Die Lohnbuchhaltung oder Gehaltsbuchhaltung beschäftigt sich mit der Erfassung und Pflege der Personalstammdaten sowie mit der Abwicklung von Lohn- oder Gehaltsabrechnungen.
Wer macht die Lohnbuchhaltung?
Der Gesetzgeber verpflichtet jedes Unternehmen mit Mitarbeitern zu einer Finanz- und Lohnbuchführung. Dabei ist den Arbeitgebern überlassen, ob sie sich selber um die Lohnbuchhaltung kümmern, einen betriebseigenen Lohnbuchhalter einstellen oder die ganze Thematik an den Steuerberater beziehungsweise an ein Lohnbüro abgeben. Um die Lohnbuchhaltung vorzunehmen, sind Kenntnisse im Bereich des Lohnsteuerrechts, Sozialversicherungsrechts sowie des Arbeitsrechts erforderlich. Besonders da viele Neuerungen und gesetzliche Änderungen die Lohnbuchhaltung betreffen, müssen sich Lohnbuchhalter über ihre Kompetenzen hinaus informieren und weiterbilden.
Lohnbuchhaltung Intern
Für die interne Buchhaltung, die entweder der Arbeitgeber selbst übernimmt oder ein verantwortlicher Mitarbeiter, stehen verschiedene Lohnbuchhaltungs-Softwares zur Verfügung. Sie unterstützen denjenigen beim Erledigen der anfallenden Aufgaben und sind zudem günstiger als Steuerbüros. Gerade bei einer überschaubaren Mitarbeiteranzahl bietet sich diese Vorgehensweise an.
Lohnbuchhaltung Extern
Arbeitgeber, die zum Beispiel eine große Anzahl von Mitarbeitern haben oder sich lieber auf das Kerngeschäft konzentrieren möchten, können die Lohnbuchhaltung an den Steuerberater abgeben oder ein Lohnbüro beauftragen. Da sich dann Experten persönlich mit der Lohnbuchhaltung beschäftigen und diese schnell und professionell erledigen, sind die Kosten entsprechend höher als die einer Software.
Was sind die Aufgaben der Lohnbuchhaltung?
Der Verantwortungsbereich der Lohnbuchhaltung ist sehr umfangreich aufgestellt und lässt sich in folgende Kernbereiche gliedern:
Personenstammdaten pflegen
In der Lohnbuchhaltung wird für jeden Arbeitnehmer ein Lohnkonto beim Eintritt in das Unternehmen erstellt. Dieses enthält sämtliche Personalstammdaten, die zum Beispiel für das Finanzamt und die Krankenkasse wichtig sind. Es werden erforderliche Daten wie Vorname, Nachname, Geburtsdatum und Adresse abgefragt. Die konkreten Bestandteile des Kontos sind in § 41 EStG (Einkommensteuergesetz) sowie in § 4 LSdTV (Lohnsteuer-Durchführungsverordnung) festgelegt und weiter unten gelistet.
Die Lohnbuchhaltung informiert mit der Eröffnung eines neuen Kontos die Träger der Sozialversicherungen und meldet den neuen Mitarbeiter dort an. Scheidet ein Mitarbeiter aus dem Unternehmen aus, kümmert sich die Gehaltsbuchhaltung darum, diesen entsprechend wieder abzumelden. Ändern sich Personenstammdaten während des Arbeitsverhältnisses, ist die Lohnbuchhaltung verantwortlich, das entsprechende Lohnkonto auf den aktuellen Stand zu bringen und auch diese Information an entsprechende Stellen wie die Sozialversicherungsträger weiterzugeben.
Jahreslohnkonten führen
Im Zusammenhang mit dem Lohnkonto sind neben den Personalstammdaten weitere Informationen wichtig, um die sich die Lohnbuchhaltung kümmert. Das Jahreslohnkonto eines jeden Mitarbeiters erteilt Auskunft darüber, zu welchem Zeitpunkt welchem Mitarbeiter wie viel Lohn ausgezahlt wurde. Ebenso enthält das Konto neben den oben aufgeführten personenbezogenen Daten weitere Informationen:
Lohnsteuerklasse
Lohnzahlungszeitraum
Lohnsteuerabzug
Sonderzahlungen
Freibeträge
Außerordentliche Einkünfte
…
Eine vollständige Aufzählung ist in § 41 EStG sowie in § 4 LSdTV zu finden.
