Minijob und Zeiterfassung: Welche Pflicht das Gesetz vorschreibt
Wer Mitarbeiter auf geringfügiger Basis beschäftigt, gerät schnell ins Visier der Prüfbehörden. Die Minijob-Zeiterfassung ist Pflicht und kein gut gemeinter Ratschlag. Der Gesetzgeber möchte damit verhindern, dass der gesetzliche Mindestlohn durch unbezahlte Mehrarbeit unterschritten wird. Für Sie als Arbeitgeber bedeutet das: Sie tragen die volle Verantwortung dafür, dass die Arbeitszeiten Ihrer Aushilfskräfte lückenlos dokumentiert sind.
Was die Dokumentationspflicht im Minijob konkret verlangt
Die Dokumentationspflicht im Minijob verlangt ein hohes Maß an Genauigkeit. Sie dürfen die Arbeitszeiten weder schätzen noch pauschalisieren. Jeder einzelne Arbeitstag muss individuell erfasst werden. Wenn der Zoll anklopft, müssen Sie sofort belegen können, wann der Mitarbeiter gearbeitet hat. Ein einfacher Dienstplan reicht dafür nicht aus, da er nur die geplante, nicht aber die tatsächlich geleistete Arbeitszeit widerspiegelt. Wer sich auf handschriftliche Zettel verlässt, riskiert, dass diese unleserlich werden oder verloren gehen.
Zeiterfassung für geringfügig Beschäftigte nach dem Mindestlohngesetz
Das Mindestlohngesetz (MiLoG) bildet die rechtliche Grundlage für die Zeiterfassung im Minijob. Da geringfügig Beschäftigte das monatliche Einkommenslimit von aktuell 603 Euro (ab 01.01.2027 633 Euro) nicht dauerhaft überschreiten dürfen, ist die stundengenaue Abrechnung existenziell. Nur durch die exakte Erfassung der täglichen Arbeitszeit können Sie nachweisen, dass der Stundenlohn nicht unter den gesetzlichen Mindestlohn fällt. Die Zeiterfassung für geringfügig Beschäftigte schützt Sie damit unmittelbar vor dem Verdacht der Unterschreitung. Fehlen die Aufzeichnungen, geht der Gesetzgeber im Zweifel von einem Verstoß aus.
Arbeitszeitaufzeichnung im Minijob: Geltungsbereich und Ausnahmen
Grundsätzlich gilt die Arbeitszeitaufzeichnung im Minijob für alle geringfügig entlohnten Beschäftigten quer durch alle Branchen. Ob in der Handwerksfirma, in der PR-Agentur oder im Systemhaus: Jeder Minijobber muss seine Zeiten dokumentieren. Es gibt nur wenige Ausnahmen, etwa für engste Familienangehörige, die im Betrieb mithelfen, oder vereinfachte Regeln bei rein mobilen Tätigkeiten. Für den regulären Geschäftsalltag in kleinen und mittelständischen Unternehmen gilt jedoch: Jeder Minijobber muss erfasst werden.