Stundensatz als freiberuflicher Architekt: So kalkulieren Sie realistisch

Architekt steht mit Kunden auf der Baustelle zur Besprechung
Aktualisiert am 22. Oktober 2026
Autorin Kati
Geschrieben von Katharina Jaretzke

Der Schritt in die Selbstständigkeit ist für Architekten ein großer Moment, doch er beginnt mit einer entscheidenden Frage: Welcher Stundensatz ist als freiberuflicher Architekt angemessen? Wer hier einfach das alte Bruttogehalt auf die Stunde herunterrechnet, kalkuliert sich schnell in die roten Zahlen. 

Dieser Artikel zeigt Schritt für Schritt, wie Sie Ihre Kosten realistisch erfassen und Ihre Honorare von Anfang an profitabel ansetzen.

Stundensatz als freiberuflicher Architekt: Das Wichtigste in Kürze

  • Der Stundensatz in der Selbstständigkeit liegt klar über dem früheren Bruttostundenlohn, weil alle Sozialabgaben selbst getragen werden.
  • Von rund 2.080 Jahresstunden bleiben oft nur 1.000 bis 1.300 wirklich abrechenbare Stunden übrig.
  • Die HOAI dient als Orientierung, ersetzt aber keine eigene Kalkulation auf Basis der echten Kosten.
  • Die Formel: (Zieleinkommen plus Fixkosten) geteilt durch abrechenbare Jahresstunden ergibt den Mindeststundensatz.
  • Wer Projektzeiten genau erfasst, kalkuliert Angebote präziser und prüft den Stundensatz laufend.

Als Architekt selbstständig machen: der Schritt aus der Festanstellung

Die Entscheidung, sich als Architekt selbstständig zu machen, erfordert mehr als architektonisches Können. Aus dem Planer wird ein Unternehmer, der sich plötzlich mit Akquise, Buchhaltung und rechtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen muss.

Von der Anstellung in die Freiberuflichkeit: Kammer, Anmeldung und Rahmenbedingungen

Um in Deutschland als freiberuflicher Architekt tätig zu sein und sich auch so nennen zu dürfen, ist die Eintragung in die jeweilige Architektenkammer zwingend erforderlich. Nur wer in der entsprechenden Liste geführt wird, darf den geschützten Titel tragen und ist bauvorlageberechtigt.

Sobald Sie frei arbeiten, müssen Sie Ihre Tätigkeit beim Finanzamt anmelden. Da Architekten zu den klassischen Katalogberufen der Freiberufler gehören, entfällt in der Regel die Gewerbesteuer. Sie benötigen eine Steuernummer für Ihre Rechnungsstellung. Für freischaffende Architekten ist zudem eine Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben und Voraussetzung für die Eintragung in die Architektenliste.

Der ehemalige Arbeitgeber als erster Kunde und die typischen Fallstricke

Ein sehr häufiges Szenario: Sie kündigen Ihre Festanstellung, und Ihr bisheriger Chef bietet Ihnen an, laufende Projekte auf Honorarbasis zu Ende zu führen. Das klingt nach sicherem Startkapital, birgt aber ein immenses Risiko. Oft wird erwartet, dass Sie für einen Satz arbeiten, der nur knapp über Ihrem alten Bruttolohn liegt. Wenn Sie das akzeptieren, zahlen Sie drauf.

Arbeiten Sie zudem fast ausschließlich für diesen einen Auftraggeber, ist das ein zentrales Indiz für eine Scheinselbstständigkeit. Entscheidend ist am Ende das Gesamtbild, etwa ob Sie weisungsgebunden und fest in die Betriebsabläufe eingebunden sind. Wird eine Scheinselbstständigkeit festgestellt, drohen vor allem dem Auftraggeber erhebliche Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen, rückwirkend über mehrere Jahre. Ihr ehemaliger Arbeitgeber muss daher verstehen, dass Sie jetzt als externes Unternehmen agieren und entsprechend kalkulieren.

Warum der Stundensatz für Architekten höher liegt als das frühere Gehalt

Einer der größten Fehler bei der Existenzgründung ist die falsche Wahrnehmung des eigenen Wertes. Als Festangestellter sahen Sie auf der Gehaltsabrechnung ein Bruttogehalt. Was dort nicht auftauchte, waren die versteckten Kosten, die der Arbeitgeber zusätzlich getragen hat.

