuge sind nicht nur ein Symbol für Status und Anerkennung, sondern auch ein praktisches Werkzeug für Angestellte, die beruflich viel unterwegs sind.

Firmenwagen bieten Unternehmen eine Reihe von Vorteilen: Sie gewährleisten, dass Mitarbeiter zuverlässige Transportmittel für Dienstreisen, Kundenbesuche und andere berufliche Verpflichtungen haben. Dies steigert die operative Effizienz und trägt häufig zur Professionalität des Unternehmensbildes bei. Aus Sicht der Mitarbeiter stellt ein Firmenwagen eine wertvolle Zusatzleistung dar, die den beruflichen Alltag erleichtert und den privaten Nutzen erhöht, sofern dies gestattet ist.

Vorteile eines Firmenwagens für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

  • Finanzielle Entlastung der Mitarbeiter: Übernahme der Kosten für Anschaffung, Wartung, Versicherung und Kraftstoff durch den Arbeitgeber.
  • Verbesserung der persönlichen Finanzsituation: Signifikante Reduktion der Ausgaben, die normalerweise mit dem Besitz und Betrieb eines Fahrzeugs verbunden sind.
  • Attraktives Extra für Mitarbeiter: Möglichkeit zur privaten Nutzung des Firmenwagens erhöht Zufriedenheit und Mitarbeiterbindung.
  • Gewinnung und Bindung von Fachkräften: Firmenwagen als attraktiver Bestandteil eines wettbewerbsfähigen Vergütungspakets, um talentierte Mitarbeiter anzuziehen und zu halten.
  • Flexible Mobilität: Ein Firmenfahrzeug bietet den Mitarbeitern Flexibilität und Komfort bei der Planung von Dienstreisen und der täglichen Mobilität.
  • Steuerliche Vorteile: Abhängig von der Steuergesetzgebung und der Nutzung des Fahrzeugs profitieren sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer von steuerlichen Vorteilen, wenn es um die Versteuerung des Firmenwagens geht.

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Checkliste zur Anschaffung und Nutzen eines Firmenwagens: Diese 8 Punkte sollten Sie beachten

1. Die Privatnutzung

Arbeitgeber und Mitarbeiter regeln die Privatnutzung des Firmenwagens im Arbeitsvertrag eindeutig. Besteht bereits ein gültiger Arbeitsvertrag, bieten sich ein Zusatz- oder Änderungsvertrag an. Als Arbeitgeber haben Sie weitgehend freie Hand bei der Festlegung von Beschränkungen. Ohne spezifische Vereinbarungen ist die Privatnutzung auf Sie als Arbeitgeber oder den Mitarbeiter beschränkt, was wiederum Auswirkungen darauf hat, wie Sie den Firmenwagen versteuern müssen. Sie können aber auch eine weiterführende Nutzung erlauben.

Wer darf den Firmenwagen fahren? Darf der Ehepartner den Firmenwagen nutzen? Wie sieht es mit dem gerade volljährigen Kind aus? Dürfen sogar Freunde und Bekannte das Fahrzeug fahren? All diese Details gehören in den sogenannten Dienstwagenüberlassungsvertrag. Eine Kontrolle der Einhaltung dieser Vorgaben ist allerdings nicht zwingend erforderlich.

Bonustipp für Unternehmer

Auch ein Verbot von Privatfahrten sollten Sie als Arbeitgeber schriftlich fixieren. Zwar hat auch eine mündliche Vereinbarung rechtliche Gültigkeit, der Fiskus benötigt es aber schriftlich. Andernfalls fallen Steuern an, denn das Finanzamt vermutet eine private Nutzung und damit einen geldwerten Vorteil.

2. Die Steuern

Die Versteuerung von Firmenwagen basiert auf dem Prinzip des geldwerten Vorteils, welches eine zentrale Rolle in der steuerlichen Behandlung solcher Fahrzeuge spielt. Ein geldwerter Vorteil entsteht, wenn Mitarbeiter ihren Dienstwagen auch für private Zwecke nutzen dürfen. Diese private Nutzung betrachtet das Finanzamt als zusätzliche Einkommensform, die dementsprechend besteuert wird.

