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Änderungsvertrag
Kurz und knapp: Der Änderungsvertrag
- Ein Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag ändert bestehende Regelungen in ebendiesem Vertrag.
- Die Änderungen sind von Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich zu bestimmen.
- Arbeitnehmer haben das Recht, den Änderungsvertrag abzulehnen.
- Lehnt ein Mitarbeiter ab, können Arbeitgeber mit einer Änderungskündigung reagieren.
- Eine Änderungskündigung geht mit einem neuen Jobangebot direkt im Anschluss einher.
Definition: Was ist ein Änderungsvertrag?
Mit einem Änderungsvertrag beschließen zwei Parteien, einen bestehenden Vertrag zu ändern. Das betrifft einen oder mehrere Punkte des alten Vertrags. Im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht beschreibt ein Änderungsvertrag eine Änderung, die ein Unternehmen und ein Angestellter für ein Arbeitsverhältnis vornehmen. Dabei geht es meist um eine Änderung zum bestehenden Arbeitsvertrag.
Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag

In einem Arbeitsverhältnis sind beide Seiten verpflichtet, die vertraglichen Vereinbarungen einzuhalten. Arbeitgeber haben die Hauptpflicht, Mitarbeiter arbeiten zu lassen und den Lohn zu zahlen. Arbeitnehmer stehen ebenfalls in diesem Schuldverhältnis und arbeiten wie vereinbart für das Unternehmen. Gleichzeitig besteht in Deutschland Vertragsfreiheit, wodurch sich bestehende Verträge ändern lassen.
Ändern sich die äußeren Umstände, haben Arbeitgeber unter Umständen ein Interesse daran, den Arbeitsvertrag zu ändern. Das betrifft zum Beispiel
- die Arbeitszeit,
- den Einsatzort,
- die Befristung oder
- das Gehalt.
Ein Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag ist ausschließlich mit Unterschrift gültig und schriftlich festzuhalten. Arbeitgeber und Mitarbeiter beschließen einstimmig, den Vertrag zu ändern. Der Chef darf den Vertrag nicht eigenhändig umschreiben.
Arbeitnehmer haben das Recht, die neuen Bedingungen gründlich zu überdenken und den Änderungsvertrag abzulehnen. Arbeitgeber können daraufhin eine Änderungskündigung aussprechen. Insgesamt gilt, dass Änderungen nur so weit wie nötig vom alten Vertrag abweichen. Manche Arbeitgeber zahlen dem Mitarbeiter eine Prämie, damit dieser auf neue Bedingungen eingeht.
Die Änderungskündigung
Ist der Mitarbeiter mit den Bedingungen des Änderungsvertrages nicht einverstanden, bleibt dem Arbeitgeber die Änderungskündigung. Mit dieser kündigt er dem Arbeitnehmer. Im Unterschied zur normalen Kündigungbietet er im selben Zug einen neuen Vertrag an. In diesem stehen die Regelungen aus dem ehemaligen Änderungsvertrag. Arbeitnehmer müssen sich innerhalb ihrer normalen Kündigungsfrist entscheiden, spätestens aber nach drei Wochen.
- Nimmt der Mitarbeiter an, arbeitet er zum Datum des neuen Vertrags zu den geänderten Konditionen.
- Lehnt er ab, ist die Änderungskündigung eine normale Kündigung. Gegen die kann ein Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen mit einer Kündigungsschutzklage vorgehen und prüfen lassen, ob sie sozial gerechtfertigt ist. Steht der Mitarbeiter unter besonderem Kündigungsschutz, greift dieser. Ist die Kündigung sozial ungerechtfertigt, besteht das alte Arbeitsverhältnis weiter.
- Die dritte Möglichkeit ist die Annahme unter Vorbehalt. Der Arbeitnehmer nimmt an – und lässt ein Arbeitsgericht die neuen Regelungen überprüfen. Diese Entscheidung ist dem Arbeitgeber schriftlich mitzuteilen.
Die Änderungskündigung ist vom Aufhebungsvertrag zu unterscheiden, denn das Angebot eines neuen Jobs ist erforderlich. Der Arbeitgeber hat in diesem Fall den Betriebsrat zu informieren, der das Recht zum Einspruch hat.
In der Theorie haben auch Arbeitnehmer das Recht, eine Änderungskündigung auszusprechen. Arbeitgeber dürfen das Änderungsangebot jedoch ablehnen und es entsteht eine normale Kündigung.
Wie sieht ein Änderungsvertrag aus?
Ein Änderungsvertrag bedarf der Unterschrift beider Parteien und somit der Schriftform.
Folgende Inhalte sind erforderlich:
- Datum
- Namen der Parteien
- Hinweis, dass Änderungen im Einvernehmen stattfinden
- Datum des ursprünglichen Arbeitsvertrags
- Alle Vertragsänderungen und neuen Arbeitsbedingungen
- Klausel, dass alles andere unberührt bleibt
- Felder zur Unterschrift
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