Sozialabgaben, Versicherungen und fehlende Arbeitgeberleistungen

Als freiberuflicher Architekt tragen Sie alle Kosten selbst. Der Arbeitgeberanteil zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung entfällt, diese Beiträge finanzieren Sie zu 100 Prozent aus eigener Tasche. Hinzu kommen private Altersvorsorge, eine Berufshaftpflichtversicherung, Hard- und Software, Büroausstattung sowie die Beiträge für die Architektenkammer. Auch das Risiko von Zahlungsausfällen liegt nun komplett bei Ihnen. All diese Faktoren erfordern einen deutlich höheren Nettostundensatz.

Ausfallzeiten und nicht abrechenbare Stunden für Akquise und Verwaltung

Ein klassisches Arbeitsjahr hat etwa 2.080 Arbeitsstunden. Als Angestellter bekommen Sie diese komplett bezahlt, auch bei Urlaub, Krankheit oder Weiterbildung. Als Selbstständiger verdienen Sie nur dann Geld, wenn Sie produktiv an einem Kundenprojekt arbeiten. Von den theoretisch verfügbaren Stunden ziehen Sie Wochenenden, Feiertage, rund 30 Urlaubstage und durchschnittlich 10 bis 15 Krankheitstage ab.

Dazu kommen Tätigkeiten, die kein Kunde bezahlt: Rechnungen schreiben, Akquise betreiben, Angebote kalkulieren und Buchhaltung erledigen. Im Schnitt bleiben einem freiberuflichen Architekten nur etwa 1.000 bis maximal 1.300 abrechenbare Stunden im Jahr. Der gesamte Jahresbedarf muss also über diese wenigen Stunden gedeckt werden.

Als freiberuflicher Architekt realistisch kalkulieren

Mit Clockodo erfassen Sie, wie viel Ihrer Arbeitszeit tatsächlich in Kundenprojekte fließt und welche Stunden nicht abrechenbar sind. So gewinnen Sie eine verlässliche Datenbasis für Ihren Stundensatz und sehen, ob sich Ihre Projekte zu Ihrer Kalkulation wirklich rechnen. 

 

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Stundensatz nach HOAI und freie Honorarvereinbarung

Bei der Frage nach Honorar und Stundensatz für Architekten führt an der HOAI kaum ein Weg vorbei. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ist seit Anfang 2021 kein verbindliches Preisrecht mehr. Auslöser war ein EuGH-Urteil aus dem Jahr 2019. Die Honorartafeln gelten seither als Orientierungswerte, die Honorare sind grundsätzlich frei vereinbar.

HOAI-Leistungsphasen als Grundlage für den Stundensatz von Architekten

Die HOAI gliedert Projekte in verschiedene Leistungsphasen, vom Vorentwurf bis zur Objektbetreuung. Rechnen Sie außerhalb pauschaler Honorare nach Zeitaufwand ab, stellt sich die Frage nach dem passenden Stundensatz nach HOAI. Beim Thema Stundensatz orientieren sich viele Auftraggeber und Planer deshalb an den Empfehlungen der jeweiligen Kammern.

Honorar oder Stundensatz: Wann sich welche Abrechnung für Architekten lohnt

Während bei klassischen Gebäudeplanungen oft ein Gesamthonorar nach den anrechenbaren Baukosten vereinbart wird, lohnt sich die Abrechnung nach Stundensatz vor allem bei Beratungsleistungen, Bestandsaufnahmen, Machbarkeitsstudien oder wenn der Projektumfang zu Beginn völlig unklar ist. Die Stundensatzhöhe schwankt dabei regional spürbar und hängt stark von Erfahrung und Spezialisierung ab. Wer diese Faktoren bei der Kalkulation seiner Planungsleistungen berücksichtigt, verhandelt sicherer.

So berechnen Architekten als Freelancer ihren Stundensatz

Um nicht ins Blaue hinein zu raten, brauchen Sie eine solide betriebswirtschaftliche Kalkulation. Sie schützt Sie davor, sich unter Wert zu verkaufen.

