Digitale Zeiterfassung: Ist sie Pflicht?

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Aktualisiert am 28. Juli 2026
Autorin Kati
Geschrieben von Katharina Jaretzke
Rechtsanwalt Prof. Christian Solmecke
Juristisch geprüft von Prof. Christian Solmecke

Die digitale Arbeitszeiterfassung ist seit Jahren Gegenstand der politischen Diskussion. Zwar sind Arbeitgeber bereits verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter zu erfassen, eine allgemeine gesetzliche Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung besteht derzeit jedoch noch nicht. Doch wie ist die aktuelle Rechtslage? Für wen könnte eine digitale Zeiterfassung künftig verpflichtend werden und wie können sich Unternehmen schon heute darauf vorbereiten? In diesem Artikel erfahren Sie alles über den aktuellen Stand und die geplanten Entwicklungen.

Digitale Zeiterfassung: Das Wichtigste auf einen Blick

  • Eine allgemeine Pflicht zur digitalen Arbeitszeiterfassung besteht derzeit nicht.
  • Arbeitgeber sind jedoch bereits verpflichtet, Arbeitszeiten zu erfassen.
  • Der Gesetzgeber arbeitet an einer gesetzlichen Konkretisierung.
  • Ein Referentenentwurf befindet sich derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren.
  • Digitale Zeiterfassung erleichtert bereits heute die rechtskonforme Arbeitszeiterfassung.

Digitale Zeiterfassung: Ist sie 2026 Pflicht?

Kurz gesagt: Nein. Derzeit gibt es keine allgemeine gesetzliche Pflicht zur digitalen Arbeitszeiterfassung. Arbeitgeber sind jedoch bereits verpflichtet, Arbeitszeiten zu erfassen. Eine gesetzliche Konkretisierung der elektronischen Zeiterfassung wird derzeit politisch diskutiert.

Die Verpflichtung zur allgemeinen Arbeitszeiterfassung ergibt sich aus verschiedenen rechtlichen Grundlagen und Urteilen:

Europäischer Gerichtshof (EuGH) – Urteil von 2019

Der EuGH entschied, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit einzurichten, um den Schutz der Arbeitnehmerrechte zu gewährleisten.

Bundesarbeitsgericht (BAG) – Beschluss von 2022

Das BAG stellte fest, dass Arbeitgeber in Deutschland bereits gesetzlich verpflichtet sind, die gesamte Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer zu erfassen. Diese Pflicht leitet sich aus einer unionsrechtskonformen Auslegung des Arbeitsschutzgesetzes (§ 3 Absatz 2 Nummer 1 ArbSchG) ab.   

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Nach § 16 Absatz 2 ArbZG müssen Arbeitgeber die über die werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden hinausgehende Arbeitszeit sowie die gesamte Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen aufzeichnen.

Mehr Infos zur allgemeinen Zeiterfassung-Pflicht

Für detaillierte Informationen zur aktuellen Rechtslage und den Pflichten der Arbeitgeber rund um die allgemeine Pflicht zur Zeiterfassung empfehlen wir unseren umfassenden Ratgeber: Ist die Zeiterfassung Pflicht? Das sagt das Gesetz 2026

Welche politischen Entwicklungen gibt es zur digitalen Zeiterfassung? (Stand Juli 2026)

Im Juni 2026 wurde ein neuer Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) bekannt. Er greift unter anderem Regelungen zur elektronischen Arbeitszeiterfassung auf und soll die bisher vor allem durch die Rechtsprechung geprägten Vorgaben gesetzlich konkretisieren. Zudem enthält der Entwurf Vorschläge für eine flexiblere Gestaltung der Arbeitszeit durch Tarifverträge.

Das BMAS hat den Entwurf jedoch selbst als interne Arbeitsfassung eingeordnet. Ein Kabinettsbeschluss liegt bislang nicht vor, ebenso hat das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren noch nicht begonnen. Inhalt und Zeitplan können sich daher noch grundlegend ändern.

