Elternzeit verlängern

Das Wichtigste in Kürze

  • Bis zu drei Jahre Elternzeit sind möglich. Eine Verlängerung der Elternzeit ist bei Bedarf erlaubt.
  • Gesetzliche Grundlage zur Verlängerung ist im BEEG geregelt. Eine Verlängerung erfordert eine klare Begründung.
  • Ein Antrag ist schriftlich und rechtzeitig zu stellen. Arbeitgeber können aus betrieblichen Gründen ablehnen.
  • Während der gesamten Elternzeit, inklusive Verlängerung, gilt Kündigungsschutz.
  • Gründe: Familienzeit, persönliche Umstände, Erziehungsziele.
  • Für die Berufsrückkehr besteht ein Anspruch auf den alten oder gleichwertigen Arbeitsplatz nach der Elternzeit.

Elternzeit verlängern: Mehr Zeit für die Familie

Die Elternzeit ist ein zentrales Element im Leben junger Familien und ermöglicht es Eltern, sich nach der Geburt intensiv um ihr Kind zu kümmern, ohne dabei den Kontakt zum Berufsleben zu verlieren. In Deutschland ist die Elternzeit gesetzlich geregelt und bietet Müttern und Vätern die Möglichkeit, bis zu drei Jahre nach der Geburt ihres Kindes beruflich pausieren zu können. Diese Auszeit ist nicht nur essentiell für die Bindung zwischen Eltern und Kind, sondern auch für die kindliche Entwicklung von großer Bedeutung.

Allerdings kann es vorkommen, dass die ursprünglich geplante Elternzeit nicht ausreicht, um den individuellen Bedürfnissen der Familie gerecht zu werden. Sei es aufgrund besonderer Entwicklungsphasen des Kindes, familiärer Herausforderungen oder anderer persönlicher Umstände – die Verlängerung der Elternzeit gemäß BEEG §16 Abs. 3 ist eine Option, die viele Eltern in Erwägung ziehen. Unser Beitrag beleuchtet, unter welchen Voraussetzungen eine Verlängerung möglich ist, welche Schritte dabei zu beachten sind und wie Eltern ihre Rechte erfolgreich durchsetzen können.

Gesetzliche Grundlagen zur Verlängerung der Elternzeit

Die Verlängerung der Elternzeit ist in Deutschland durch das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) klar geregelt. Dieses Gesetz bildet den rechtlichen Rahmen, innerhalb dessen Eltern ihre Elternzeit planen und bei Bedarf auch verlängern können. Hier ist ein Überblick über die wichtigsten rechtlichen Aspekte, die bei einer Verlängerung der Elternzeit zu beachten sind.

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG): Die Basis für Elternzeit und Verlängerung

Das BEEG ermöglicht Eltern, bis zu drei Jahre Elternzeit zu nehmen, wobei diese Zeit in mehrere Abschnitte aufgeteilt werden kann. Eine Verlängerung der Elternzeit über die ursprünglich geplante Dauer hinaus ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Wichtig ist, dass die Elternzeit in einem festgelegten Zeitraum, der in der Regel bis zum dritten Geburtstag des Kindes reicht, genommen werden muss. Eine Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus bedarf besonderer Vereinbarungen und muss gut begründet sein​.

Anspruch und Voraussetzungen: So funktioniert die Verlängerung der Elternzeit 

Eltern, die ihre Elternzeit verlängern möchten, haben das Recht, dies beim Arbeitgeber zu beantragen. Um den Anspruch geltend zu machen, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Der Antrag auf Verlängerung muss rechtzeitig und schriftlich gestellt werden, und es ist ratsam, dies frühzeitig zu tun, um dem Arbeitgeber genügend Zeit für die Planung zu geben. Der Arbeitgeber kann den Antrag auf Verlängerung ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen. Diese Ablehnung muss jedoch sachlich und nachvollziehbar begründet werden. Es empfiehlt sich daher, den Verlängerungsantrag gut vorzubereiten und gegebenenfalls eine Begründung beizufügen, die die besonderen Umstände darlegt, die die Verlängerung der Elternzeit erforderlich machen.