Geldwerter Vorteil und dessen steuerliche Relevanz

Der geldwerte Vorteil ergibt sich aus dem Wert, den die private Nutzung des Firmenwagens für den Mitarbeiter darstellt. Das Finanzamt sieht diese private Nutzung als eine Form des Einkommens an, da der Mitarbeiter Kosten einspart, die er sonst für ein privates Fahrzeug tragen müsste. Diese Ersparnis wird als geldwerter Vorteil bewertet und führt zu einer steuerlichen Belastung, die zur Ermittlung der korrekten Steuerschuld des Mitarbeiters herangezogen wird.

Unterschied zwischen der privaten und geschäftlichen Nutzung von Firmenwagen

Die Unterscheidung zwischen privater und geschäftlicher Nutzung ist ausschlaggebend für die Besteuerung des Firmenwagens. Geschäftliche Fahrten, also jene, die im direkten Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen, wie beispielsweise Fahrten zu Kunden oder Lieferanten, sind steuerfrei. Private Fahrten hingegen, die keinen beruflichen Bezug haben, führen zu einem geldwerten Vorteil und sind somit steuerpflichtig.

Damit ein Fahrzeug als Firmenwagen klassifiziert wird, muss es zum steuerlichen Betriebsvermögen gehören. Der Arbeitgeber darf das Fahrzeug dem Betriebsvermögen zuordnen, wenn der betriebliche Nutzungsanteil zwischen zehn und 50 Prozent liegt. Überschreitet der betriebliche Anteil die Hälfte aller Fahrten, muss das Fahrzeug zwingend dem Betriebsvermögen zugeordnet werden. Liegt die betriebliche Nutzung jedoch unter zehn Prozent, zählt der Wagen nicht mehr als Firmenwagen und wird als privates steuerliches Vermögen behandelt.

Was kostet ein Firmenwagen ohne Privatnutzung?

Wenn der Firmenwagen ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird, entfällt der geldwerte Vorteil und somit die Steuerbelastung für den Mitarbeiter. In diesem Fall tragen Sie als Arbeitgeber lediglich die Kosten für Anschaffung, Wartung und Betrieb des Fahrzeugs, ohne dass zusätzliche Lohnsteuern anfallen. Die genauen Kosten hängen von den laufenden Ausgaben wie Versicherung, Kraftstoff und Wartung ab.

Was kostet ein Firmenwagen mit Privatnutzung?

Die monatlichen Kosten für einen Firmenwagen mit Privatnutzung ergeben sich unter anderem aus dem geldwerten Vorteil, der bei Verbrennern mit einem Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs berechnet wird – bei Hybridfahrzeugen sind es 0,5 Prozent und bei reinen Elektro-Autos nur 0,25 Prozent. Hinzu kommen bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 0,03 Prozent des Listenpreises pro Entfernungskilometer. Diese Kosten entstehen für den Arbeitnehmer und werden über die monatliche Gehaltsabrechnung abgeglichen.

Laufende Kosten wie die Kfz-Steuer, Versicherung, Kraftstoff/Strom, Pflege, Wartung oder Reparaturen trägt der Arbeitgeber. 

Verbrenner, Hybrid- oder E-Fahrzeug? Welcher Fahrzeugtyp bietet welche steuerlichen Vorteile?

Wie bereits gesagt, bemisst sich der geldwerte Vorteil für einen Firmenwagen mit privater Nutzung für Verbrenner mit einem Prozent des Bruttolistenpreises. Bei Fahrzeugen, die elektrisch angetrieben werden, wird es deutlich günstiger. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um von diesen Steuerbegünstigungen zu profitieren, wie etwa Mindestreichweiten bei Hybridfahrzeugen. 

Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Fahrzeugtypen und die damit verbundenen steuerlichen Regelungen.

