Siegfried arbeitet in der Qualitätskontrolle einer Firma, die Eisenbahnmodelle herstellt. Seine Vorgesetzte Diandra ist verantwortlich dafür, dass er seine Pausenzeiten einhält.
Normalerweise macht Siegfried nach vier Stunden eine Stunde Mittagspause und arbeitet danach für den Rest seiner acht Tagesstunden weiter. Es kommt jedoch vor, dass Siegfried so vertieft in seine Arbeit ist, dass er seine Pause vergisst. Spätestens nach sechs Stunden ist eine Pause vorgeschrieben. Vergisst Siegfried über einem neuen Modell die Pause, muss Diandra ihn daran erinnern.
Heute beginnt Siegfried seine Pause nach vier Stunden. Aber schon nach zehn Minuten bittet Diandra ihn, bei einem Problem mit einer Maschine zu helfen. Siegfried tut, wie ihm geheißen. Er kehrt zu seiner Pause zurück, doch es reicht nun nicht, wenn er weitere zwanzig Minuten Pause macht. Zwar hat er dann insgesamt 30 Minuten gemacht, aber wenn die Pause aufgeteilt wird, müssen beide Teile mindestens 15 Minuten lang sein. Er muss also noch mal 30 Minuten Pause machen oder zweimal 15 Minuten.
Die Arbeit dauert wegen der fehlerhaften Maschine auch noch so lange, dass Siegfried über neun Stunden Arbeitszeit kommt und bis 20:30 Uhr bleibt. Das macht ihm nichts aus, trotzdem haben weder er noch Diandra bemerkt, dass er dann eine weitere Pause von 15 Minuten hätte einlegen müssen, um auf 45 Minuten für eine Arbeitszeit von mehr als neun Stunden zu kommen. Theoretisch haben sie gegen das Gesetz verstoßen. Wenigstens denkt Diandra daran, Siegfried zu sagen, dass er wegen der vorgeschriebenen elf Stunden Ruhezeit morgen frühestens um 7:30 anfangen darf.