Elternzeit verlängern Frist: An welche Vorgaben haben sich Eltern zu halten?

Die Verlängerung der Elternzeit erfordert eine sorgfältige Einhaltung bestimmter Fristen, um sowohl den rechtlichen Anforderungen als auch den betrieblichen Bedürfnissen des Arbeitgebers gerecht zu werden. 

Eltern sollten den Verlängerungsantrag spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Ende der aktuellen Elternzeit stellen. Diese Frist ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) festgelegt und ermöglicht es dem Arbeitgeber, ausreichend Zeit für die Planung und eventuelle organisatorische Anpassungen zu haben. Wird die Frist nicht eingehalten, könnte der Arbeitgeber den Antrag ablehnen, auch wenn es keine betrieblichen Gründe gegen die Verlängerung gibt.

Es ist ratsam, den Antrag frühzeitig zu stellen, um mögliche Unsicherheiten oder Missverständnisse zu vermeiden. Sollte der Antrag aus dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden, haben Eltern immer noch die Möglichkeit, über ein klärendes Gespräch oder durch Unterstützung des Betriebsrats nach einer Lösung zu suchen. Eine rechtzeitige Kommunikation und klare Abstimmung mit dem Arbeitgeber sind hierbei entscheidend.

Kündigungsschutz während der verlängerten Elternzeit

Während der gesamten Dauer der Elternzeit, einschließlich einer möglichen Verlängerung, genießen Eltern besonderen Kündigungsschutz. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis in dieser Zeit grundsätzlich nicht kündigen darf. Dieser Schutz beginnt frühestens acht Wochen vor dem Start der Elternzeit und endet erst nach der Beendigung der Elternzeit. Selbst wenn die Elternzeit verlängert wird, bleibt dieser Schutz bestehen, es sei denn, es liegen außergewöhnliche Umstände vor, die eine Kündigung rechtfertigen würden, wie etwa eine Betriebsstilllegung. Der Kündigungsschutz gibt Eltern die Sicherheit, dass sie sich voll und ganz auf ihre Familie konzentrieren können, ohne Angst um ihren Arbeitsplatz haben zu müssen.

Die gesetzlichen Regelungen zur Verlängerung der Elternzeit bieten somit klare Leitlinien und Schutzmechanismen, die es Eltern ermöglichen, ihre familiären und beruflichen Verpflichtungen in Einklang zu bringen. Es ist jedoch wichtig, diese Regelungen genau zu kennen und rechtzeitig zu handeln, um von den Vorteilen der Elternzeitverlängerung vollumfänglich profitieren zu können.

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Gründe für eine Verlängerung der Elternzeit

Die Entscheidung, die Elternzeit zu verlängern, ist oft geprägt von tiefgehenden Überlegungen und individuellen Lebensumständen. Hier sind die Gründe, warum viele Eltern diese Option in Betracht ziehen:

Familienzeit und Bindung: Zeit für die gemeinsame Entwicklung

Eine der häufigsten Motivationen für die Verlängerung der Elternzeit ist der Wunsch, mehr ungestörte Zeit mit dem Kind zu verbringen und die frühe Kindheitsentwicklung intensiv mitzuerleben. In den ersten Lebensjahren durchläuft ein Kind zahlreiche Entwicklungsschritte, die Eltern nicht verpassen möchten. Diese Phase ist entscheidend für den Aufbau einer starken emotionalen Bindung zwischen Eltern und Kind, die das Fundament für das spätere Vertrauen und die soziale Entwicklung bildet. Viele Eltern entscheiden sich daher, ihre Elternzeit zu verlängern, um diese einzigartige Zeit voll auszukosten und wichtige Meilensteine, wie das erste Lächeln oder die ersten Schritte, hautnah zu erleben​.

