Zeitausgleich

Ein glücklich lächelnder Geschäftsmann mit Kaffee in der Hand verlässt ein Bürogebäude.
Aktualisiert am 26. November 2021
Kollegin Katha
Geschrieben von Katharina Hagedorn
Rechtsanwalt Prof. Christian Solmecke
Juristisch geprüft von Prof. Christian Solmecke

Mit Zeitausgleich nutzen Mitarbeiter angesammelte Überstunden für freie Tage. Unternehmen regeln Umfang und Voraussetzungen individuell. Der Artikel zeigt Modelle, Vorteile und rechtliche Grundlagen.

Definition: Was bedeutet Zeitausgleich?

Zeitausgleich meint den Abbau von Überstunden eines Dienstnehmers durch Freizeit. Fallen Überstunden an, die über die normale Arbeitszeit eines Mitarbeiters hinausgeht, arbeitet dieser Mitarbeiter dafür als Zeitausgleich wann anders weniger.

Voraussetzung hierfür ist eine genaue Zeiterfassung mit Stundenkonto, die Überstunden aufzeichnet und somit zeigt, wie viel Zeitguthaben vorhanden ist. Unter Umständen ist es auch möglich, einen Zeitausgleich auszahlen zu lassen, statt Freizeit zu gewähren.

Wie funktioniert Zeitausgleich?

Damit Mitarbeiter überhaupt wissen, dass sie Überstunden gemacht haben, ist eine festgelegte Start- und Endzeit pro Tag notwendig oder eine Aufzeichnung der Arbeitszeit. Wie und wann genau sie einen Zeitausgleich nehmen, ist meist mit dem Arbeitgeber geregelt.

Häufig regeln Arbeitsverträge den Abbau, an anderen Stellen klären Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge einen Zeitausgleich der Überstunden. In Österreich sind es die Kollektivverträge und die Gesamtarbeitsverträge in der Schweiz.

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Was steht im Arbeitsrecht zu Überstunden?

Zeitausgleich im Arbeitsrecht ergibt sich aus der erlaubten Mehrarbeit und Überzeiten.

Das Arbeitszeitgesetz legt für Deutschland in § 3 genau fest: Die Arbeitszeit in einem Zeitraum von sechs Monaten oder 24 Wochen darf die maximale Zeit von acht Stunden am Tag nicht überschreiten. In diesem Zeitraum sind aufgebaute Überstunden wieder abzugelten. Neben einem direkten Überstundenabbau lässt sich ein Zeitausgleich auszahlen oder, jedoch mit einigen Auflagen, durch den Arbeitsvertrag mit dem Gehalt abgelten.

In Österreich sind laut Arbeiterkammer pro Woche 20 Überstunden zulässig, pro Tag insgesamt höchstens zwölf Stunden. Die Normalarbeitszeit beläuft sich auf acht Stunden pro Tag, kann jedoch auch anders geregelt sein. Es gilt ein Schnitt von 48 Stunden pro Woche innerhalb von 17 Wochen. Ist nichts anderes vereinbart, zahlt der Arbeitgeber Überstundenarbeit aus. Ansonsten gelten individuelle oder kollektivvertragliche Vereinbarungen für eine Abgeltung in Form von Zeitausgleich.

Die Schweiz schreibt im Jahr höchstens 170 Stunden Überzeit bei einer Arbeitswoche von 45 Stunden vor. Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO schreibt: Arbeitnehmer mit 45 Stunden in einer Fünftagewoche dürfen zwei Stunden Überzeit pro Woche machen, wenn sie in acht Wochen durch Zeitausgleich den Durchschnitt erreichen. Vier Stunden pro Woche sind erlaubt, wenn durchschnittlich in einem Zeitraum von vier Wochen 45 Stunden erreicht werden. Pro Tag allerdings sind höchstens zwei Stunden Überzeitarbeit erlaubt.

Ablauf von Zeitausgleich

Besonders bei Gleitzeit ist Zeitausgleich ein wichtiger Faktor, um vorgegebene Sollarbeitszeiten einzuhalten.

