Manteltarifvertrag

Definition: Was ist ein Manteltarifvertrag?

Der Manteltarifvertrag, auch Rahmentarifvertrag genannt, ist eine spezielle Form eines Tarifvertrags. Er regelt grundsätzliche und längerfristige Anordnungen, die oftmals auch für einen größeren Personenkreis gelten. Er fungiert als „Mantel“ der spezielleren Tarifverträge. Der Rahmenvertrag wird wie jeder Tarifvertrag zwischen den Tarifpartnern, also Arbeitnehmergewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, ausgehandelt.

Typische Inhalte sind Einstellungs- und Kündigungsbedingungen, Urlaubs- und Arbeitszeitregelungen oder Anordnungen zu Krankmeldungen.

Was regelt der Manteltarifvertrag?

Grafik Inhalte Manteltarifvertrag

Manteltarifverträge beinhalten alle Regelungen, die längerfristig und allgemein gültig sind. Sie enthalten keine Informationen zum Thema Gehalt. Daher sind Tarifstufen, Vergütungsgruppen oder eine Mindestvergütung in einem extra Lohn- oder Gehaltstarifvertrag festgehalten.

Typische Inhalte eines Mantelvertrags sind:

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Wann gilt ein Manteltarifvertrag?

Manteltarifverträge gelten laut Tarifvertragsgesetz (TVG) nur für ein Arbeitsverhältnis, wenn der Arbeitnehmer Mitglied in einer Gewerkschaft oder in einem Arbeitnehmerverband ist und das Unternehmen oder der Arbeitgeber in einem Arbeitgeberverband. Ist dies nicht der Fall, zählt der individuelle Arbeitsvertrag. (§ 2 TVG)

Eine Ausnahme liegt vor, wenn der Mitarbeiter zwar keine offizielle Tarifbindung hat, sein Arbeitsvertrag aber eine Bezugnahmeklausel enthält und auf die Gültigkeit des Manteltarifvertrags verweist.

Ein weiterer Ausnahmefall gilt, wenn das Bundesarbeitsministerium den Rahmentarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt, beispielsweise für eine bestimmte Branche oder ein Bundesland. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sich dann an den Vertrag halten, auch wenn sie nicht Mitglied einer Gewerkschaft oder Arbeitgebervertretung sind. (§ 5 TVG)

Grundsätzlich ist der Tarifvertrag vor dem Arbeitsvertrag gültig. Das heißt: Inhalte aus dem Arbeitsvertrag müssen konform mit den Inhalten des Mantelvertrags sein. Sind sie dies nicht, zählt der Manteltarifvertrag vor dem Arbeitsvertrag.

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Arbeitgeber müssen alle im Manteltarifvertrag festgehaltenen Regelungen einhalten, wenn dieser im Unternehmen gilt. Zusätzlich sind sie dazu verpflichtet, dass jeder Arbeitnehmer den Tarifvertrag einsehen kann, der Arbeitgeber muss diesen also im Betrieb auslegen. Allerdings besteht keine Informationspflicht für ihn, sodass er seine Mitarbeiter nicht über deren Rechte aus dem Rahmentarifvertrag aufklären muss.

Wie lange ist ein Manteltarifvertrag gültig?

Manteltarifverträge haben generell eine lange Gültigkeit. Oftmals fehlt sogar eine Laufzeit, sodass sie bis zu einer Kündigung des Vertrags bindend sind.

Welche Besonderheiten gelten für Urlaubsanspruch und Kündigungsfristen in einem Manteltarifvertrag?

Die Kündigungsfrist im Manteltarifvertrag darf im Gegensatz zu individuellen Arbeitsverträgen die gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 622 BGB sowohl unter- als auch überschreiten. Im Arbeitsvertrag darf sie nur überschritten werden. Unterscheiden sich außerdem die Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag von denen im Manteltarifvertrag, ist die Kündigung nicht fristgerecht, wenn der Mitarbeiter sich an die Frist aus dem Arbeitsvertrag hält.

Der Jahresurlaub kann ebenfalls von dem gesetzlichen Urlaubsanspruch abweichen. Da er dennoch den Mindesturlaubsanspruch von 20 Tagen bei einer Fünf-Tage-Woche oder 24 Tagen bei einer Sechs-Tage-Woche nach § 3 BUrlG (Bundesurlaubsgesetz) nicht unterschreiten darf, kann der Urlaubsanspruch laut Manteltarifvertrag für den Angestellten nur länger ausfallen. Der Rahmentarifvertrag kann außerdem Zusatzurlaub wie Sonderurlaub für die Geburt eines Kindes oder für die eigene Hochzeit regeln. Auch ein höherer Urlaubsanspruch je nach Länge der Betriebszugehörigkeit ist erlaubt.

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Beispiel

Lisa arbeitet in einer Firma, die Mitglied in einem Arbeitgeberverband ist. Sie selbst ist der Arbeitnehmergewerkschaft beigetreten. Daher gilt für sie der Manteltarifvertrag. Dieser regelt ihren Urlaubsanspruch, ihre Kündigungsfristen, die Arbeitszeiten sowie den Arbeitsort. Lisa erhält 32 Urlaubstage, also mehr als das Gesetz vorgibt. Ihre Arbeitszeiten sind 40 Stunden pro Woche, die sie sich flexibel einteilen kann, da der Vertrag Gleitzeit gewährt. Als Arbeitsort gilt grundsätzlich der Standort des Unternehmens, allerdings wird ihr zwei Mal pro Woche Home-Office gestattet. Lisas Kündigungsfristen entsprechen den gesetzlichen Kündigungsfristen. Ihre Vergütung ist nicht in dem Manteltarifvertrag geregelt, sondern in einem extra Gehaltstarifvertrag. 

Der Vertrag hat keine Laufzeit, ist also gültig solange ihr Arbeitsverhältnis besteht. 

Katharina Bensch

Katharina Bensch ist die Clockodo-Expertin für Themen rund um den Arbeitsalltag.
Mit zertifiziertem Fachwissen zu rechtlichen Arbeitsthemen und vielfältiger Erfahrung als Redakteurin betreut sie das Clockodo-Info-Portal.

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