Die Stundensatz-Formel aus Zieleinkommen, Fixkosten und abrechenbaren Stunden

Wer als Architekt und Freelancer seinen Stundensatz berechnen möchte, kommt um ehrliche Zahlen nicht herum. Die Grundformel lautet:

(gewünschtes Brutto-Zieleinkommen plus betriebliche Fixkosten) geteilt durch abrechenbare Jahresstunden gleich minimaler Nettostundensatz.

Ihr Brutto-Zieleinkommen sollte private Lebenshaltungskosten, Altersvorsorge und Einkommensteuer decken. Die betrieblichen Fixkosten umfassen alles von der Softwarelizenz über das Büro bis zur Berufshaftpflicht.

Rechenbeispiel für einen freiberuflichen Architekten

Ein realistisches Beispiel: Sie streben ein Brutto-Jahreseinkommen von 70.000 Euro an, um Lebensunterhalt, Steuern und Rücklagen zu sichern. Ihre betrieblichen Kosten für Büro, CAD-Software, Versicherungen, Kammerbeitrag, Steuerberater und Marketing belaufen sich auf 25.000 Euro im Jahr. Damit ergibt sich ein Jahresbedarf von 95.000 Euro.

Realistisch lassen sich etwa 1.100 Stunden im Jahr tatsächlich fakturieren:

95.000 Euro geteilt durch 1.100 Stunden ist gleich 86,36 Euro.

Beispiel: Mindeststundensatz eines freiberuflichen Architekten

  1. Zieleinkommen: 70.000 € brutto (Lebensunterhalt, Steuern, Rücklagen)
  2. Betriebliche Fixkosten: 25.000 € (Büro, CAD, Versicherungen, Kammer, Steuerberater, Marketing)
  3. Jahresbedarf: 95.000 €
  4. Abrechenbare Stunden: ca. 1.100 pro Jahr
  5. Mindeststundensatz: 95.000 € ÷ 1.100 = 86,36 € netto

Projektzeiten als Datenbasis für den richtigen Stundensatz

Die beste Formel nützt wenig, wenn Sie nicht wissen, wie lange Sie für bestimmte Aufgaben tatsächlich brauchen. Ein Stundensatz von 100 Euro ist wertlos, wenn ein Entwurf doppelt so lange dauert wie kalkuliert und Sie einen Pauschalpreis vereinbart haben.

Projektzeiterfassung für Architekten in der Praxis

Um Pauschalangebote nach HOAI oder Aufwandsschätzungen für Zeithonorare valide zu erstellen, müssen Sie Ihre eigenen Leistungsdaten kennen. Wie viele Stunden fließen wirklich in die Leistungsphase 3? Wie viel Zeit kostet eine typische Bauvoranfrage? Nur wer seine Zeiten minutengenau misst, kalkuliert künftige Projekte profitabel.

Projektmanagement für Architekten und die passende Software

Genau hier scheitern viele Architekten im Alltag. Zeiten werden auf Schmierzetteln notiert oder am Ende der Woche grob geschätzt in unübersichtliche Excel-Tabellen getippt. Dieses Vorgehen kostet Nerven, führt zu Abrechnungsverlusten und birgt im Fall einer Prüfung ein Compliance-Risiko. Sie brauchen ein System, das sich nahtlos in Ihren Arbeitsalltag einfügt.

Mit Clockodo den Stundensatz sauber kalkulieren und nachhalten

Wer als freiberuflicher Architekt langfristig profitabel arbeiten will, braucht eine verlässliche Datenbasis. Clockodo ist die einfache All-in-One-Zeiterfassung für KMU und Selbstständige und schafft genau diese Transparenz über Zeit und Kosten, ganz ohne Excel-Chaos und ohne Compliance-Risiko.

Arbeitszeiten und Projektzeiten in einem Tool erfassen

Mit Clockodo erfassen Sie Ihre Arbeitszeit und verbuchen jede Minute direkt auf konkrete Kunden, Projekte und Leistungen. Eine Stoppuhr läuft dezent im Hintergrund, ob im Browser, in der Desktop-App oder mobil. Wechseln Sie das Projekt oder nehmen Sie einen Kundenanruf entgegen, stellen Sie die Zeitnahme mit einem Klick um. Die mobile App funktioniert sogar offline auf der Baustelle und synchronisiert alle Daten automatisch, sobald wieder eine Verbindung besteht.