Steuerliche Vorteile verschiedener Fahrzeugtypen und ihre Voraussetzungen

  Verbrenner Hybrid-Fahrzeug E-Fahrzeug
Versteuerung (% des Bruttolistenpreises) 1 % 0,5 % 0,25 % bis 60.000 €, darüber 0,5 %
Mindestreichweite Keine 60 km rein elektrisch Keine
Max. Anschaffungspreis Keine Obergrenze Keine Obergrenze 60.000 € für 0,25 %
Weitere Voraussetzungen Keine CO2-Ausstoß ≤ 50 g/km Keine

Ermittlung des geldwerten Vorteils

Um einen privat genutzten Firmenwagen korrekt zu versteuern, gibt es zwei unterschiedliche Methoden: Die Fahrtenbuchmethode und die 1-Prozent-Regelung. Beide dienen der korrekten Erfassung des geldwerten Vorteils, der entsteht, wenn ein Arbeitnehmer ein Firmenfahrzeug auch privat nutzt.

Fahrtenbuchmethode

Um die Anteile der privaten und geschäftlichen Nutzung eines Firmenwagens zu belegen, muss über einen Zeitraum von drei Monaten ein Fahrtenbuch geführt werden. Bei dieser Methode werden alle Fahrten detailliert dokumentiert, einschließlich Angaben zu Datum, Kilometerstand, Ziel, Zweck und, bei geschäftlichen Fahrten, den Namen und Adressen der Geschäftspartner. Es ist wichtig, sowohl private als auch geschäftliche Fahrten klar voneinander zu trennen und exakt festzuhalten. Die Daten aus diesem Fahrtenbuch gelten dann als repräsentativ für die Nutzung des Dienstwagens. Bestimmte Berufsgruppen, wie zum Beispiel Taxifahrer, sind von dieser Nachweispflicht ausgenommen.

Liegt die betriebliche Nutzung des Firmenwagens über 50 Prozent, müssen Sie bei der Versteuerung des Firmenwagens mit der Abgabe der Steuererklärung eine Entscheidung treffen. Wenn die Privatnutzung gering ausfällt, kann das Fahrtenbuch die günstigere Alternative sein. Allerdings ist das Führen eines Fahrtenbuchs sehr zeitaufwendig, da nach jeder Fahrt genaue Angaben zum Reiseziel, den Kilometerständen und eventuell genutzten Umwegen gemacht werden müssen. Zudem gelten die gefahrenen Kilometer von der Wohnung zur Arbeitsstätte bei der Fahrtenbuchmethode als Privatfahrt.

Kernpunkte der Fahrtenbuchmethode: 

  • Präzise Dokumentation: Die Führung des Fahrtenbuchs muss lückenlos und zeitnah erfolgen, um die Akzeptanz durch das Finanzamt zu gewährleisten. Jede Änderung muss nachvollziehbar sein, um Manipulationen zu verhindern. 
  • Vorteile: Durch die genaue Aufzeichnung basiert die Besteuerung auf der realen Nutzung des Fahrzeugs. Dies kann zu einer steuerlichen Ersparnis führen, insbesondere wenn das Fahrzeug hauptsächlich geschäftlich genutzt wird. 
  • Herausforderungen: Der größte Nachteil liegt im hohen administrativen Aufwand. Die fortlaufende und detaillierte Dokumentation jeder Fahrt erfordert Disziplin und kann zeitaufwendig sein. 

Die Fahrtenbuchmethode bietet eine faire und individuelle Berechnungsgrundlage für den geldwerten Vorteil, setzt jedoch eine genaue und konsequente Dokumentation voraus. Sie ist besonders vorteilhaft für diejenigen, die ihr Fahrzeug überwiegend beruflich nutzen und bereit sind, den administrativen Aufwand in Kauf zu nehmen.

1-Prozent-Regelung

Die 1-Prozent-Regelung ist eine beliebte Option, wenn man ein Firmenfahrzeug versteuern muss, da sie eine pauschale Berechnung ermöglicht. Sie legt pauschal den geldwerten Vorteil fest, den ein Mitarbeiter durch die private Nutzung des Dienstwagens erhält. Dieser Vorteil wird mit einem Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs pro Monat angesetzt. Der Listenpreis bezieht sich dabei auf den Neupreis des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Erstzulassung, einschließlich aller Extras und ohne Berücksichtigung von Rabatten.

