Pausenregelung

Definition: Wie ist die gesetzliche Pausenregelung?

Nach der gesetzlichen Pausenregelung steht Arbeitnehmern bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten zu. Arbeiten Mitarbeiter mehr als neun Stunden, müssen sie nach dem Arbeitsrecht mindestens 45 Minuten Pause machen. Der Arbeitgeber darf sie nicht verweigern. Im Gegenteil: Er hat die Pflicht, auf die Einhaltung der Pausen zu achten. Die Pausenregelung ist ein Teil vom Arbeitszeitgesetz (ArbZG).

Die gesetzliche Pausenregelung im Schnell-Überblick

  • Die Paragraphen 4f Arbeitszeitgesetz regeln Pausen.
  • Die vorgeschriebenen Pausen sind Pflicht und gehören grundsätzlich nicht zur Arbeitszeit.
  • Bei einer Arbeitszeit bis zu sechs Stunden ist keine Pause nötig, aber möglich.
  • Ab mehr als sechs Stunden Arbeit sind 30 Minuten Pause vorgeschrieben.
  • Mitarbeiter dürfen die 30 Minuten auf zwei Pausen mit mindestens 15 Minuten aufteilen. Weniger Minuten zählen nicht als gesetzliche Pause.
  • Ab einer Arbeitszeit von neun Stunden fallen zusätzliche 15 Minuten Pause an. Sind zuvor bereits insgesamt 45 Minuten Pause angefallen, jede Pause mit mindestens 15 Minuten, gelten diese auch.
  • Pausen müssen laut Gesetz im Voraus feststehen. Das heißt, Arbeitnehmer müssen genau wissen, wie ihre Pausen geregelt sind beziehungsweise ob sie selbst entscheiden.
  • Nach maximal zehn Stunden Arbeit ist eine Ruhepause von mindestens elf Stunden vorgeschrieben. Erst dann darf der neue Arbeitstag beginnen. Das gilt auch für Nebenjobs.
  • Für Minderjährige fällt eine Pause nach viereinhalb Stunden an, 60 Minuten insgesamt ab sechs Stunden Arbeitszeit. Sie arbeiten höchstens acht Stunden am Tag.
  • Betriebspausen und Bereitschaftsdienst vor Ort gehören zur Arbeitszeit, Rufbereitschaft fernab vom Arbeitsort nicht.
  • Tarifverträge dürfen die Pausen anders regeln.
Gesetzliche Pausenregelung

Was sagt das Arbeitszeitgesetz zur Pausenregelung?

Die Pausenregelung und Ruhepausen einzuhalten ist sowohl Recht als auch Pflicht der Arbeitnehmer. Der Chef ist verantwortlich für die Durchführung. Bei einem Verstoß drohen dem Arbeitgeber nach § 22 Arbeitszeitgesetz Bußgelder bis hin zu einer Freiheitsstrafe, wenn er vorsätzlich handelt und Arbeitnehmer damit gefährdet. Es liegt im beiderseitigen Interesse, die gesetzliche Pausenregelung einzuhalten.

Es gibt Arbeits- und Ruhepausen, damit die Mitarbeiter sich erholen und neue Kraft tanken. Die Pause durchzuarbeiten oder sie für einen früheren Feierabend ausfallen zu lassen ist nicht erlaubt. Später zur Arbeit zu kommen und keine Pause zu machen widerspricht ebenfalls dem Arbeitszeitgesetz. Die Konzentration eines Menschen nimmt im Laufe des Tages ab und Arbeitspausen sorgen für deren Regeneration. Gleichzeitig fördern gemeinsame Pausen das Arbeitsklima und die Beziehungen zu den Kollegen.

Wie ein Beschäftigter seine Pause verbringt, ist ihm überlassen. Mitarbeiter essen, tauschen sich aus, machen Sport, kaufen ein oder entspannen. Beim Verlassen des Unternehmens aber greift bei einem Unfall oft nicht die Arbeitgeberversicherung.

Der Arbeitgeber ist berechtigt zu verlangen, die Pausenzeiten nach der Arbeit zu richten. Er hat ein Weisungsrecht nach § 106 Gewerbeordnung. Das bedeutet, dass etwa ein Telefon durchgehend besetzt ist und Mitarbeiter sich mit der Pause abwechseln. In dieser sogenannten Funktionszeit sind auch Arbeitnehmer dafür verantwortlich, dass das Unternehmen funktioniert. Setzt der Arbeitgeber spontan eine Pause an, gilt dies unter Umständen als gesetzliche Pause. Der Mitarbeiter braucht die Information, wie lange die Pause dauert und ob er Zeit für Entspannung findet. Wartet er auf einen Zuruf, um weiterzuarbeiten, fällt das nicht in die vorgeschriebene Pause zur Erholung.

