Als Architekt selbstständig machen: der Schritt aus der Festanstellung
Die Entscheidung, sich als Architekt selbstständig zu machen, erfordert mehr als architektonisches Können. Aus dem Planer wird ein Unternehmer, der sich plötzlich mit Akquise, Buchhaltung und rechtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen muss.
Von der Anstellung in die Freiberuflichkeit: Kammer, Anmeldung und Rahmenbedingungen
Um in Deutschland als freiberuflicher Architekt tätig zu sein und sich auch so nennen zu dürfen, ist die Eintragung in die jeweilige Architektenkammer zwingend erforderlich. Nur wer in der entsprechenden Liste geführt wird, darf den geschützten Titel tragen und ist bauvorlageberechtigt.
Sobald Sie frei arbeiten, müssen Sie Ihre Tätigkeit beim Finanzamt anmelden. Da Architekten zu den klassischen Katalogberufen der Freiberufler gehören, entfällt in der Regel die Gewerbesteuer. Sie benötigen eine Steuernummer für Ihre Rechnungsstellung. Für freischaffende Architekten ist zudem eine Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben und Voraussetzung für die Eintragung in die Architektenliste.
Der ehemalige Arbeitgeber als erster Kunde und die typischen Fallstricke
Ein sehr häufiges Szenario: Sie kündigen Ihre Festanstellung, und Ihr bisheriger Chef bietet Ihnen an, laufende Projekte auf Honorarbasis zu Ende zu führen. Das klingt nach sicherem Startkapital, birgt aber ein immenses Risiko. Oft wird erwartet, dass Sie für einen Satz arbeiten, der nur knapp über Ihrem alten Bruttolohn liegt. Wenn Sie das akzeptieren, zahlen Sie drauf.
Arbeiten Sie zudem fast ausschließlich für diesen einen Auftraggeber, ist das ein zentrales Indiz für eine Scheinselbstständigkeit. Entscheidend ist am Ende das Gesamtbild, etwa ob Sie weisungsgebunden und fest in die Betriebsabläufe eingebunden sind. Wird eine Scheinselbstständigkeit festgestellt, drohen vor allem dem Auftraggeber erhebliche Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen, rückwirkend über mehrere Jahre. Ihr ehemaliger Arbeitgeber muss daher verstehen, dass Sie jetzt als externes Unternehmen agieren und entsprechend kalkulieren.