Derzeit besteht daher weiterhin keine allgemeine gesetzliche Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung. Sobald ein Regierungsentwurf vorliegt, aktualisieren wir diesen Artikel.

Ab wann wird die digitale Zeiterfassung Pflicht?

Derzeit gibt es keinen Termin für die Einführung einer gesetzlichen Pflicht zur digitalen Arbeitszeiterfassung.

Wie bereits erläutert, befindet sich die gesetzliche Regelung noch in einem sehr frühen Stadium des Gesetzgebungsverfahrens. Wann und in welcher Form eine Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung eingeführt wird, ist daher derzeit offen.

Unternehmen sollten die weiteren politischen Entwicklungen beobachten. Unabhängig davon gilt bereits heute die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung.

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Welche Unternehmen wären von einer gesetzlichen Pflicht betroffen?

Bislang lässt sich nicht verbindlich sagen, für welche Arbeitgeber oder Beschäftigtengruppen eine gesetzliche Pflicht zur digitalen Arbeitszeiterfassung künftig gelten wird.

Der bisher bekannte Referentenentwurf sieht grundsätzlich eine elektronische Arbeitszeiterfassung für Arbeitgeber vor, enthält aber zugleich verschiedene Ausnahmen und Sonderregelungen. Da sich der Entwurf noch ganz am Anfang des Gesetzgebungsverfahrens befindet, können sich diese Vorgaben bis zu einem Regierungsentwurf noch grundlegend ändern.

Bereits heute sind Arbeitgeber jedoch verpflichtet, Arbeitszeiten zu erfassen. Eine allgemeine gesetzliche Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung besteht derzeit noch nicht.

Wie steht es um den Datenschutz bei der digitalen Zeiterfassung?

Bei der digitalen Zeiterfassung stehen der Schutz und die Sicherheit persönlicher Daten an oberster Stelle. Laut Artikel 5 der DSGVO gilt: Es dürfen nur die Daten erfasst werden, die wirklich notwendig sind – etwa Arbeitsbeginn, -ende und Pausen. Eine Nutzung zu anderen Zwecken ist unzulässig, und alle Daten müssen nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht werden.

Zugriffsrechte sollten klar definiert sein: Beschäftigte können ihre eigenen Daten jederzeit einsehen, während der Zugriff für Vorgesetzte oder Personalverantwortliche begrenzt bleibt. Bei Fragen helfen der Datenschutzbeauftragte oder betriebliche Vertretungen wie der Betriebs- oder Personalrat.

Datensicherheit bei Clockodo

Mit der Zeiterfassung Clockodo setzen Unternehmen auf ein digitales System, das höchste Datenschutz- und Sicherheitsstandards erfüllt. Clockodo ist DSGVO-konform und garantiert die Sicherheit Ihrer Daten durch TLS-verschlüsselte Kommunikation und zuverlässigen Datenschutz in der Cloud. Die Daten werden ausschließlich auf redundanten Servern in Deutschland gespeichert, wodurch personenbezogene Daten das Land nicht verlassen. Somit gilt für die Datenspeicherung das strenge deutsche Datenschutzrecht.

Dank dieser Maßnahmen bietet Clockodo eine verlässliche und rechtskonforme Unterstützung für Unternehmen in Europa – sicher, transparent und jederzeit verfügbar.

Vor- und Nachteile der digitalen Zeiterfassung

Die Einführung digitaler Zeiterfassungssysteme bringt sowohl Unternehmen als auch Mitarbeitenden viele Vorteile und lediglich kleinere Herausforderungen zum Start mit sich. Ein Überblick:

Vorteile der digitalen Zeiterfassung:

  • Präzise und lückenlose Erfassung: Arbeitszeiten, Pausen und Überstunden werden zuverlässig dokumentiert, was mehr Transparenz schafft und Unklarheiten vermeidet.
  • Zeitersparnis und Effizienz: Manuelle Aufzeichnungen entfallen und die automatische Erfassung sowie Auswertung sparen wertvolle Zeit.
  • Ortsunabhängigkeit: Mobile Lösungen über Apps ermöglichen die Zeiterfassung im Homeoffice, unterwegs oder auf Baustellen.
  • Flexibilität: Digitale Systeme lassen sich an unterschiedliche Arbeitszeitmodelle anpassen, z. B. Vertrauensarbeitszeit oder Schichtmodelle.
  • Echtzeit-Übersicht: Unternehmen und Mitarbeitende haben jederzeit Zugriff auf aktuelle Arbeitszeitstände, Resturlaub und Überstunden.
  • Planungssicherheit: Durch die automatische Erfassung lassen sich Personalplanung, Abwesenheiten und Kapazitäten besser koordinieren.
  • Rechtssicherheit: Digitale Zeiterfassung hilft Unternehmen, gesetzliche Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung frühzeitig einzuhalten und schützt vor rechtlichen Risiken wie Bußgeldern.

Nachteile der digitalen Zeiterfassung:

  • Einmaliger Einführungsaufwand: Die Umstellung auf ein digitales System erfordert zunächst etwas Zeit und Kosten, z.B. für erste Schulungen der Mitarbeiter und der technischen Implementierung.
  • Technische Abhängigkeit: Bei Serverausfällen oder IT-Problemen kann die Erfassung gestört werden. Eine digitale Zeiterfassung wie Clockodo, die auch offline Zeiteinträge erfasst und übermittelt, sobald die Internetverbindung wiederhergestellt ist, machen Sie technisch unabhängiger.
  • Digitaler Datenschutz: Wie auch bei klassischen Stundenzetteln erfordert die Erhebung persönlicher Daten strikte Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), um Missbrauch zu verhindern.
  • Akzeptanzprobleme: Mitarbeiter könnten Zeiterfassung allgemein als Kontrollinstrument wahrnehmen, was zu Skepsis führen kann. Eine transparente Kommunikation der Vorteile und der geplanten Art der Erfassung ist hier wichtig.

Tipps für die Umstellung auf die digitale Zeiterfassung

Die Einführung eines digitalen Zeiterfassungssystems ist einfacher, als viele denken – mit der richtigen Planung gelingt der Übergang reibungslos. Hier sind praktische Tipps, die Unternehmen dabei unterstützen:

1. Analyse des Bedarfs

Überlegen Sie im Vorfeld, welche Anforderungen die Zeiterfassung in Ihrem Unternehmen erfüllen soll: 

  • Welche Arbeitszeitmodelle werden genutzt? (z. B. 4-Tage-Woche, Gleitzeit etc.)
  • Soll zusätzlich die Erfassung von Projekten oder Kundenzeiten möglich sein?
  • Welche Schnittstellen zu bestehenden Systemen (z. B. Buchhaltungssoftware, Lohnabrechnung) sind erforderlich? 

2. Die richtige Software wählen

Achten Sie bei der Auswahl des Systems auf:

  • Benutzerfreundlichkeit und intuitive Bedienbarkeit,
  • Mobile Verfügbarkeit für Homeoffice und Außendienst,
  • Anpassbarkeit an verschiedene Arbeitszeitmodelle,
  • DSGVO-Konformität und Datensicherheit,
  • Integrationsmöglichkeiten in bestehende Systeme.

3. Mitarbeiter frühzeitig einbinden

Eine erfolgreiche Umstellung gelingt nur, wenn alle Mitarbeiter mitziehen.

  • Kommunizieren Sie die Vorteile der digitalen Zeiterfassung klar und offen.
  • Bieten Sie Schulungen oder Einführungsworkshops an, um die Bedienung zu erklären.
  • Holen Sie Feedback ein und nehmen Sie Bedenken ernst.

4. Testphase einführen

Führen Sie das neue System zunächst in einer kleinen Abteilung oder für einen bestimmten Zeitraum testweise ein. So lassen sich: 

  • Fehler frühzeitig erkennen und beheben,
  • die Akzeptanz der Mitarbeitenden überprüfen,
  • Prozesse optimieren, bevor das System flächendeckend eingeführt wird.