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Wie lang sind die gesetzlichen Pausenzeiten?

§ 4 Arbeitszeitgesetz legt die notwendigen Pausen fest: Bei einer Arbeitszeit von bis zu sechs Stunden ist keine Pause notwendig. Es spricht jedoch kein Gesetz dagegen, wenn ein Arbeitnehmer eine macht. Eine reine Arbeitsunterbrechung aber stellt nicht automatisch eine Pause dar.

Am Stück sind maximal sechs Stunden Arbeit erlaubt. Spätestens dann ist eine Pause vorgeschrieben. Wer die Pause vorverlegt, verstößt nicht gegen die Regelungen. Im Gegenteil ist es Mitarbeitern erlaubt, die 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden auf zwei Pausen mit jeweils 15 Minuten aufzuteilen. Ob es sich um eine richtige Mittagspause handelt, ist nicht wichtig. Weniger als 15 Minuten entsprechen aber keiner „richtigen“ Pause im Sinne des Arbeitsrechts. Deswegen gelten einmal 20 und einmal zehn Minuten zusammen nicht als erfüllte Pausenzeit bei mehr als sechs Stunden Arbeit. 29 Minuten am Stück reichen ebenfalls nicht aus.

Bei mehr als neun Stunden Arbeit fallen 45 Minuten Pause an. Wurden die 30 Minuten zuvor erfüllt, machen Angestellte eine weitere Pause. Hier gilt genauso: Nicht unter 15 Minuten. Hat ein Mitarbeiter bereits zuvor insgesamt 45 Minuten Pause gemacht, zählt die Pause für die neun Arbeitsstunden. Das gilt auch, wenn er diese auf drei mal mindestens 15 Minuten aufteilt. Zwei Pausen mit 15 Minuten und eine mit zehn Minuten ergeben zusammen 40 Minuten. Die Pause nach der neunten Arbeitsstunde dauert dann nicht fünf Minuten, denn das wäre zu kurz. Es fallen erneut mindestens 15 Minuten an. Wer bereits nach zwei Arbeitsstunden 45 Minuten Pause macht und danach sieben Stunden arbeitet, handelt falsch. Am Stück sind höchstens sechs Stunden Arbeitszeit erlaubt. Eine weitere Pause fällt an.

Zwischen zwei Arbeitstagen liegen nach § 5 Arbeitszeitgesetz mindestens elf Stunden Ruhezeit.
Von einem Arbeitstag zum nächsten oder einer Schicht zur nächsten schreibt der Gesetzgeber elf Stunden Pause vor. Die Ruhezeit gilt auch, wenn ein Arbeitnehmer mehrere Jobs hat. Hört der zweite Job als Kellner erst um Mitternacht auf, ist der Hauptjob am nächsten Tag erst ab elf Uhr gestattet.

Beispiel Pausenregelung

Siegfried arbeitet in der Qualitätskontrolle einer Firma, die Eisenbahnmodelle herstellt. Seine Vorgesetzte Diandra ist verantwortlich dafür, dass er seine Pausenzeiten einhält.

Normalerweise macht Siegfried nach vier Stunden eine Stunde Mittagspause und arbeitet danach für den Rest seiner acht Tagesstunden weiter. Es kommt jedoch vor, dass Siegfried so vertieft in seine Arbeit ist, dass er seine Pause vergisst. Spätestens nach sechs Stunden ist eine Pause vorgeschrieben. Vergisst Siegfried über einem neuen Modell die Pause, muss Diandra ihn daran erinnern.

Heute beginnt Siegfried seine Pause nach vier Stunden. Aber schon nach zehn Minuten bittet Diandra ihn, bei einem Problem mit einer Maschine zu helfen. Siegfried tut, wie ihm geheißen. Er kehrt zu seiner Pause zurück, doch es reicht nun nicht, wenn er weitere zwanzig Minuten Pause macht. Zwar hat er dann insgesamt 30 Minuten gemacht, aber wenn die Pause aufgeteilt wird, müssen beide Teile mindestens 15 Minuten lang sein. Er muss also noch mal 30 Minuten Pause machen oder zweimal 15 Minuten.

Die Arbeit dauert wegen der fehlerhaften Maschine auch noch so lange, dass Siegfried über neun Stunden Arbeitszeit kommt und bis 20:30 Uhr bleibt. Das macht ihm nichts aus, trotzdem haben weder er noch Diandra bemerkt, dass er dann eine weitere Pause von 15 Minuten hätte einlegen müssen, um auf 45 Minuten für eine Arbeitszeit von mehr als neun Stunden zu kommen. Theoretisch haben sie gegen das Gesetz verstoßen. Wenigstens denkt Diandra daran, Siegfried zu sagen, dass er wegen der vorgeschriebenen elf Stunden Ruhezeit morgen frühestens um 7:30 anfangen darf. 

