Arbeitsschutzgesetz Arbeitszeit: Wie lange darf man arbeiten?
Am 13. September 2022 hat das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil entschieden, dass Arbeitszeiterfassung in Deutschland Pflicht ist. Es stützte sich dabei auf § 3 Arbeitsschutzgesetz, denn die Gesundheit von Arbeitnehmern hängt auch von den Arbeitszeiten ab. Maximale Stunden pro Tag, ausreichende Pausenzeiten und Ruhezeiten zwischen den Tagen gehören für das BAG zur Erfüllung des § 3 ArbSchG. Testen Sie die Arbeitszeiterfassung Clockodo kostenlos!
Die maximale Arbeitszeit regelt nicht das Arbeitsschutzgesetz, sondern das Arbeitszeitgesetz. Nichtsdestotrotz nennt das Arbeitsschutzgesetz Lage und Dauer der Arbeitszeit als einen Faktor, der zur Sicherheit am Arbeitsplatz beiträgt. Eine Personalzeiterfassung hilft dabei, die Regelungen und Arbeitszeiten im Blick zu behalten.
Um den Schutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu fördern, halten sich Arbeitgeber und Angestellte an das Arbeitszeitgesetz. Dieses nennt genaue Zahlen zu Höchstarbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten:
- In der Woche sind maximal 48 Stunden bei einer Sechs-Tage-Woche erlaubt.
- Das ergibt höchstens acht Stunden am Tag an Arbeitszeit.
- Für eine Fünf-Tage-Woche entspricht das 40 Stunden.
- Zeiten bei mehreren Arbeitgebern werden zusammengerechnet.
- Alle Informationen zu Arbeitszeiten finden Sie im Lexikonbeitrag Arbeitszeitgesetz.
Arbeitsschutzgesetz Überstunden
Überstunden nach Arbeitsschutzgesetz sind ebenfalls nicht direkt dort geregelt. Zwar sieht das Arbeitsschutzgesetz die Beachtung von Arbeitszeiten vor, Überstunden an sich stehen jedoch auch im Arbeitszeitgesetz.
- Pro Woche sind höchstens 60 Stunden Arbeit inklusive Überstunden erlaubt.
- Für eine Sechs-Tage-Woche ergibt das pro Woche maximal zwölf Überstunden.
- Umgerechnet auf eine Fünf-Tage-Woche sind das zehn Überstunden pro Woche.
- Die Werte bedeuten umgerechnet auf die Tage, dass höchstens zwei Überstunden am Tag erlaubt sind.
- Überstunden werden vom Arbeitgeber ausgezahlt oder vom Arbeitnehmer mit Freizeit ausgeglichen.
- Ein Ausgleich findet innerhalb von sechs Monaten beziehungsweise 24 Wochen statt.
Alle Informationen zu Überstunden finden Sie im passenden Lexikonbeitrag.
Arbeitsschutzgesetz Pausen
Genauso wie Höchstarbeitszeit und Überstunden stehen auch die Pausen nicht im Arbeitsschutzgesetz, sondern im Arbeitszeitgesetz. Pausen sind gesetzlich vorgeschrieben und helfen durch ausgeruhte Beschäftigte, Unfällen vorzubeugen.
- Nach spätestens sechs Arbeitsstunden sind mindestens 30 Minuten Pause fällig.
- Diese 30 Minuten können auf zwei Pausen mit je mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. 20 und 10 Minuten funktionieren nicht zusammen.
- Nach weiteren drei Arbeitsstunden, insgesamt also neun, sind weitere 15 Minuten Pause fällig.
- Die Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen beträgt elf Stunden, in denen Angestellte nicht arbeiten dürfen.
Alle Informationen zu Pausen finden Sie im Lexikonbeitrag Pausenregelung.