Flexibilität und persönliche Umstände: Anpassung an Lebensveränderungen

Nicht selten erfordert die persönliche Situation der Eltern eine Verlängerung der Elternzeit. Es können unvorhergesehene Umstände auftreten, wie gesundheitliche Probleme des Kindes oder der Eltern, die eine längere Auszeit notwendig machen. Auch familiäre Herausforderungen, wie die Pflege von Angehörigen oder die Bewältigung schwieriger Lebensphasen, können Gründe sein, warum Eltern mehr Zeit benötigen, bevor sie in den Berufsalltag zurückkehren können. Die Elternzeitverlängerung bietet hier die nötige Flexibilität, um auf solche Veränderungen reagieren zu können, ohne die Balance zwischen Familienleben und Beruf zu verlieren.

Erziehungswerte und Entwicklung: Intensivere Betreuung und Bildung

Für viele Eltern ist die Verlängerung der Elternzeit auch eine bewusste Entscheidung, um ihre Erziehungsziele intensiver zu verfolgen. Sie möchten die Möglichkeit nutzen, ihre Kinder in einer wichtigen Entwicklungsphase aktiv zu begleiten und ihre Erziehungswerte konsequent umzusetzen. Die zusätzliche Zeit ermöglicht es, Bildungs- und Erziehungspläne in Ruhe zu realisieren und sich auf die individuellen Bedürfnisse des Kindes einzustellen. Dabei geht es nicht nur um die praktische Betreuung, sondern auch um die Vermittlung von Werten, die für das Kind langfristig von Bedeutung sind.

Praktische Schritte zur Verlängerung der Elternzeit

Verlängerung Elternzeit

Elternzeit Verlängern Vorlage

Diese Vorlage können Sie entsprechend Ihrer persönlichen Situation anpassen. Achten Sie darauf, den Antrag frühzeitig und schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber einzureichen.

Hier ist ein Muster für einen Antrag zur Verlängerung der Elternzeit:

[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
[PLZ] [Ort]
[Ihre Telefonnummer]
[Ihre E-Mail-Adresse]
[Datum]
 

[Name des Arbeitgebers]
[Adresse des Arbeitgebers]
[PLZ] [Ort]

Betreff: Antrag auf Verlängerung der Elternzeit

Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name des Arbeitgebers oder der zuständigen Person],

hiermit beantrage ich die Verlängerung meiner Elternzeit, die gemäß meinem bisherigen Antrag am [geplantes Ende der aktuellen Elternzeit] enden würde. Aufgrund [persönlicher Gründe/der besonderen Bedürfnisse meines Kindes/etc.] möchte ich meine Elternzeit um [gewünschte Verlängerungsdauer] verlängern. Der neue Endtermin meiner Elternzeit wäre somit der [neuer Endtermin].

Ich bitte Sie, meinem Antrag wohlwollend zu entsprechen, und stehe Ihnen für ein persönliches Gespräch zur weiteren Abstimmung gerne zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
[Ihr Name]

Rückkehr in den Beruf nach verlängerter Elternzeit

Die Rückkehr in den Beruf nach einer verlängerten Elternzeit ist ein wichtiger Schritt, der gut geplant und vorbereitet werden sollte. Dabei haben Eltern bestimmte Rechte, die ihren Wiedereinstieg erleichtern.

Anspruch auf denselben oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz

Nach der verlängerten Elternzeit haben Eltern einen klaren gesetzlichen Anspruch auf die Rückkehr in ihre berufliche Position. Dieser Abschnitt fasst die wesentlichen Rechte zusammen, die sicherstellen, dass Eltern nach der Elternzeit keinen Nachteil im Berufsleben erfahren.

  • Recht auf Rückkehr: Nach der Elternzeit, einschließlich einer verlängerten Elternzeit, haben sie das Recht, in ihren alten Arbeitsplatz zurückzukehren oder eine gleichwertige Position zu erhalten.
  • Gleichwertigkeit: Die Position nach der Elternzeit muss in Bezug auf Arbeitsbedingungen, Aufgaben und Gehalt vergleichbar mit der vor der Elternzeit sein.

Planung des Wiedereinstiegs

Eine gut durchdachte Planung ist der Schlüssel zu einem erfolgreichen Wiedereinstieg nach der Elternzeit. In diesem Abschnitt finden Sie wichtige Empfehlungen, um den Übergang zurück in den Arbeitsalltag so reibungslos wie möglich zu gestalten.

