Digitale Zeiterfassung: Ist sie 2025 Pflicht?
Kurz gesagt: Nein, derzeit gibt es keine gesetzliche Pflicht zur digitalen Zeiterfassung. Allerdings sind Arbeitgeber in Deutschland bereits verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus verschiedenen rechtlichen Grundlagen und Urteilen:
Europäischer Gerichtshof (EuGH) – Urteil von 2019
Der EuGH entschied, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit einzurichten, um den Schutz der Arbeitnehmerrechte zu gewährleisten.
Bundesarbeitsgericht (BAG) – Beschluss von 2022
Das BAG stellte fest, dass Arbeitgeber in Deutschland bereits gesetzlich verpflichtet sind, die gesamte Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer zu erfassen. Diese Pflicht leitet sich aus einer unionsrechtskonformen Auslegung des Arbeitsschutzgesetzes (§ 3 Absatz 2 Nummer 1 ArbSchG) ab.
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Nach § 16 Absatz 2 ArbZG müssen Arbeitgeber die über die werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden hinausgehende Arbeitszeit sowie die gesamte Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen aufzeichnen.
Obwohl diese Urteile die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung betonen, gibt es derzeit keine spezifische gesetzliche Vorgabe, dass diese Erfassung digital erfolgen muss. Allerdings wird ein Gesetzentwurf diskutiert, der eine verpflichtende digitale Zeiterfassung einführen könnte. Wann und ob dieser verabschiedet wird, ist jedoch noch unklar.