Das bedeutet, dass ein Prozent des Bruttolistenpreises des gewählten Fahrzeugs als geldwerter Vorteil betrachtet wird, der für die Besteuerung durch das Finanzamt relevant ist. Wichtig zu beachten ist, dass selbst bei der Anschaffung eines Gebrauchtwagens der ursprüngliche Neupreis des Modells als Berechnungsgrundlage dient.

Achtung: Wie im vorigen Abschnitt beschrieben, gilt der Bruttolistenpreis von einem Prozent nur für Verbrenner. Handelt es sich um ein Hybrid- oder reines E-Fahrzeug, werden lediglich 0,5 Prozent beziehungsweise 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises der Berechnung des geldwerten Vorteils zu Grunde gelegt.

Kernpunkte der 1-Prozent-Regelung: 

  • Pauschale Berechnung: Monatlich werden ein Prozent (beziehungsweise 0,5 Prozent und 0,25 Prozent bei Hybrid- oder E-Fahrzeugen) des Listenpreises des Wagens als geldwerter Vorteil für die private Nutzung angesetzt.
  • Einfachheit und Praktikabilität: Die Regelung erspart die detaillierte Dokumentation jeder einzelnen Fahrt, wie sie bei der Fahrtenbuchmethode erforderlich ist. Dadurch ist die 1-Prozent-Regelung besonders attraktiv für diejenigen, die den administrativen Aufwand minimieren möchten.
  • Zusätzliche Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte: Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte wird zusätzlich ein geldwerter Vorteil von 0,03 Prozent des Listenpreises pro Entfernungskilometer und Monat berechnet. Diese Zusatzkosten erhöhen den insgesamt zu versteuernden geldwerten Vorteil des Firmenwagens.

Vor- und Nachteile der 1-Prozent-Regelung

Vorteile Nachteile
✔ Kein Fahrtenbuch nötig ✖ Hohe Steuerlast bei teuren Autos
✔ Weniger administrativer Aufwand ✖ Pauschale ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Fahrten
✔ Dienstwagen als Benefit für Mitarbeiter ✖ Weniger vorteilhaft für überwiegend dienstliche Fahrten

Die 1-Prozent-Regelung bietet somit eine einfache Lösung, um ein Firmenfahrzeug zu versteuern, und ist besonders vorteilhaft bei regelmäßiger privater Nutzung sowie dem Wunsch nach administrativer Vereinfachung. Treffen Sie allerdings die Entscheidung zwischen der 1-Prozent-Regelung und der Fahrtenbuchmethode am besten auf der Grundlage der individuellen Nutzungssituation und der steuerlichen Auswirkungen.

Bonustipp für Unternehmer

Ein Hybrid- oder reines Elektro-Fahrzeug als Firmenwagen bietet nicht nur einen steuerlichen Vorteil, sondern unterstützt auch das umweltfreundliche Image Ihres Unternehmens. Treffen Sie diese Entscheidung aber stets in Abstimmung mit Ihrem Angestellten. Wichtig hierbei sind auch die Fragen, wie weit der Arbeitsweg des Mitarbeiters ist, und welche Lademöglichkeiten er zuhause oder auf dem Firmenparkplatz hat.

Transporter als Firmenwagen
Bei mehreren Firmenwagen bieten viele Versicherungen einen Flottentarif an.

3. Versicherung und Haftung

Für die Versicherung eines Firmenwagens gibt es mehrere wichtige Überlegungen, um einen umfassenden Schutz sicherzustellen Ein wesentlicher Schritt ist der Abschluss eines Dienstwagenüberlassungsvertrags zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dieser Vertrag sollte alle Rechte und Pflichten klar definieren, einschließlich der Nutzung, Haftung und Pflege des Fahrzeugs. Ein solcher Vertrag hilft, spätere Missverständnisse und Probleme zu vermeiden.

Der Dienstwagen ist auf das Unternehmen zugelassen, hinter dem Steuer sitzt aber einer Ihrer Mitarbeiter. Daher empfiehlt sich der Abschluss einer Vollkaskoversicherung. So beschränkt sich die Haftung im Falle eines Unfalls auf die Selbstbeteiligung.

