Digitale Zeiterfassung: Für wen wird sie Pflicht?

Die Arbeitswelt wird digitaler – und auch bei der Erfassung von Arbeitszeiten könnten Unternehmen bald neue Anforderungen erwarten. Ein Gesetzentwurf von 2023 sorgt weiter für Diskussionen und könnte theoretisch bereits 2025 für Klarheit sorgen, wann und wie die digitale Zeiterfassung verpflichtend wird. Doch was bedeutet das für Unternehmen und Beschäftigte? Welche Regelungen sind geplant, und wie können Sie sich vorbereiten? In diesem Artikel beleuchten wir die Hintergründe und geben Ihnen wertvolle Tipps für den möglichen Umstieg auf digitale Zeiterfassungssysteme.

Digitale Zeiterfassung Pflicht

Digitale Zeiterfassung: Ist sie 2025 Pflicht?

Kurz gesagt: Nein, derzeit gibt es keine gesetzliche Pflicht zur digitalen Zeiterfassung. Allerdings sind Arbeitgeber in Deutschland bereits verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus verschiedenen rechtlichen Grundlagen und Urteilen:

Europäischer Gerichtshof (EuGH) – Urteil von 2019

Der EuGH entschied, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit einzurichten, um den Schutz der Arbeitnehmerrechte zu gewährleisten.

Bundesarbeitsgericht (BAG) – Beschluss von 2022

Das BAG stellte fest, dass Arbeitgeber in Deutschland bereits gesetzlich verpflichtet sind, die gesamte Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer zu erfassen. Diese Pflicht leitet sich aus einer unionsrechtskonformen Auslegung des Arbeitsschutzgesetzes (§ 3 Absatz 2 Nummer 1 ArbSchG) ab.   

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Nach § 16 Absatz 2 ArbZG müssen Arbeitgeber die über die werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden hinausgehende Arbeitszeit sowie die gesamte Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen aufzeichnen.

Obwohl diese Urteile die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung betonen, gibt es derzeit keine spezifische gesetzliche Vorgabe, dass diese Erfassung digital erfolgen muss. Allerdings wird ein Gesetzentwurf diskutiert, der eine verpflichtende digitale Zeiterfassung einführen könnte. Wann und ob dieser verabschiedet wird, ist jedoch noch unklar.

Mehr Infos zur allgemeinen Zeiterfassung-Pflicht

Für detaillierte Informationen zur aktuellen Rechtslage und den Pflichten der Arbeitgeber rund um die allgemeine Pflicht zur Zeiterfassung empfehlen wir unseren umfassenden Ratgeber: Ist die Zeiterfassung Pflicht? Das sagt das Gesetz 2025

Was besagt der Gesetzentwurf zur digitalen Zeiterfassung?

Ein aktueller Gesetzentwurf, den das Bundesarbeitsministerium 2023 vorgelegt hat, zielt darauf ab, die Arbeitszeiterfassung in Deutschland klarer zu regeln und an die Vorgaben des EuGH und BAG anzupassen. Der Entwurf sieht vor, dass Unternehmen künftig ein digitales System zur Arbeitszeiterfassung einführen müssen, das Arbeitszeiten präzise und manipulationssicher dokumentiert. 

Besonders wichtig ist dabei, dass nicht nur die Arbeitszeiten, sondern auch Ruhezeiten erfasst werden sollen. Ziel des Entwurfs ist es, die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes besser zu kontrollieren, Transparenz zu schaffen und Arbeitnehmerrechte zu stärken. 

Ab wann wird die digitale Zeiterfassung Pflicht?

Derzeit gibt es kein festgelegtes Datum für die verpflichtende Einführung der digitalen Zeiterfassung in Deutschland. Obwohl das Bundesarbeitsministerium im April 2023 einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, ist dieser bislang nicht verabschiedet worden. Die politische Diskussion und unterschiedliche Positionen der Parteien tragen zur Verzögerung bei.

Politische Uneinigkeit und offene Fragen

Innerhalb der bisherigen Regierungskoalition gab es unterschiedliche Ansichten zur Einführung der digitalen Zeiterfassung. Während einige Parteien die Notwendigkeit betonten und auf nachhaltige und digitale Lösungen setzen (SPD/Grüne), plädierten andere für bürokratiearme und flexiblere Regelungen (CDU/FDP). Mit dem Ende der Ampel-Koalition und den anstehenden Neuwahlen im Februar 2025 ist unklar, welche Priorität dieses Thema in Zukunft haben wird.