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Warum muss man Überstunden abbauen?

Die durchschnittliche Höchstarbeitszeit in den verschiedenen Ländern sieht vor, dass es eine maximale Anzahl an Mehrarbeit geben soll. Pro Tag und Woche gibt es vorgeschriebene Stunden, die Arbeitnehmer nicht überschreiten dürfen. Innerhalb eines Zeitraumes ist es zwingend notwendig, dass im Durchschnitt die normale Arbeitszeit ohne Mehrarbeit anfällt. Der Zeitausgleich ist obligatorisch. Dies kommt den Arbeitnehmern zugute, deren Gesundheit geschützt werden soll.

Beispiel Zeitausgleich

Johannes aus Wien arbeitet in Konstanz und unterliegt in seinem Dienstverhältnis somit dem deutschen Arbeitszeitgesetz. Dieses sieht in § 3 pro Tag maximal acht Arbeitsstunden vor, die um zwei Stunden Mehrarbeit erweitert werden können. Der Durchschnitt der Arbeitszeit jedoch muss im Zeitraum von 24 Wochen beziehungsweise sechs Monaten immer die acht vorgeschriebenen Stunden erreichen. Durch einen Zeitausgleich von Mehrarbeit an einem anderen Tag kann Johannes das realisieren.

Er macht in den letzten beiden Aprilwochen insgesamt zwanzig Überstunden, weil ein großer Auftrag abgearbeitet werden musste. Das sind in seiner Fünftagewoche pro Tag zwei Stunden, was der maximalen Mehrarbeit entspricht. In den Monaten danach hat er leider nicht die Möglichkeit, seine Überstunden abzufeiern, und sie werden ihm auch nicht ausbezahlt. Anfang September weist seine Chefin ihn darauf hin, dass er Ende des Monats alle 20 Überstunden ausgeglichen haben soll, weil dann die sechs Monate um sind, in denen der Durchschnitt der Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten darf.

Wie berechnet man Zeitausgleich?

Grundsätzlich werden die Sollstunden eines Mitarbeiters mit seinem Zeitguthaben verglichen. Liegt das Zeitguthaben höher, sind die Differenz die Überstunden. Um Sollzeiten und Guthaben anzugleichen, findet ein Zeitausgleich statt. Fallen Minusstunden an, versteht es sich von selbst, dass ein Arbeitnehmer diese wieder aufholt.

In Deutschland ist Mehrarbeit laut Arbeitszeitgesetz die Zeit, die über die maximale Arbeitszeit von acht Stunden am Tag hinausgeht (§ 3 Arbeitszeitgesetz). Jede Minute, die ein Mitarbeiter nach den normalen acht Stunden arbeitet, ist Mehrarbeit. Diese baut er eins zu eins als Zeitausgleichwieder ab.

In Österreich erhalten Arbeitnehmer laut Arbeiterkammer für Überstunden bei ihrer Abgeltung einen Zeitaufschlag, der mindestens 50 Prozent beträgt. Überstunden sind die Zeit, die über die gesetzlich erlaubte von normalerweise acht Stunden hinausgeht. Für 60 Minuten Überstunden beträgt der spätere Zeitausgleich hier also mindestens 90 Minuten (60 Minuten plus 50 Prozent). Ein Zeitausgleich ist jedoch mit dem Arbeitgeber zu regeln, ansonsten zahlt dieser die Überstunden grundsätzlich aus. Wer am Tag mehr als zehn oder in der Woche mehr als 50 Überstunden machen soll, darf zwischen Zeitausgleich mit Freizeit oder Auszahlung wählen. Ein Anspruch verjährt hier jedoch durchaus unter Umständen. Ist im Arbeitsvertrag eine Überstundenpauschale festgelegt, zahlt der Arbeitgeber monatlich einen festgelegten Betrag für eine festgelegte Anzahl an Überstunden aus.

