Was gibt es als Freelancer zu beachten?
Freelancing ist ein komplettes Unternehmen in einer einzigen Person. Jede Abteilung, in der in großen Firmen viele Leute arbeiten, fällt in die eigenen Hände. Zum einen geht es um das Tagesgeschäft: Aufträge einholen und abarbeiten. Damit das reibungslos funktioniert, ist die Büroarbeit dahinter notwendig: Buchhaltung und Organisation.
Anmeldung bei Gewerbe- oder Finanzamt
Freiberufler melden sich lediglich beim Finanzamt und erfragen einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Alle anderen Freelancer werden einen Gewerbeschein brauchen. Ausnahme hiervon ist die Kleinunternehmerregelung. Das heißt, im vergangenen Jahr haben sie nicht mehr als 22.000 (ab 2020) Euro verdient und melden sich aber trotzdem beim Finanzamt an. Die Anmeldung bringt die Steuernummer, die auf die Rechnung an die Kunden gehört.
Steuern zurücklegen
Wer Freelancer werden will, gewöhnt sich am besten schnell einen umsichtigen Umgang mit dem eigenen Geld an. Von den Einnahmen, die jeder Selbstständige macht, zahlt er Einkommensteuer. Für die Einkommensteuer gibt es einen Grundfreibetrag, der sich jedoch jedes Jahr ändert.
Anders sieht es bei der Umsatzsteuer aus. Diese zahlen Freelancer erst, wenn sie im vorangegangenen Jahr mehr als 22.000 Euro (ab 2020) verdient haben und ihr Umsatz im laufenden Jahr 50.000 Euro nicht übersteigt. Andernfalls fallen sie unter die Kleinunternehmerregelung, bei der sie auf Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Übersteigt der Umsatz 50.000 Euro, fällt die Umsatzsteuer an.
Gewerbesteuer fällt für natürliche Personen und Personengesellschaften (worunter die meisten Freelancer fallen) erst bei einem Ertrag von mehr als 24.500 Euro pro Jahr an.
Sozialversicherungen zahlen
In Deutschland ist eine Krankenversicherung Pflicht. Zahlt der Arbeitgeber für Angestellte die Hälfte des Beitrags, entrichten Freelancer ihn komplett. Unter Umständen bleiben sie in ihrer gesetzlichen Krankenkasse, oft nimmt sie jedoch nur eine private Versicherung auf. In einer gesetzlichen Krankenkasse ist die Pflegeversicherung automatisch dabei, in einer privaten ist sie dazuzubuchen. Optional schließen Selbstständige eine Rentenversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab.
Stundensätze berechnen
Alle Freelancer werden vom Umsatz ihr eigenes Gehalt und sämtliche weiteren Ausgaben bezahlen. Ein zu niedriger Stundensatz führt zu Frustration und Geldproblemen. Freelancer, die mit niedrigen Löhnen ihre Konkurrenz auszustechen versuchen, landen oft unter dem Mindestlohn.
Scheinselbstständigkeit vermeiden
Freelancer werden wie normale Arbeitnehmer eingestuft, wenn sie hauptsächlich für einen Auftraggeber arbeiten. Hier gilt: Wer 5/6 oder mehr seines Umsatzes von einem Unternehmen bezieht und dort sogar weisungsgebunden in Ort und Zeit ist, arbeitet nicht (mehr) selbstständig. Das Finanzamt prüft meist Einzelfälle.
Rücklagen bilden
Für eine Auftragsflaute, Urlaub oder Krankheit und im Besonderen für die Rente legen Freelancer selbstständig Geld zurück. Den üblichen Umfang von Urlaub und Krankheit kalkulieren sie auch in ihren Stundensatz.
Dem Arbeitgeber Bescheid geben
Im Nebenjob Selbstständige haben oft die im Arbeitsvertrag geregelte Pflicht, den Arbeitgeber darüber zu informieren. Ein generelles Verbot für eine Nebentätigkeit ist nicht erlaubt. Der Arbeitgeber hat aber das Recht, eine angemessene Leistung vom Arbeitnehmer einzufordern, die die nebenberufliche Tätigkeit nicht einschränkt. Ein Wettbewerbsverbot für den Mitarbeiter ist möglich. Dabei verbietet der Chef einen Nebenjob bei einem Wettbewerber.