HOAI-Leistungsphasen abbilden und das Projektcontrolling nutzen

Für Architekten zahlt sich aus, dass sich Projekte detailliert strukturieren lassen. Legen Sie die HOAI-Leistungsphasen einfach als einzelne Leistungen innerhalb eines Projekts an. In den Live-Berichten des Projektcontrollings sehen Sie sofort, wie viel Budget in der Entwurfsplanung bereits verbraucht ist und ob Ihr kalkulierter Stundensatz noch profitabel bleibt. So erkennen Sie früh, welche Projekte rentabel laufen und wo Anpassungen nötig sind, und schaffen zugleich die Grundlage für realistische Angebote bei künftigen Aufträgen.

Individuelle Auswertungen, Schnittstellen und deutscher Datenschutz

Mit dem Baukasten für Berichte filtern und gruppieren Sie Ihre Zeiten passgenau nach Projekten, Kunden oder Zeiträumen, und trennen abrechenbare von nicht abrechenbaren Leistungen auf Knopfdruck. Über fertige Schnittstellen zu Rechnungsprogrammen wie Lexware Office, sevDesk, FastBill oder Billomat übergeben Sie die Daten direkt in Ihre Buchhaltung, alternativ per CSV-Export oder über die offene API. Als deutscher Anbieter entwickelt und betreibt Clockodo die Software hierzulande und sichert Ihre Daten DSGVO-konform.

Besonders praktisch für freiberufliche Architekten: Wenn Sie Clockodo allein nutzen, können Sie die Zeiterfassung kostenlos verwenden. So starten Sie ohne zusätzliche Softwarekosten und haben Ihre Zeiten von Anfang an strukturiert im Blick.

Fazit: Der Unternehmerstundensatz liegt weit über dem alten Gehalt

Wer als freiberuflicher Architekt sein früheres Bruttogehalt einfach auf die Stunde herunterrechnet, kalkuliert sich in die roten Zahlen, denn Sozialabgaben, Versicherungen und Ausfallzeiten trägt er nun selbst. Von rund 2.080 Jahresstunden bleiben oft nur 1.000 bis 1.300 wirklich abrechenbare Stunden, über die der gesamte Jahresbedarf gedeckt werden muss. Clockodo liefert mit minutengenauer Projektzeiterfassung und HOAI-Leistungsphasen die Datenbasis, um den Stundensatz realistisch zu kalkulieren und laufend zu prüfen.

  • Der selbstständige Stundensatz liegt klar über dem früheren Bruttostundenlohn
  • Von 2.080 Jahresstunden sind oft nur 1.000 bis 1.300 abrechenbar
  • Formel: (Zieleinkommen + Fixkosten) ÷ abrechenbare Jahresstunden
  • HOAI dient nur als Orientierung, nicht als fertige Kalkulation
  • Auch der Ex-Arbeitgeber zahlt den voll kalkulierten Unternehmerstundensatz

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Häufig gestellte Fragen zum Stundensatz als freiberuflicher Architekt

Die Höhe hängt von Erfahrung, Region und Spezialisierung ab. Wirtschaftlich tragfähig sind in Deutschland meist 80 bis 120 Euro netto. Niedrigere Sätze decken die betrieblichen Kosten, Sozialabgaben und nötigen Rücklagen erfahrungsgemäß nicht zuverlässig ab.

Autorin Kati
Geschrieben von Katharina Jaretzke

Katharina Jaretzke ist unsere Expertin für Unternehmertum sowie für Gründer-, Startup- und HR-Themen. Ihr Fachwissen zieht sie aus ihrem Studium der Medienwissenschaft sowie ihrer langjährigen Erfahrung als Redaktionsleitung und Portalmanagerin eines der größten deutschen Gründermagazine und ihrer Mitwirkung an der HR- und Recruiting-Konferenz DRX. Als Content Lead betreut sie bei Clockodo das Info-Portal mit redaktionellem Know-how und strategischem Blick – mit Fokus auf SEO, die Weiterentwicklung von Features und Layouts, Social Media und dem Kooperationsmanagement. 

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