Definition: Was ist ein Änderungsvertrag?
Ein Änderungsvertrag bedeutet die nachträgliche Änderung eines bestehendes Vertrags durch zwei Parteien. Dabei geht es meist um eine Anpassung des bestehenden Arbeitsvertrags. Weitere Vertragsmöglichkeiten sind eine Bürgschaft oder ein Dauerschuldverhältnis. Die Änderung betrifft einen oder mehrere Punkte des alten Vertrags. Im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht beschreibt ein Änderungsvertrag eine Umänderung, die ein Unternehmen und ein Angestellter für ein Arbeitsverhältnis vornehmen.
Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag
In einem Arbeitsverhältnis sind beide Seiten verpflichtet, die vertraglichen Vereinbarungen einzuhalten. Arbeitgeber haben die Hauptpflicht, Mitarbeiter arbeiten zu lassen und den Lohn zu zahlen. Arbeitnehmer stehen ebenfalls in diesem Schuldverhältnis und arbeiten wie vereinbart für das Unternehmen. Gleichzeitig besteht in Deutschland Vertragsfreiheit, die sich aus der Handlungsfreiheit nach Artikel 2 GG ergibt, wodurch sich bestehende Verträge ändern lassen. Dies allerdings immer mit beiderseitigem Einverständnis, ohne gegen Gesetze und Sitten zu verstoßen.
Ändern sich die äußeren Umstände, haben Arbeitgeber unter Umständen ein Interesse daran, den Arbeitsvertrag zu ändern. Das betrifft zum Beispiel
- die Arbeitszeit,
- den Einsatzort,
- die Befristung oder
- das Gehalt.
Ein Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag ist ausschließlich mit Unterschrift gültig und schriftlich festzuhalten. Arbeitgeber und Mitarbeiter beschließen einstimmig, den Vertrag zu ändern. Der Chef darf den Vertrag nicht eigenhändig umschreiben.
Arbeitnehmer haben das Recht, die neuen Bedingungen gründlich zu überdenken und den Änderungsvertrag abzulehnen. Arbeitgeber können daraufhin eine Änderungskündigung aussprechen. Insgesamt gilt, dass Änderungen nur so weit wie nötig vom alten Vertrag abweichen. Manche Arbeitgeber zahlen dem Mitarbeiter eine Prämie, damit dieser auf neue Bedingungen eingeht.