Geltungszeitraum für Feiertagsgruppen
Haben Sie für Ihr Unternehmen mehrere Feiertagsgruppen definiert, haben Sie ab sofort die Möglichkeit, für einzelne Mitarbeiter spezielle Geltungszeiträume für diese Gruppen zu bestimmen.
Im Bereich „Personaldaten” eines jeden Mitarbeiters sehen Sie einen eigenen Abschnitt für die Feiertagsgruppen. Legen Sie hier fest, für welchen Zeitraum beziehungsweise ab welchem Datum sich die Zugehörigkeit zu einer Feiertagsgruppe ändert. An dieser Stelle sehen Sie ebenfalls die Änderungshistorie.

Auswirkungen auf die Arbeitszeiterfassung
- Stundenkonto: In der Vergangenheit erfasste Zeiten bleiben unverändert. Zukünftige Feiertage werden basierend auf dem gültigen Zeitraum berücksichtigt.
- Plantafel: Feiertage werden entsprechend der historischen und aktuellen Zuordnung korrekt angezeigt.
- Abwesenheitsberechnung: Wird eine Abwesenheit an einem Tag eingetragen, der aufgrund der geänderten Feiertagszuordnung nun ein Feiertag ist, erfolgt die Berechnung automatisch mit Berücksichtigung des Feiertags. Gleiches gilt für den umgekehrten Fall.
Beispiel
Ein Mitarbeiter wechselt innerhalb des Unternehmens den Standort und zieht von Nordrhein-Westfalen nach Bayern. Dem neuen Wohnort entsprechend soll er nun der Feiertagsgruppe Bayern zugeordnet werden:
- 01.01.2025 -05.01.2025: Zugehörigkeit zur Feiertagsgruppe NRW
- Ab 06.01.2025 mit offenem Ende: Zugehörigkeit zur Feiertagsgruppe Bayern

Dabei wird das Stundenkonto mit den bisher erfassten Zeiten nicht verändert. Die in der Vergangenheit dokumentierten Zeiten, zum Beispiel am 6. Januar 2024, bleiben bestehen. Der Plantafel lässt sich nun aber für den 6.1.2025 korrekt entnehmen, dass der Mitarbeiter hier einen Feiertag hat.
Hinweis für API-Nutzer
Das Setzen einer “nonbusinessgroups_id” per API-Endpunkt “users/v2” sorgt dafür, dass gegebenenfalls angelegte Geltungszeiträume für Feiertagsgruppen bei diesem Mitarbeiter unwirksam werden!