Keine kurzfristige Lösung in Sicht

Aufgrund der politischen Uneinigkeiten und des Regierungswechsels ist es unwahrscheinlich, dass ein entsprechendes Gesetz zur digitalen Zeiterfassung kurzfristig verabschiedet wird. Unternehmen und Beschäftigte müssen sich daher weiterhin in einem Umfeld ohne klare gesetzliche Vorgaben orientieren.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Trotz fehlender spezifischer gesetzlicher Regelungen besteht bereits jetzt eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung, basierend auf den Urteilen des EuGH (2019) und des Bundesarbeitsgerichts (2022). Unternehmen sollten daher proaktiv geeignete Systeme zur Erfassung der Arbeitszeiten implementieren, um rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden und auf zukünftige gesetzliche Entwicklungen vorbereitet zu sein.

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Für wen soll die Pflicht zur digitalen Zeiterfassung gelten?

Der Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums sieht vor, dass die Pflicht zur digitalen Zeiterfassung grundsätzlich für alle Arbeitgeber und Unternehmen gilt. Ziel ist es, sowohl die Arbeitszeiten als auch die Ruhezeiten aller Beschäftigten manipulationssicher und verlässlich zu dokumentieren. Dennoch sind im Entwurf verschiedene Ausnahmen und Sonderregelungen vorgesehen, um spezifische Arbeitskontexte zu berücksichtigen:

  • Arbeitgeber aller Branchen: Grundsätzlich müssen alle Arbeitgeber – unabhängig von der Unternehmensgröße oder Branche – Arbeitszeiten digital erfassen.
  • Nicht-tarifgebundene Unternehmen: Für Unternehmen ohne Tarifvertrag soll ein starres Modell gelten, das eine tägliche, elektronische Arbeitszeiterfassung für alle Beschäftigten vorschreibt.
  • Gewerkschaftlich organisierte Betriebe: Hier können spezifische Regelungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften ausgehandelt werden, um branchenspezifische oder betriebliche Besonderheiten zu berücksichtigen.

Wer ist von der Pflicht zur digitalen Zeiterfassung ausgenommen?

  • Kleinbetriebe: Kleine Unternehmen und Betriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern haben keine Verpflichtung zur digitalen Zeiterfassung.
  • Tarifparteien: In einem Tarifvertrag oder einer darauf basierenden Betriebsvereinbarung können folgende Abweichungen vereinbart werden:
    • von der digitalen Form der Zeiterfassung,
    • vom Zeitpunkt der Aufzeichnung, mit einer Frist von bis zu sieben Tagen,
    • für Arbeitnehmer, deren gesamte Arbeitszeit aufgrund der besonderen Merkmale ihrer Tätigkeit nicht gemessen, nicht im Voraus festgelegt oder von ihnen selbst bestimmt wird.
  • Hausangestellte in Privathaushalten: Laut Gesetzentwurf sind sie von der digitalen Aufzeichnungspflicht ausgenommen.
  • Führungskräfte (nicht bestätigt): Es ist noch unklar, ob auch Führungskräfte unter die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung fallen. Voraussichtlich werden jedoch leitende Angestellte mit umfassendem Handlungsspielraum von der Regelung ausgenommen sein.
  • Für alle anderen Arbeitgeber gelten nach Inkrafttreten des Gesetzes gestaffelte Übergangsregelungen zur Form der Zeiterfassung (nicht zum Zeitpunkt der Einführung):
    • Arbeitgeber mit 250 oder mehr Arbeitnehmern: Mindestübergangsfrist von einem Jahr.
    • Arbeitgeber mit 50 bis weniger als 250 Arbeitnehmern: Mindestübergangsfrist von zwei Jahren.
    • Arbeitgeber mit 10 bis weniger als 50 Arbeitnehmern: Mindestübergangsfrist von fünf Jahren.

Wie steht es um den Datenschutz bei der digitalen Zeiterfassung?

Bei der digitalen Zeiterfassung stehen der Schutz und die Sicherheit persönlicher Daten an oberster Stelle. Laut Artikel 5 der DSGVO gilt: Es dürfen nur die Daten erfasst werden, die wirklich notwendig sind – etwa Arbeitsbeginn, -ende und Pausen. Eine Nutzung zu anderen Zwecken ist unzulässig, und alle Daten müssen nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht werden.

Zugriffsrechte sollten klar definiert sein: Beschäftigte können ihre eigenen Daten jederzeit einsehen, während der Zugriff für Vorgesetzte oder Personalverantwortliche begrenzt bleibt. Bei Fragen helfen der Datenschutzbeauftragte oder betriebliche Vertretungen wie der Betriebs- oder Personalrat.