Achten Sie beim Abschluss der Versicherung zudem auf ausreichend hohe Deckungssummen, die deutlich über den gesetzlichen Mindestanforderungen liegen sollten. Nur so ist sichergestellt, dass im Schadenfall ausreichend Schutz besteht und finanzielle Risiken minimiert werden.

Unfall mit dem Firmenwagen – wer haftet?

Bei einem Unfall mit dem Firmenwagen während einer dienstlichen Fahrt übernimmt die Kfz-Versicherung des Unternehmens in der Regel die anfallenden Kosten. Die Schuldfrage bestimmt, ob der Unfallgegner oder die eigene Versicherung den Schaden trägt. Besteht eine Teilschuld, erfolgt eine anteilige Kostenaufteilung. Der Arbeitnehmer trägt die Selbstbeteiligung nur, wenn es entsprechende Vereinbarungen gibt oder ihm grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Eine zu hohe Selbstbeteiligung darf dem Arbeitnehmer jedoch nicht auferlegt werden – hier sind 500 bis 1000 Euro üblich.

Bei privater Nutzung des Firmenwagens greift ebenfalls die Versicherung des Arbeitgebers, jedoch ist häufiger geregelt, dass der Arbeitnehmer für die Selbstbeteiligung aufkommt. Trägt dieser die Schuld am Unfall, muss er mit höheren finanziellen Konsequenzen rechnen. Bei Fremdverschulden übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten, Teilschuld führt zu einer Kostenaufteilung. Grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Verhalten können den Arbeitnehmer zur vollständigen Übernahme der Kosten zwingen. Hier spielen individuelle Vereinbarungen eine entscheidende Rolle, die im Dienstwagenüberlassungsvertrag festgelegt sind.

Bonustipp für Unternehmer

Wenn bei der Fahrzeugversicherung ein Flottentarif keine passende Option ist, lässt sich auf den Schadenfreiheitsrabatt des Arbeitnehmers zurückgreifen. Das ist vertraglich zu regeln, um Klarheit zu schaffen. In der Regel bedeutet dies auch, dass der Mitarbeiter am Ende seinen Schadenfreiheitsrabatt zurückerhält, wenn das Arbeitsverhältnis endet oder der Firmenwagen abgegeben wird.

4. Der finanzielle Vorteil 

Auf den ersten Blick mag die Anschaffung eines Firmenwagens wie eine hohe Ausgabe wirken – Kaufpreis, Versicherung und Unterhalt gehen schnell ins Geld. Allerdings bietet ein Dienstwagen auch finanzielle Vorteile. Wenn Sie als Arbeitgeber dem Mitarbeiter Privatfahrten mit dem Dienstfahrzeug erlauben, können Sie gleichzeitig die Lohnkosten senken, was wiederum zu Steuerersparnissen führt. Überlegen Sie frühzeitig, wie Sie diesen Vorteil in Ihrem speziellen Fall nutzen möchten: Wird der Mitarbeiter auf Gehalt, Boni oder eine anstehende Gehaltserhöhung verzichten? Diese Entscheidungen sollten unbedingt im Arbeitsvertrag festgehalten werden, um Missverständnisse zu vermeiden und die Vorteile optimal auszuschöpfen.

Bonustipp für Unternehmer

Statt des Lohnaufschlags setzen Sie die Kfz-Kosten gewinnmindernd ab. Die Umsatzsteuer, die auf die Ausgaben für den Firmenwagen entfällt, ist vollständig erstattungsfähig. Zudem ergeben sich oft Ersparnisse bei den Sozialversicherungsabgaben, was die Gesamtkosten für das Unternehmen weiter reduziert.

5. Der Anspruch

Einen Anspruch auf einen Firmenwagen hat niemand. Das gilt auch für Selbstständige oder Arbeitnehmer, die keine feste Arbeitsstätte haben und sich vor allem bei Kunden aufhalten. Es ist also auch möglich, sein Privatfahrzeug für geschäftliche Fahrten zu nutzen. Ein Arbeitnehmer, der für den Betrieb mit seinem privaten PKW unterwegs ist, erstellt allerdings eine Reisekostenabrechnung.

