Lisa arbeitet in einem mittelständischen Unternehmen, das Mitglied in einem Arbeitgeberverband ist. Da sie selbst Mitglied der zuständigen Gewerkschaft ist, gelten für sie die Regelungen des branchenspezifischen Manteltarifvertrags. Dieser Vertrag definiert die grundlegenden Rahmenbedingungen ihres Arbeitsverhältnisses und bietet dabei einige Vorteile gegenüber den gesetzlichen Mindeststandards.
Urlaub
Im Manteltarifvertrag ist Lisas Urlaubsanspruch festgelegt: Sie erhält 32 Tage Urlaub pro Jahr, was über den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen hinausgeht. Dies ermöglicht ihr eine bessere Work-Life-Balance und ausreichend Erholungszeit.
Arbeitszeit
Der Manteltarifvertrag regelt außerdem ihre Arbeitszeit. Lisa arbeitet 40 Stunden pro Woche, hat aber durch eine Gleitzeitregelung die Möglichkeit, ihre Arbeitszeiten flexibel an ihre persönlichen Bedürfnisse anzupassen. Dadurch kann sie sowohl private Verpflichtungen als auch ihre beruflichen Aufgaben besser koordinieren.
Arbeitsort
Lisas Hauptarbeitsort ist der Standort ihres Unternehmens. Allerdings erlaubt ihr der Manteltarifvertrag, zweimal pro Woche im Home-Office zu arbeiten. Diese Regelung bietet ihr zusätzliche Flexibilität und reduziert ihren Pendelaufwand.
Kündigungsfrist
Im Manteltarifvertrag ist außerdem die Kündigungsfrist geregelt. Diese entspricht in Lisas Fall den gesetzlichen Vorgaben und ist an ihre Betriebszugehörigkeit gekoppelt. Da Lisa seit fünf Jahren im Unternehmen tätig ist, beträgt ihre Kündigungsfrist zwei Monate zum Monatsende. Diese Regelung gibt ihr Planungssicherheit, falls sie oder ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden möchten.
Vergütung
Die Vergütung ist nicht Bestandteil des Manteltarifvertrags, sondern wird in einem separaten Gehaltstarifvertrag geregelt. Dieser definiert Lisas Gehalt, mögliche Zuschläge und Sonderzahlungen.
Laufzeit
Eine Besonderheit des Manteltarifvertrags ist, dass er keine feste Laufzeit hat. Solange Lisa im Unternehmen beschäftigt ist und sowohl ihr Arbeitgeber als auch ihre Gewerkschaft an den Tarifvertrag gebunden bleiben, gelten die Regelungen des Vertrags weiter. Änderungen können nur durch eine Neuverhandlung zwischen den Tarifparteien erfolgen.
Dieses Beispiel verdeutlicht, wie der Manteltarifvertrag zentrale Aspekte von Lisas Arbeitsalltag strukturiert und ihre Rechte sowie Pflichten klar definiert. Gleichzeitig lässt er Raum für individuelle Anpassungen, die auf ihre persönlichen und beruflichen Anforderungen abgestimmt sind.