In der Schweiz gelten für die Bemessung von Überzeit je nach Branche 45 bis 50 Stunden Normalarbeitszeit. Überzeit, die darüber hinausgeht, wird eins zu eins per Freizeitausgleich abgebaut. Zahlt der Arbeitgeber sie stattdessen aus, ist laut GAAV ein Lohnzuschlag von mindestens 25 Prozent für diese Stunden zu geben.

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Zeitausgleich – wer bestimmt den Zeitpunkt?

Arbeitgeber haben ein Weisungsrecht und sind befugt, den Zeitausgleich der Mehrarbeit anzuordnen. Der Hintergedanke dabei ist, dass der Abbau dann stattfindet, wenn wenig Arbeit oder Aufträge anfallen und der Arbeitsbedarf niedrig ist. Mitarbeiter sind somit nicht berechtigt, eigenständig zu entscheiden, wann sie zu Hause bleiben und können nicht einfach einen Zeitausgleich nehmen. Jedoch sollten Arbeitgeber den Wünschen und Interessen der Angestellten entgegenkommen.

Was gilt für Zeitausgleich an Feiertagen, Sonntagen und bei Nachtarbeit?

In Deutschland sind die Ausgleichszeiten für Mehrarbeit bei Nachtarbeit kürzer: In nur vier Wochen halten Arbeitnehmer hier mithilfe eines Zeitausgleichs den Durchschnitt von maximal acht Stunden pro Tag ein (§ 6 Arbeitszeitgesetz). Arbeit an Sonn- und Feiertagen erfordern einen kompletten Ausgleichstag: Für Sonntage innerhalb von zwei Wochen, für Feiertage an Werktagen innerhalb von acht Wochen (§ 11 Arbeitszeitgesetz).

In Österreich gelten laut Wirtschaftskammer für Überstunden an besonderen Tagen wie Sonntage und Feiertage Zuschläge. Diese liegen über den regulären 50 Prozent Überstundenzuschlag. Häufig sind Zuschläge für diese und für Nachtarbeit in Kollektivverträgen geregelt.

In der Schweiz haben Arbeitende, die regelmäßig nachts arbeiten, laut dem Staatssekretariat für Wirtschaft SECO einen Anspruch auf Kompensation der Zeit: Eine Ruhezeit von zehn Prozent der Nachtarbeit ist innerhalb eines Jahres zu gewähren. Arbeitet jemand regelmäßig höchstens eine Stunde am Rand der Nachtarbeit, ist auch ein Ausgleich in Form von zehn Prozent Lohnzuschlag möglich. Sonntagsarbeit bis zu fünf Stunden ist innerhalb von vier Wochen durch Zeitausgleich abzubauen. Bei mehr als fünf Stunden erfordert Sonntagsarbeit einen Ersatzruhetag von 24 Stunden innerhalb einer Woche vor oder nach diesem Sonntag. Für Feiertage gelten dieselben Regelungen zum Zeitausgleich von Überstunden.

Kollegin Katha
Geschrieben von Katharina Hagedorn

Katharina Hagedorn ist unsere Expertin für Themen rund um einen modernen Arbeitsalltag, effektives Zeitmanagement und HR-Themen. Ihre langjährige Erfahrung aus PR-, Verlags- und Redaktionsarbeit verbindet sie bei Clockodo mit zertifiziertem Fachwissen zu rechtlichen Arbeitsthemen. 2018 hat sie als Online-Redakteurin angefangen, das Info-Portal aufzubauen und dort aktuelle sowie relevante Fragestellungen für Unternehmen aufzubereiten. Sie verfasst Texte für Webseite, Newsletter, Social Media und die Anwendung selbst und wirkte aktiv am Relaunch der Marke Clockodo mit.

Rechtsanwalt Prof. Christian Solmecke
Juristisch geprüft von Prof. Christian Solmecke

Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WBS.LEGAL auf die Beratung der Internet und IT-Branche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web 2.0 Plattformen und App-Entwickler. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Christian Solmecke vielfacher Buchautor und als Gründer der cloudbasierten Kanzleisoftware Legalvisio.de auch erfolgreicher LegalTech Unternehmer. Er ist an der Kölner International Business School (CBS) als Honorarprofessor für Recht lehrend tätig. 

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