Datensicherheit bei Clockodo

Mit der Zeiterfassung Clockodo setzen Unternehmen auf ein digitales System, das höchste Datenschutz- und Sicherheitsstandards erfüllt. Clockodo ist DSGVO-konform und garantiert die Sicherheit Ihrer Daten durch TLS-verschlüsselte Kommunikation und zuverlässigen Datenschutz in der Cloud. Die Daten werden ausschließlich auf redundanten Servern in Deutschland gespeichert, wodurch personenbezogene Daten das Land nicht verlassen. Somit gilt für die Datenspeicherung das strenge deutsche Datenschutzrecht.

Dank dieser Maßnahmen bietet Clockodo eine verlässliche und rechtskonforme Unterstützung für Unternehmen in Europa – sicher, transparent und jederzeit verfügbar.

Vor- und Nachteile der digitalen Zeiterfassung

Die Einführung digitaler Zeiterfassungssysteme bringt sowohl Unternehmen als auch Mitarbeitenden viele Vorteile und lediglich kleinere Herausforderungen zum Start mit sich. Ein Überblick:

Vorteile der digitalen Zeiterfassung:

  • Präzise und lückenlose Erfassung: Arbeitszeiten, Pausen und Überstunden werden zuverlässig dokumentiert, was mehr Transparenz schafft und Unklarheiten vermeidet.
  • Zeitersparnis und Effizienz: Manuelle Aufzeichnungen entfallen und die automatische Erfassung sowie Auswertung sparen wertvolle Zeit.
  • Ortsunabhängigkeit: Mobile Lösungen über Apps ermöglichen die Zeiterfassung im Homeoffice, unterwegs oder auf Baustellen.
  • Flexibilität: Digitale Systeme lassen sich an unterschiedliche Arbeitszeitmodelle anpassen, z. B. Vertrauensarbeitszeit oder Schichtmodelle.
  • Echtzeit-Übersicht: Unternehmen und Mitarbeitende haben jederzeit Zugriff auf aktuelle Arbeitszeitstände, Resturlaub und Überstunden.
  • Planungssicherheit: Durch die automatische Erfassung lassen sich Personalplanung, Abwesenheiten und Kapazitäten besser koordinieren.
  • Rechtssicherheit: Digitale Zeiterfassung hilft Unternehmen, gesetzliche Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung frühzeitig einzuhalten und schützt vor rechtlichen Risiken wie Bußgeldern.

Nachteile der digitalen Zeiterfassung:

  • Einmaliger Einführungsaufwand: Die Umstellung auf ein digitales System erfordert zunächst etwas Zeit und Kosten, z.B. für erste Schulungen der Mitarbeiter und der technischen Implementierung.
  • Technische Abhängigkeit: Bei Serverausfällen oder IT-Problemen kann die Erfassung gestört werden. Eine digitale Zeiterfassung wie Clockodo, die auch offline Zeiteinträge erfasst und übermittelt, sobald die Internetverbindung wiederhergestellt ist, machen Sie technisch unabhängiger.
  • Digitaler Datenschutz: Wie auch bei klassischen Stundenzetteln erfordert die Erhebung persönlicher Daten strikte Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), um Missbrauch zu verhindern.
  • Akzeptanzprobleme: Mitarbeitende könnten Zeiterfassung allgemein als Kontrollinstrument wahrnehmen, was zu Skepsis führen kann. Eine transparente Kommunikation der Vorteile und der geplanten Art der Erfassung ist hier wichtig.

Tipps für die Umstellung auf die digitale Zeiterfassung

Die Einführung eines digitalen Zeiterfassungssystems ist einfacher, als viele denken – mit der richtigen Planung gelingt der Übergang reibungslos. Hier sind praktische Tipps, die Unternehmen dabei unterstützen:

1. Analyse des Bedarfs

Überlegen Sie im Vorfeld, welche Anforderungen die Zeiterfassung in Ihrem Unternehmen erfüllen soll: 

  • Welche Arbeitszeitmodelle werden genutzt? (z. B. 4-Tage-Woche, Gleitzeit etc.)
  • Soll zusätzlich die Erfassung von Projekten oder Kundenzeiten möglich sein?
  • Welche Schnittstellen zu bestehenden Systemen (z. B. Buchhaltungssoftware, Lohnabrechnung) sind erforderlich? 

2. Die richtige Software wählen

Achten Sie bei der Auswahl des Systems auf:

  • Benutzerfreundlichkeit und intuitive Bedienbarkeit,
  • Mobile Verfügbarkeit für Homeoffice und Außendienst,
  • Anpassbarkeit an verschiedene Arbeitszeitmodelle,
  • DSGVO-Konformität und Datensicherheit,
  • Integrationsmöglichkeiten in bestehende Systeme.

3. Mitarbeiter frühzeitig einbinden

Eine erfolgreiche Umstellung gelingt nur, wenn alle Mitarbeiter mitziehen.

