Aufbau: Was steht in einer Gehaltsabrechnung?
Die Gehaltsabrechnung bietet einen detaillierten Überblick über das Arbeitsentgelt, die Abzüge sowie die gesetzlichen Beiträge. Um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und Transparenz zu gewährleisten, enthält die Gehaltsabrechnung bestimmte Pflichtbestandteile. Darüber hinaus finden sich auf der Abrechnung oft zahlreiche Abkürzungen, deren Bedeutungen im Folgenden erklärt werden.
Angaben zum Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Die Gehaltsabrechnung muss die grundlegenden Informationen über den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer enthalten. Dazu gehören:
- Name und Adresse des Arbeitgebers
- Name, Adresse und Sozialversicherungsnummer des Arbeitnehmers
- Personalnummer des Arbeitnehmers (falls vorhanden)
Diese Angaben stellen sicher, dass die Abrechnung eindeutig einer Person und einem Unternehmen zugeordnet werden kann.
Abrechnungszeitraum
Ein weiterer essenzieller Bestandteil ist der Abrechnungszeitraum, also der Monat oder die Periode, für die die Abrechnung gilt. Dies ermöglicht eine klare Zuordnung zu den erbrachten Leistungen und gezahlten Gehältern.
Bruttoentgelt
Das Bruttoentgelt bezeichnet das gesamte Einkommen des Arbeitnehmers vor Abzügen. Dazu gehören:
- Grundgehalt
- Überstundenvergütung
- Zuschläge (z. B. für Nacht- oder Feiertagsarbeit)
- Prämien oder Sonderzahlungen
Abzüge
Vom Bruttogehalt werden verschiedene gesetzlich vorgeschriebene Abzüge vorgenommen, die auf der Abrechnung ausgewiesen sein müssen:
Steuern:
- Lohnsteuer (LSt) – abhängig von Steuerklasse, Einkommen und Freibeträgen
- Solidaritätszuschlag (SolZ) – ein prozentualer Zuschlag zur Lohnsteuer
- Kirchensteuer (KiSt) – fällt nur an, wenn der Arbeitnehmer Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft ist
Sozialversicherungsbeiträge:
- Krankenversicherung (KV) – für ärztliche Versorgung und Medikamente
- Rentenversicherung (RV) – für die gesetzliche Altersvorsorge
- Arbeitslosenversicherung (AV) – für finanzielle Absicherung bei Arbeitsplatzverlust
- Pflegeversicherung (PV) – für Pflegeleistungen im Alter oder bei Krankheit
Diese Beiträge werden in der Regel je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Der Arbeitnehmeranteil wird direkt vom Bruttolohn abgezogen.
Nettoentgelt und Auszahlungsbetrag
Das Nettoentgelt ist der Betrag, der nach Abzug aller Steuern und Sozialabgaben übrig bleibt – also das tatsächlich ausgezahlte Gehalt. In manchen Fällen werden davon noch freiwillige Beiträge oder Leistungen abgezogen, zum Beispiel vermögenswirksame Leistungen (VL). Auf der Abrechnung ist daher meist auch der endgültige Auszahlungsbetrag vermerkt, der auf das Konto überwiesen wird.
Steuerklasse und Freibeträge
Die Steuerklasse hat erheblichen Einfluss auf die Höhe der Lohnsteuer und somit auf das Nettoentgelt. Weitere individuelle Faktoren wie der Kinderfreibetrag oder die Kirchenzugehörigkeit wirken sich ebenfalls auf die Berechnung aus. In der Gehaltsabrechnung sind diese Angaben unter anderem in Form von Kürzeln wie StKl (Steuerklasse) und KiFrB (Kinderfreibetrag) enthalten.