Digitale Zeiterfassung: Ist sie 2026 Pflicht?
Kurz gesagt: Nein. Derzeit gibt es keine allgemeine gesetzliche Pflicht zur digitalen Arbeitszeiterfassung. Arbeitgeber sind jedoch bereits verpflichtet, Arbeitszeiten zu erfassen. Eine gesetzliche Konkretisierung der elektronischen Zeiterfassung wird derzeit politisch diskutiert.
Die Verpflichtung zur allgemeinen Arbeitszeiterfassung ergibt sich aus verschiedenen rechtlichen Grundlagen und Urteilen:
Europäischer Gerichtshof (EuGH) – Urteil von 2019
Der EuGH entschied, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit einzurichten, um den Schutz der Arbeitnehmerrechte zu gewährleisten.
Bundesarbeitsgericht (BAG) – Beschluss von 2022
Das BAG stellte fest, dass Arbeitgeber in Deutschland bereits gesetzlich verpflichtet sind, die gesamte Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer zu erfassen. Diese Pflicht leitet sich aus einer unionsrechtskonformen Auslegung des Arbeitsschutzgesetzes (§ 3 Absatz 2 Nummer 1 ArbSchG) ab.
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Nach § 16 Absatz 2 ArbZG müssen Arbeitgeber die über die werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden hinausgehende Arbeitszeit sowie die gesamte Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen aufzeichnen.