  • Kommunizieren Sie die Vorteile der digitalen Zeiterfassung klar und offen.
  • Bieten Sie Schulungen oder Einführungsworkshops an, um die Bedienung zu erklären.
  • Holen Sie Feedback ein und nehmen Sie Bedenken ernst.

4. Testphase einführen

Führen Sie das neue System zunächst in einer kleinen Abteilung oder für einen bestimmten Zeitraum testweise ein. So lassen sich: 

  • Fehler frühzeitig erkennen und beheben,
  • die Akzeptanz der Mitarbeitenden überprüfen,
  • Prozesse optimieren, bevor das System flächendeckend eingeführt wird.

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5. Technische Ausstattung und Datenschutz gewährleisten

Für eine reibungslose Einführung der digitalen Zeiterfassung ist es wichtig, dass genügend geeignete Geräte zur Verfügung stehen und der Datenschutz eingehalten wird. 

  • Sorgen Sie für eine ausreichende technische Ausstattung an Geräten (Laptops, Tablets, Smartphones)
  • Informieren Sie Mitarbeiter darüber, welche Daten erfasst und wie sie genutzt werden.
  • Stellen Sie sicher, dass die Software höchsten Datenschutzanforderungen entspricht.
  • Klären Sie Zugriffsrechte und legen Sie fest, wer die Daten einsehen darf.

6. Integration in bestehende Prozesse

Verknüpfen Sie die Zeiterfassung mit anderen Systemen, um noch mehr Vorteile aus der Software zu ziehen z. B.:

  • Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Buchhaltungssoftware
  • Terminalanbietern

7. Laufende Anpassung und Optimierung

Nach der Einführung sollten Sie regelmäßig überprüfen, ob das System alle Anforderungen erfüllt und wo es eventuell Anpassungsbedarf gibt. Holen Sie kontinuierlich Rückmeldungen der Mitarbeitenden ein, um den Prozess weiter zu verbessern. 

Checkliste zur erfolgreichen Einführung der Arbeitszeiterfassung

Planen Sie die Einführung einer Arbeitszeiterfassung in Ihrem Unternehmen? Damit der Prozess reibungslos abläuft und Sie keine wichtigen Schritte übersehen, haben wir eine praktische Checkliste für Sie erstellt. Diese hilft Ihnen nicht nur, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, sondern auch, die vielfältigen Vorteile einer genauen Zeiterfassung zu nutzen.

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Fazit

Digitale Zeiterfassungssysteme bieten klare Vorteile: Sie erhöhen Effizienz, Flexibilität und Transparenz, erleichtern die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und optimieren Arbeitsabläufe. Für Unternehmen, die langfristig zukunftsfähig bleiben möchten, sind digitale Lösungen daher ein entscheidender Schritt.

Wie es 2025 mit der gesetzlichen Pflicht zur digitalen Zeiterfassung weitergeht, bleibt abzuwarten. Der vorliegende Gesetzentwurf könnte in den kommenden Jahren verabschiedet werden – spätestens dann müssen Unternehmen handeln. Um Unsicherheiten vorzubeugen und rechtzeitig vorbereitet zu sein, ist es sinnvoll, frühzeitig auf eine digitale Zeiterfassung zu setzen.

Clockodo ist dabei die ideale Lösung, um den Übergang so einfach wie möglich zu gestalten:

  • Die Software bietet eine intuitive Bedienung, die den Arbeitsalltag erleichtert.
  • Sie ist flexibel und mobil nutzbar – perfekt für Home-Office und Außendienst.
  • Funktionen wie Abwesenheitsplanung, detaillierte Berichte und Schnittstellen zu Lohnabrechnung oder Rechnungstools sparen Zeit und reduzieren Aufwand.
  • Durch DSGVO-Konformität und die Speicherung auf sicheren Servern in Deutschland ist der Datenschutz garantiert.

Mit Clockodo nutzen Sie schon heute die Vorteile der digitalen Zeiterfassung und stellen sich optimal auf kommende gesetzliche Änderungen ein. Testen Sie Clockodo jetzt kostenlos und machen Sie den ersten Schritt!

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Autorin KatiKatharina Jaretzke

Katharina Jaretzke ist unsere Expertin für Unternehmertum sowie für Gründer-, Startups- und HR-Themen. Ihr Fachwissen zieht sie aus ihrer langjährigen Erfahrung als Redaktionsleitung und Portalmanagerin für eines der größten deutschen Gründermagazine und der Mitarbeit an der HR- und Recruiting Konferenz DRX. Als Senior Content Marketing Managerin betreut sie mit ihrem redaktionellen Fachwissen das Clockodo-Info-Portal.

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