Kompliziert wird es für die Lohnbuchhaltung, wenn die Mitarbeiter nach Stundenlohn, auf den gegebenenfalls auch Zuschläge draufkommen, bezahlt werden. Wohingegen eine 40-Stunden-Woche in einem Angestelltenverhältnis einfacher abzurechnen ist.
Zum Jahresende schließt die Lohnbuchhaltung alle Lohnkonten ab und übermittelt sie an die Sozialversicherungsträger, an die Agentur für Arbeit und an Statistikämter. Beschäftigt ein Unternehmen mehr als zehn Mitarbeiter, ist es dazu verpflichtet, zum Jahresabschluss einen Lohnsteuer-Ausgleich durchzuführen und die Summe aller abgeschlossenen Konten an die Finanzverwaltung zu senden. Bei weniger als zehn Mitarbeitern steht es dem Arbeitgeber frei, dies zu tun.
Arbeitnehmerbezüge abrechnen
Eine wesentliche Aufgabe der Lohnbuchhaltung ist die Ermittlung und Abrechnung der Arbeitnehmerbezüge. Dazu berechnet sie für jeden Mitarbeiter die Gesamtbezüge. Darunter fallen neben dem Lohn auch Lohnsteuern, Lohnnebensteuern und abzuführende Sozialversicherungsbeiträge. Auf Grundlage dieser Daten wird dann die Entgeltabrechnung (Gehalts- oder Lohnabrechnung) eines jeden Mitarbeiters erstellt und an ihn übermittelt.
Für die Lohnbuchhaltung gelten gesetzlich vorgegebene Meldeerfordernisse, denen sie neben der Ermittlung, Abrechnung und Buchung von Löhnen nachkommen muss. Dazu fordert der Gesetzgeber folgende Meldungen:
Lohnsteueranmeldung
Krankenkassen-Beitragsnachweise
DEÜV-Meldungen
Die DEÜV (Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung) regelt die Erfassung und Übermittlung von Daten an die Träger der Sozialversicherungen. Darin ist festgehalten, von wem welche Meldungen zu erstatten sind. Die Krankenkassen, Pflegekassen und Rentenversicherungen sind auf diese Informationen angewiesen, um ihre Arbeit ausführen zu können. Ebenso werden mit Hilfe dieser Verordnung die Ansprüche der Mitarbeiter gegenüber den Kassen und den Trägern der Versicherungen sichergestellt.
Insbesondere in diesem Punkt trägt die Lohnbuchhaltung eine große Verantwortung: Das Finanzamt und auch die Rentenversicherungsträger führen in regelmäßigen Abständen Lohnsteueraußenprüfungen und weitere Kontrollen durch, um die Richtigkeit und Ordnung sicherzustellen. Da ist es essenziell, die Lohnbuchhaltung präzise und fehlerfrei vorzunehmen.
Buchungsbelege für die Finanzbuchhaltung erstellen
Eine weitere Aufgabe der Lohnbuchhaltung ist es dafür zu sorgen, dass der Lohn beziehungsweise das Gehalt an alle Mitarbeiter gezahlt wird. Dazu erstellt der Lohnbuchhalter Buchungsbelege für die Finanzbuchhaltung, damit der Lohn auf die entsprechenden Konten der Arbeitnehmer überwiesen wird.
In manchen (kleineren) Unternehmen ist die Lohnbuchhaltung ebenfalls mit der Erstellung von Arbeitsverträgen betraut.
Entgeltrechnungen anfertigen
Im Zuge der Belegerstellung für die Auszahlung der Gehälter fertigt die Lohnbuchhaltung auch Gehaltsabrechnungen oder Lohnabrechnungen an. Diese enthalten alle Bestandteile des Bruttolohnes und werden den Mitarbeitern in der Regel am Ende des Abrechnungszeitraumes ausgehändigt.
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Da die Lohnbuchhaltung Lohnabrechnungen beziehungsweise Gehaltsabrechnungen für Mitarbeiter erstellt und deren Lohnkonten führt, unterliegt sie festgelegten rechtlichen Grundlagen, die in der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV), der Gewerbeordnung (GewO) und der Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV) definiert sind.
Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LstDV)
Die Lohnsteuer-Durchführungsverordnung hält in § 4 LStDV genau fest, welche Bestandteile im Lohnkonto Pflicht sind:
Vor- und Nachname
Geburtsdatum
vollständige Adresse
Freibeträge für den Lohnsteuerabzug
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)
Vorsorgefreibeträge
Zusätzlich müssen im Lohnkonto bei jeder Lohnabrechnung folgende Informationen aufgeführt werden:
Tag der Lohnzahlung
Lohnzahlungszeitraum
Barlohn
Sachbezüge
einbehaltene Lohnsteuer
steuerfreie Bezüge
Bezüge, die von der Lohnsteuer freigestellt sind (gemäß § 34c Abs. 5 EStG)
Die Gewerbeordnung bestimmt in § 108 GewO, dass der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, seinen Mitarbeitern bei der Auszahlung des Entgelts eine transparente Abrechnung in Textform (Lohnabrechnung) zu übermitteln. In der Regel wird das Gehalt monatlich gezahlt. Entsprechend wird auch die Lohnabrechnung monatlich erstellt. Gibt es keine Änderungen hinsichtlich der gelisteten Angaben seit der letzten Abrechnung, verfällt die Verpflichtung des Arbeitgebers. Üblicherweise stellen Arbeitgeber dennoch jeden Monat die Lohnabrechnung zur Verfügung, da diese für die Arbeitnehmer ein wichtiges Dokument darstellt (zum Beispiel als Nachweis für Vermieter, bei der Bank, etc.).
Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV)
Die Entgeltbescheinigungsverordnung regelt, welche Bestandteile in der Lohnabrechnung verpflichtend aufgeführt sein müssen. Folgende Daten sollte sie hinsichtlich des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers beinhalten:
Name und Anschrift des Arbeitgebers
Name, Anschrift und Geburtsdatum des Arbeitnehmers
Sozialversicherungsnummer des Arbeitnehmers
Datum des Beschäftigungsbeginns
unter Umständen Ende des Beschäftigungsverhältnisses
Steuerfreibeträge oder Steuerhinzurechnungsbeträge nach Jahr und Monat
Steueridentifikationsnummer
Beitragsgruppenschlüssel
zuständige Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag
Betriebsprüfung der Lohnabrechnung
Auch wenn der Arbeitnehmer selbst seine Lohnabrechnung auf die Richtigkeit der Angaben hin überprüfen kann, wird die Lohnbuchhaltung im Rahmen von Betriebsprüfungen regemäßig kontrolliert. Dabei können vier verschiedene Betriebsprüfungen von zwei unterschiedlichen Stellen durchgeführt werden:
Zusätzlich durchleuchten die Betriebsprüfer die Abrechnung von Praktikanten, Werkstudenten, geringfügig Beschäftigen sowie von Schülern. Im Anschluss an die Betriebsprüfung gibt es in der Regel eine Besprechung mit dem Arbeitgeber.
Bonustipp für Unternehmer
Das Gespräch sollte der Geschäftsführer oder der Inhaber möglichst wahrnehmen, um fragliche Sachverhalte gegebenenfalls zu eigenen Gunsten klären oder um wenn nötig Hilfe in Anspruch nehmen zu können.
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Lohnsteuer- und Außenprüfung
Die Lohnsteuer- und Außenprüfung (lohn-info.de) nimmt das Betriebsstätten-Finanzamt im Außendienst vor und prüft dabei Sachverhalte, die ausschließlich für die Lohnsteuer relevant sind. Darunter fallen Aspekte wie die vorschriftsgemäße Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer, Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlages. Die Prüfung wird dem Betrieb rechtzeitig gemeldet.
Umsatzsteuersonderprüfung
Die Umsatzsteuersonderprüfung (rechnungswesen-portal.de) fokussiert sich bei der Untersuchung auf geldwerte Vorteile und Sachzuwendungen. Auch hierfür ist der Außendienst des Betriebsstätten-Finanzamtes zuständig und prüft, ob die Umsatzsteuer richtig abgeführt wurde. Diese ist zum Beispiel in Verpflegungsaufwendungen enthalten.
Sozialversicherungsprüfung
Die Sozialversicherungsprüfung übernehmen die Rentenversicherungsträger. Sie kontrollieren, ob alle Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß abgeführt wurden und allen Meldeerfordernissen korrekt nachgegangen wurde.
Betriebsprüfung zur Unfallversicherung
Seit 2010 sind die Rentenversicherungsträger auch für die Betriebsprüfung der Unfallversicherungen verantwortlich. Hierfür prüfen sie, ob alle Arbeitnehmer korrekt zur Unfallversicherung angemeldet worden sind und ob die Beiträge dafür entsprechend abgeführt wurden.
Katharina Bensch
Katharina Bensch ist die Clockodo-Expertin für Themen rund um den Arbeitsalltag. Mit zertifiziertem Fachwissen zu rechtlichen Arbeitsthemen und vielfältiger Erfahrung als Redakteurin betreut sie das Clockodo-Info-Portal.
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