  • Frühzeitige Abstimmung: Planen Sie den Wiedereinstieg rechtzeitig und halten Sie den Kontakt zu Ihrem Arbeitgeber aufrecht, um über betriebliche Entwicklungen informiert zu bleiben.
  • Kommunikation: Vereinbaren Sie vor Ihrer Rückkehr ein Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber, um den Zeitpunkt Ihrer Rückkehr und eventuelle Anpassungen in Ihrer Rolle oder Ihrem Arbeitszeitmodell zu klären.
  • Einarbeitungsphase: Klären Sie, ob aufgrund betrieblicher Veränderungen eine Einarbeitungsphase notwendig ist, um sich mit neuen Projekten oder Arbeitsprozessen vertraut zu machen.

Wer zahlt bei verlängerter Elternzeit und wie viel Geld erhalten Eltern?

Während der Elternzeit erhalten Anspruchsberechtigte das sogenannte Elterngeld, das von der Elterngeldstelle ausgezahlt wird. Dieses Elterngeld ersetzt 67 Prozent des Einkommens aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt, wobei der Höchstbetrag bei 1.800 Euro monatlich liegt (§ 2 BEEG). Das Elterngeld wird in vollen Lebensmonaten gezahlt, in denen die berechtigte Person kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit hat. Sollte das Einkommen vor der Geburt unter 1.000 Euro gelegen haben, erhöht sich der Prozentsatz um 0,1 Prozentpunkte für jede 2 Euro, die das Einkommen unter 1.000 Euro liegt. Umgekehrt sinkt der Prozentsatz auf bis zu 65 Prozent, wenn das Einkommen über 1.200 Euro lag.

Elterngeld berechnen – Beispiel

Ausgangssituation:

  • Das Einkommen vor der Geburt beträgt 1.500 Euro monatlich.
  • Die Elternzeit beträgt 12 Monate.
  • Es wird kein Einkommen während der Elternzeit erzielt.

Berechnung:

1. Berechnung des Elterngeld-Prozentsatzes

Da das Einkommen vor der Geburt über 1.200 Euro liegt, beträgt der
Prozentsatz 65 % des Einkommens.

2. Berechnung des Elterngeldes pro Monat

65 % von 1.500 Euro = 0,65 * 1.500 Euro = 975 Euro pro Monat.

3. Prüfung des Höchstbetrags

Da 975 Euro unter dem Höchstbetrag von 1.800 Euro liegt, erhält die 
berechtigte Person 975 Euro monatlich.

4. Berechnung des gesamten Elterngeldes für die Elternzeit

Elterngeld für 12 Monate: 12 * 975 Euro = 11.700 Euro.

Zusammenfassung:

Die berechtigte Person erhält während der 12-monatigen Elternzeit 
ein monatliches Elterngeld von 975 Euro. Insgesamt beläuft sich das 
Elterngeld für die gesamte Elternzeit auf 11.700 Euro.

Fazit

Die Verlängerung der Elternzeit ist eine wertvolle Option für Eltern, die mehr Zeit mit ihrem Kind verbringen oder auf besondere familiäre Umstände reagieren möchten. Die gesetzlichen Grundlagen, insbesondere das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), bieten dabei klare Rahmenbedingungen und sichern wichtige Rechte wie den Anspruch auf Rückkehr in den gleichen oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz und den besonderen Kündigungsschutz.

Eine erfolgreiche Verlängerung der Elternzeit erfordert jedoch eine sorgfältige Planung und eine frühzeitige Kommunikation mit dem Arbeitgeber. Indem Sie rechtzeitig Ihren Wunsch zur Verlängerung äußern und alle notwendigen Schritte einleiten, können Sie Ihre Elternzeit optimal gestalten und den Wiedereinstieg in den Beruf reibungslos vorbereiten.

Kollegin KatharinaKatharina Primke

Katharina Primke ist unsere Expertin für Themen rund um den modernen Arbeitsalltag und effiziente Arbeitsorganisation. Mit ihrer umfangreichen Erfahrung als Redakteurin und ihrem akademischen Abschluss in Germanistik betreut sie das Clockodo-Info-Portal. 

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