Leila hat acht Jahre lang in einer IT-Firma gearbeitet, die eine Suchmaschine programmiert. Nun hat sie gekündigt und sieht sich auf dem Arbeitsmarkt um. Dabei ist sie jedoch eingeschränkt, denn sie hat bereits vor acht Jahren im Arbeitsvertrag ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot unterschrieben. Dieses verbietet ihr nun für zwei Jahre, in einem anderen Unternehmen anzufangen, das eine Suchmaschine bereitstellt. Ihr Arbeitgeber Vincent hat daran ein berechtigtes Interesse, denn der Markt ist stark umkämpft und Leila hat in ihrer Arbeitszeit viele interne Informationen mitbekommen und wurde vom Arbeitgeber stark gefördert.
Vincent hat alles richtig gemacht, denn er hat das nachvertragliche Wettbewerbsverbot schriftlich in Leilas Arbeitsvertrag festgehalten. Für die Karenzzeit, die zwei Jahre, in denen das Verbot gilt, entschädigt er Leila mit einer monatlichen Zahlung. Diese beträgt für die gesamte Zeit die Hälfte von Leilas Einkommen, das sie in den letzten drei Jahren durchschnittlich erhalten hat. Das sind in diesem Fall 1.000 Euro, weil sie zuvor 2.000 verdient hat. Auch das war im Arbeitsvertrag bereits genau geregelt.
Leila findet jedoch einen Job in einer anderen IT-Firma, die eine digitale Zeiterfassung programmiert. Dort verdient sie fast genauso viel, wie zuvor beim anderen Arbeitgeber, nämlich 1.800 Euro. Somit übersteigen ihr neues Gehalt plus die Entschädigung die erlaubte Summe und sie liegt zusammengerechnet bei 2.800 Euro. Die erlaubte Summe beträgt nur so viel wie das frühere Entgelt plus ein Zehntel dessen, was hier 2.200 Euro wären. Die Entschädigung von 1.000 Euro verringert sich um die Summe des neuen Gehaltes, 1.800 Euro, und in Leilas Fall bekommt sie aus diesem Grund keine Entschädigung mehr, weil ihr neuer Lohn höher ist als diese.