Mitarbeitergespräch
Kurz und knapp: Mitarbeitergespräch
- In Mitarbeitergesprächen besprechen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Themen aus dem Arbeitsalltag.
- Dabei geht es um Beurteilung, Zielvereinbarung oder auch Beförderung und Kündigung.
- Oft finden Mitarbeitergespräche einmal jährlich statt, am Ende bestimmt aber der Chef über Anzahl und Termine.
- Das Direktionsrecht gilt weiterhin, ein Arbeitnehmer darf sich also nicht verweigern.
Mitarbeitergespräch Definition: Wie funktioniert ein Mitarbeitergespräch?
Bei einem Mitarbeitergespräch, auch kurz MAG, setzen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen und besprechen die Arbeit betreffende Dinge. Diese können sowohl das Arbeitsverhältnis, die Aufgaben oder die Arbeitsbedingungen betreffen als auch die Wünsche beider Seiten.
Das Mitarbeitergespräch ist ein Führungsinstrument und dient dem Austausch zwischen Vorgesetztem und Mitarbeiter oder der Informationsweitergabe. Häufig setzen Unternehmen ein jährliches Gespräch zur gegenseitigen Evaluation an. Doch auch Veränderungen im Arbeitsverhältnis sind Themen des Mitarbeitergesprächs.
Der Arbeitgeber muss in diesem Fall nicht der Geschäftsführer sein. Leitende Angestellte können ebenso mit ihren Mitarbeitern ein Gespräch führen. Es kommt darauf an, dass sie die Leistungen tatsächlich beurteilen können. In vielen Fällen ist das eben nicht der Inhaber, sondern ein Abteilungs- oder Teamleiter.
Welche Themen kann man im Mitarbeitergespräch ansprechen?
Im Mitarbeitergespräch geht es um die Arbeit. Eine Führungskraft kann also alles, egal ob positiv, negativ, neutral oder rein informativ, ansprechen. Dazu gehören:
- Kritik am Arbeitsverhalten
- Lob für besondere Leistungen
- Projektübergabe
- Beförderung
- Versetzung
- Rückkehr
- Ablauf der Probezeit
- Kündigung
- Austritt
- Einholung von Informationen
- Konflikte im Team
- Mitarbeitermotivation
Ein einzelnes Mitarbeitergespräch sollte den Fokus nur auf ein Thema legen. Für mehrere Themen sollten daher auch verschiedene Termine angesetzt werden.
Warum sind Mitarbeitergespräche wichtig?
Wie oft finden Mitarbeitergespräche statt?
Führungskräfte können jederzeit und so oft sie wollen Mitarbeitergespräche führen. Theoretisch ist jedes noch so kleine Gespräch zwischen Chef und Angestelltem ein Mitarbeitergespräch. Wenn es um eine Einschätzung und Feedback geht, haben sich Jahresgespräche etabliert. Allerdings können Führungskräfte durchaus öfter nachforschen, ob es Verbesserungsmöglichkeiten im Alltag gibt. Die Zeiträume für solche Beurteilungsgespräche können auch in Betriebsvereinbarungen festgehalten werden.
Gibt es einen konkreten Anlass, ist auch eine zeitige Einladung wichtig. Der Arbeitnehmer hat vielleicht eigene Termine und muss das Gespräch in seinen Arbeitsalltag integrieren. Außerdem ist es fair, dem Mitarbeiter Zeit zur Vorbereitung zu geben. Eine kurzfristige Einladung kann dagegen ein Schachzug sein, um unangenehme Neuigkeiten schnell zu übergeben.
Die Idee von einem unangenehmen, unausgeglichenen Mitarbeitergespräch verabschiedet sich immer mehr. Neue Formate wie gemeinsame Spaziergänge sind eine Möglichkeit, das Gespräch konstruktiv zu gestalten. Mitarbeiter sehen dem Termin dann gelassener entgegen und Probleme können unbürokratisch angesprochen werden.
Dürfen Angestellte das Mitarbeitergespräch verweigern?
Angestellte dürfen nicht verweigern, am Mitarbeitergespräch teilzunehmen. Vorgesetzte haben nach § 106 Gewerbeordnung ein Direktionsrecht und können ihren Mitarbeitern auferlegen, mit ihnen unter vier Augen zu sprechen.
Mitarbeitergespräch Leitfaden: Worauf sollten Arbeitgeber beim Mitarbeitergespräch achten?