Größere Unternehmen legen oft klare Regelungen fest, ab welcher Management-Ebene ein Firmenfahrzeug zur Verfügung steht und in welchem Kostenrahmen. Beispielsweise erhält etwa die Manager-Ebene ein Fahrzeug im Wert von bis zu 50.000 Euro und die Director-Ebene im Wert von bis zu 80.000 Euro. Diese klar definierten Vorgaben schaffen Transparenz und Orientierung für alle Mitarbeiter.

Bonustipp für Unternehmer

Wägen Sie ab, wie häufig betriebliche Fahrten in Ihrem Unternehmen anfallen. Bedenken Sie, dass Privatfahrzeuge möglicherweise nicht den Anforderungen für regelmäßige Betriebsfahrten entsprechen oder dass Mitarbeiter ihr privates Auto eventuell nicht uneingeschränkt nutzen können oder wollen. Ein Firmenwagen kann in solchen Fällen eine geeignete Alternative sein, um sicherzustellen, dass alle beruflichen Fahrten effizient und professionell durchgeführt werden.

6. Das Modell

Wenn Sie sich entschieden haben, einen Firmenwagen anzuschaffen, steht als nächster Schritt die Wahl des passenden Fahrzeugs an. Dabei sollte das Modell gut zum Unternehmen passen. Diese Entscheidung ist stark von den individuellen Bedürfnissen und dem Image Ihres Unternehmens abhängig, weshalb pauschale Empfehlungen selten hilfreich sind. Dennoch gibt es einige Denkanstöße, die Ihnen bei der Auswahl helfen können.

Ein Dienstwagen aus der unteren Mittelklasse ist oft eine solide Wahl. Denken Sie daran, dass der Firmenwagen Ihr Unternehmen bei betrieblichen Fahrten repräsentiert, aber auch den praktischen Anforderungen entsprechen muss. Benötigen Sie oder Ihre Mitarbeiter für Außentermine nicht mehr als einen Laptop, muss es kein großer Passat Kombi sein. Umgekehrt wird sicherlich eine windschnittige A-Klasse zu klein sein, wenn Ihre Mitarbeiter regelmäßig Werkzeug oder Produkte im Direktvertrieb transportieren müssen. Auch die Farbe des Wagens sollte mit Bedacht gewählt werden: Ein grünes Auto passt weniger zu einem Unternehmen, dessen Logo rot ist. Wenn Sie als Unternehmer ein seriöses, schlichtes oder klassisches Auftreten bevorzugen, sind neutrale Farben wie Grau oder Schwarz eine gute Wahl. Bedenken Sie ebenfalls die Privatnutzung des Fahrzeugs. Ein auffällig pinker Wagen mag zwar gut zum Unternehmensbranding passen, wird aber privat von vielen Mitarbeitern eher ungern gefahren.

Zudem lassen sich Firmenwagen in gedeckten Farben leichter an andere Mitarbeiter übergeben, wenn jemand das Unternehmen verlässt, als Fahrzeuge mit speziellen Individualisierungen.

Bonustipp für Unternehmer

Neben den finanziellen Vorteilen eines Firmenwagens setzen Sie mit der Anschaffung von E- oder Hybridfahrzeugen auch ein positives Signal für Ihr Unternehmen. So zeigen Sie sich Kunden und potenziellen Abnehmern gegenüber umweltbewusst, fortschrittlich und verantwortungsvoll. Dabei sollten Sie jedoch auch den praktischen Nutzen abwägen: Wenn Ihre Mitarbeiter regelmäßig lange Strecken zu Kunden fahren, könnte das rechtzeitige Aufladen der Batterie problematisch werden. Ebenso können längere Privatfahrten, wie beispielsweise Urlaubsreisen, durch die begrenzte Reichweite von E-Fahrzeugen erschwert werden.