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5. Technische Ausstattung und Datenschutz gewährleisten

Für eine reibungslose Einführung der digitalen Zeiterfassung ist es wichtig, dass genügend geeignete Geräte zur Verfügung stehen und der Datenschutz eingehalten wird. 

  • Sorgen Sie für eine ausreichende technische Ausstattung an Geräten (Laptops, Tablets, Smartphones)
  • Informieren Sie Mitarbeiter darüber, welche Daten erfasst und wie sie genutzt werden.
  • Stellen Sie sicher, dass die Software höchsten Datenschutzanforderungen entspricht.
  • Klären Sie Zugriffsrechte und legen Sie fest, wer die Daten einsehen darf.

6. Integration in bestehende Prozesse

Verknüpfen Sie die Zeiterfassung mit anderen Systemen, um noch mehr Vorteile aus der Software zu ziehen z. B.:

7. Laufende Anpassung und Optimierung

Nach der Einführung sollten Sie regelmäßig überprüfen, ob das System alle Anforderungen erfüllt und wo es eventuell Anpassungsbedarf gibt. Holen Sie kontinuierlich Rückmeldungen der Mitarbeitenden ein, um den Prozess weiter zu verbessern. 

Kostenlose Checkliste zur Einführung der Arbeitszeiterfassung

Planen Sie die Einführung einer Arbeitszeiterfassung in Ihrem Unternehmen? Damit der Prozess reibungslos abläuft und Sie keine wichtigen Schritte übersehen, haben wir eine praktische Checkliste für Sie erstellt. Diese hilft Ihnen nicht nur, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, sondern auch, die vielfältigen Vorteile einer genauen Zeiterfassung zu nutzen.

Screenshot Checkliste Arbeitszeiterfassung Einführung

Fazit

Ob und wann eine gesetzliche Pflicht zur digitalen Arbeitszeiterfassung kommt, ist derzeit noch offen. Arbeitgeber sind jedoch bereits heute verpflichtet, Arbeitszeiten zu erfassen. Eine digitale Zeiterfassung erleichtert die rechtskonforme Dokumentation und sorgt gleichzeitig für mehr Transparenz und effizientere Arbeitsabläufe.

Mit Clockodo gelingt der Einstieg in die digitale Zeiterfassung besonders einfach. Erfassen Sie Arbeitszeiten flexibel, DSGVO-konform und ohne Excel oder Stundenzettel.

Häufige Fragen zur Pflicht der digitalen Zeiterfassung

Nein. Derzeit besteht in Deutschland keine allgemeine gesetzliche Pflicht zur digitalen Arbeitszeiterfassung. Arbeitgeber sind jedoch verpflichtet, Arbeitszeiten zu erfassen. In welcher Form dies erfolgt, ist aktuell grundsätzlich nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Autorin Kati
Geschrieben von Katharina Jaretzke

Katharina Jaretzke ist unsere Expertin für Unternehmertum sowie für Gründer-, Startup- und HR-Themen. Ihr Fachwissen zieht sie aus ihrem Studium der Medienwissenschaft sowie ihrer langjährigen Erfahrung als Redaktionsleitung und Portalmanagerin eines der größten deutschen Gründermagazine und ihrer Mitwirkung an der HR- und Recruiting-Konferenz DRX. Als Content Lead betreut sie bei Clockodo das Info-Portal mit redaktionellem Know-how und strategischem Blick – mit Fokus auf SEO, die Weiterentwicklung von Features und Layouts, Social Media und dem Kooperationsmanagement. 

Rechtsanwalt Prof. Christian Solmecke
Juristisch geprüft von Prof. Christian Solmecke

Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WBS.LEGAL auf die Beratung der Internet und IT-Branche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web 2.0 Plattformen und App-Entwickler. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Christian Solmecke vielfacher Buchautor und als Gründer der cloudbasierten Kanzleisoftware Legalvisio.de auch erfolgreicher LegalTech Unternehmer. Er ist an der Kölner International Business School (CBS) als Honorarprofessor für Recht lehrend tätig. 

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