Was ist Arbeitszeit, was Pause?

Die gesetzlichen Pausenvorschriften behandeln Zeiten, in denen Angestellte nicht arbeiten. Sie zählen nach § 2 Arbeitszeitgesetz grundsätzlich nicht zur Arbeitszeit und Arbeitgeber vergüten sie nicht. Das Unternehmen ist berechtigt, die Pausen trotzdem zu bezahlen. Die Fahrt zur und von der Arbeit ist keine Arbeitszeit.

Der Toilettengang oder eine neue Tasse Kaffee zu holen fällt in die Arbeitszeit. Das gilt auch für Bildschirmpausen im Büro. Und gegen ein spontanes Pläuschchen mit dem Kollegen haben die wenigsten Arbeitgeber Einwände.

Ob der Chef eine Raucherpause in der Arbeitszeit erlaubt, ist unterschiedlich. Generell ist es ihm erlaubt, das zu unterbinden. Raucher stempeln sich für ihre Zigarette aus und im Anschluss ein und holen die verlorene Zeit nach.

Entsteht eine Betriebspause, aus technischen oder betrieblichen Gründen, gehört sie zur Arbeitszeit. Sie beeinflusst die Pausen nicht.

Bereitschaftsdienst vor Ort beim Arbeitgeber ist ebenfalls Teil der Arbeitszeit. Nach einem Bereitschaftsdienst sind genau wie nach einem normalen Arbeitstag elf Stunden Ruhezeit vorgeschrieben. Die Rufbereitschaft zu Hause oder woanders als am Arbeitsort gilt nicht als Arbeit. Ruft der Chef einen Mitarbeiter aus der Rufbereitschaft in den Dienst, ist das wieder Arbeitszeit.

Nicht nur bei der Pausenregelung können sich leicht Fehler einschleichen. Das Arbeitszeitgesetz sieht genau vor, wer wie lange arbeiten darf.

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Welche Ausnahmen bestehen von der Pausenregelung?

Die Pausenregelung und das Arbeitszeitgesetz beziehen sich nicht auf alle Arbeitnehmer. Sie gelten nach § 18 ArbZG nicht für

  • Chefärzte,
  • leitende Angestellte,
  • Angestellte mit Entscheidungsgewalt für Personalangelegenheiten im öffentlichen Dienst,
  • Pflegekräfte, die mit den anvertrauten Personen zusammenleben
  • und Liturgie in Kirche und Religionsgemeinschaften.

Das Arbeitszeitgesetz mit Höchstarbeitszeit, Pausen und Ruhephasen hat keinen Einfluss auf diese Personengruppen.

In einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung sind andere Pausenregelungen erlaubt. Das ist zum Beispiel bei Dienstleistungen im Notfall anzutreffen, etwa in Krankenhäusern oder anderen Pflege- und Rettungsberufen. Kurzpausen von fünf Minuten zu jeder vollen Stunde sind häufig anzutreffen. Ist ein Betriebsrat vorhanden, hat er ein Mitbestimmungsrecht über andere Pausenregelungen.

Was gilt laut Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)?

Für Minderjährige gelten nach § 11 Jugendarbeitsschutzgesetz verschärfte Pausenregelungen. Für sie sind 30 Minuten Pause bereits bei einer Arbeitszeit ab viereinhalb Stunden vorgeschrieben. Bei mehr als insgesamt sechs Arbeitsstunden stehen ihnen mindestens 60 Minuten Pause zu. Die Aufteilung auf mehrere Pausen in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten ist erlaubt. Hier gilt ebenfalls: Weniger Minuten zählen nicht. Die Jugendlichen verbringen die Pausen fernab vom Arbeitsplatz in einem Pausenraum oder außerhalb. Da sie pro Tag nicht mehr als acht Stunden arbeiten dürfen, fällt keine weitere Pause an. Weitere Unterbrechungen sind erlaubt, stellen jedoch keine gesetzliche Pause dar.

Wichtig ist die zeitliche Lage der Arbeitspausen. Erlaubt ist eine Ruhepause für Minderjährige frühestens nach einer Stunde Arbeit und spätestens eine Stunde vor Ende.

Katharina Bensch

Katharina Bensch ist die Clockodo-Expertin für Themen rund um den Arbeitsalltag.
Mit zertifiziertem Fachwissen zu rechtlichen Arbeitsthemen und vielfältiger Erfahrung als Redakteurin betreut sie das Clockodo-Info-Portal.

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