7. Die Anschaffung

Die entscheidende Frage unmittelbar vor der Anschaffung des Firmenwagens lautet: Leasing oder Kauf? Auch hier gibt es keine pauschale Antwort, welche Option die bessere ist. Beide Varianten haben Vorteile.

Was spricht für den Kauf eines Firmenwagens?
Entscheiden Sie sich für den Kauf eines Dienstwagens, können Sie die Betriebsausgaben über sechs Jahre steuerlich absetzen. Auch die Zinsen eines Kredits, der für den Kauf aufgenommen wird, sind abzugsfähig. Ein weiterer Vorteil ist, dass durch den Kauf geringere monatliche Fixkosten anfallen, was die laufenden Betriebskosten reduziert. Allerdings können der Kaufpreis und die damit verbundene Belastung die Liquidität und die Eigenkapitalquote des Unternehmens beeinträchtigen.

Wann lohnt sich ein Firmenwagen-Leasing?
Leasing lohnt sich insbesondere dann, wenn Sie die Anschaffungskosten eines neuen Fahrzeugs nicht sofort in voller Höhe tragen möchten oder Ihre Liquidität schonen müssen. Es bietet eine bessere Planbarkeit durch feste monatliche Raten, und kurzfristige Verträge ermöglichen Ihnen eine flexiblere Flottenverwaltung. Zudem kann Leasing bei Fahrzeugen mit hohem Wertverlust vorteilhaft sein, da Sie das Restwertrisiko an den Leasinggeber abgeben. Die laufenden Betriebskosten, wie Wartung und Versicherung, fallen jedoch sowohl beim Kauf als auch beim Leasing an.

Bonustipp für Unternehmer

Leasing ist oft kurzfristig die bessere Lösung, kann aber Tücken haben. Achten Sie besonders auf mögliche Kilometerbegrenzungen im Leasingvertrag, da diese die Privatnutzung des Firmenwagens einschränken können. Zudem ist der Gesamtpreis beim Leasing oft höher als beim Direktkauf, was auf fehlende Rabatte und zusätzliche Sonderzahlungen zurückzuführen ist. Prüfen Sie, ob der Vertrag einen späteren Kauf des Fahrzeugs erlaubt oder sogar vorschreibt. In diesem Fall ist der Restwert des Firmenwagens von entscheidender Bedeutung, da ein niedriger Restwert die Kosten am Ende erheblich beeinflusst.

8. Was geschieht mit dem Firmenwagen bei Abwesenheit oder Kündigung des Mitarbeiters?

Was passiert mit dem Firmenwagen, wenn der Mitarbeiter in Elternzeit geht, sich für längere Zeit krankmeldet oder eine Kündigung ausspricht? Was sollten Sie als Arbeitgeber in diesen Fällen beachten?

Elternzeit
Während der Elternzeit eines Mitarbeiters ruhen die arbeitsrechtlichen Verpflichtungen sowohl auf Arbeitnehmer- als auch auf Arbeitgeberseite. Sie als Arbeitgeber haben Ihrem Angestellten gegenüber keine Lohnzahlungspflichten und der Arbeitnehmer muss keine Arbeitsleistung erbringen. Darf der Mitarbeiter den Firmenwagen auch privat nutzen, handelt es sich um einen geldwerten Vorteil, und Sie müssen ihn nicht während der Elternzeit bereitstellen – außer es existieren andere Regelungen im Arbeits- oder Tarifvertrag.

Kündigung
Mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses endet auch der Anspruch auf den Firmenwagen. Der Mitarbeiter gibt das Auto mit allen Papieren und Schlüsseln an den Arbeitgeber zurück. Überlässt das Unternehmen den Wagen nur für betriebliche Zwecke, kann es den Wagen sofort zurückfordern. Bei privater Nutzung behält der Mitarbeiter das Fahrzeug bis zum offiziellen Ende des Arbeitsverhältnisses, auch wenn er vorher freigestellt wird. Eine vertragliche Regelung kann aber auch festlegen, dass der Mitarbeiter den Firmenwagen bereits bei Kündigung zurückgibt.

Längere Krankheit
Ist ein Mitarbeiter längere Zeit krank, bleibt der Firmenwagen normalerweise in seinem Besitz, solange das Arbeitsverhältnis besteht. Bei rein betrieblicher Nutzung können Sie als Arbeitgeber den Wagen unter Umständen zurückfordern, um ihn anderweitig einzusetzen. Bei privater Nutzung und vertraglich festgelegtem Nutzungsrecht behält der Mitarbeiter den Wagen meist auch während der Krankheit. Klarheit schaffen im Vorfeld getroffene Vereinbarungen, die festlegen, was in solchen Fällen zu tun ist.

Firmenwagen abgeben oder behalten: Lösungen für Unternehmen
Verlässt ein Mitarbeiter mit Anspruch auf einen Firmenwagen das Unternehmen, kann das Fahrzeug einem anderen Mitarbeiter, wie beispielsweise dem Nachfolger, übergeben werden. Steuerlich ist das kein Problem, auch wenn der Nachfolger erst später seine Tätigkeit aufnimmt. Entscheidend ist, dass der Firmenwagen weiterhin zum Betriebsvermögen gehört.

Soll das Fahrzeug vorzeitig abgegeben werden, lohnt sich eine Prüfung der Optionen. Bei einem Leasingfahrzeug gestaltet sich die vorzeitige Vertragsbeendigung häufig schwierig und kostenintensiv, jedoch kann in Einzelfällen eine Einigung mit dem Leasinggeber erzielt werden.

Achtung: Es ist unzulässig, den Mitarbeiter im Überlassungsvertrag zu verpflichten, den Leasingvertrag nach einer Kündigung zu übernehmen.

Bei einem gekauften Fahrzeug genießen Sie als Arbeitgeber größere Flexibilität. Der Wagen kann verkauft werden, selbst wenn er steuerlich noch nicht vollständig abgeschrieben ist.

In einer schriftlichen Vereinbarung lassen sich Firmenwagen, aber auch Arbeitszeiten, Urlaub und andere Dinge regeln.
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Nutzen des Firmenwagens
Das wichtigste Kriterium beim Firmenwagen ist der Nutzen.

Fazit: Firmenwagen anschaffen – ja oder nein?

Die Anschaffung eines Firmenwagens bietet sowohl Chancen als auch Herausforderungen, die abhängig von der Unternehmensgröße und den individuellen Bedürfnissen unterschiedlich stark ins Gewicht fallen. Unternehmen sollten vor allem folgende Punkte abwägen:

  • Kosten und Liquidität: Für kleine Unternehmen können die Anschaffungs- und Unterhaltskosten eines Firmenwagens eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Größere Firmen profitieren hingegen oft von besseren Konditionen und einem geringeren Risiko.
  • Steuerliche Vorteile: Je nach Fahrzeugtyp (Verbrenner, Hybrid oder Elektro) und Nutzung können Firmenwagen attraktive Steuervorteile bieten. Besonders umweltfreundliche Fahrzeuge stärken zudem das Unternehmensimage.
  • Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung: Ein Firmenwagen ist ein begehrtes Extra, das nicht nur die Mobilität der Mitarbeiter erhöht, sondern auch zur Mitarbeiterbindung beitragen kann – vorausgesetzt, die Modalitäten der Privatnutzung sind klar geregelt.
  • Verwaltungsaufwand: Ob Leasing oder Kauf, die Entscheidung sollte gut geplant sein, um den administrativen Aufwand gering zu halten und gleichzeitig die betrieblichen Bedürfnisse zu erfüllen.

Letztlich hängt die Entscheidung von den spezifischen Anforderungen und Möglichkeiten Ihres Unternehmens ab. Prüfen Sie die genannten Vor- und Nachteile genau, um die richtige Wahl zu treffen.

Kollegin KatharinaKatharina Primke

Katharina Primke ist unsere Expertin für Themen rund um den modernen Arbeitsalltag und effiziente Arbeitsorganisation. Mit ihrer umfangreichen Erfahrung als Redakteurin und ihrem akademischen Abschluss in Germanistik betreut sie das Clockodo-Info-Portal. 

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