Aus welchen Stufen besteht die Kostenrechnung?
Die Kostenrechnung durchläuft nacheinander drei Stufen: die Kostenartenrechnung, die Kostenstellenrechnung und die Kostenträgerrechnung. Zum Verständnis folgen zunächst einige Definitionen von Begriffen, die in den einzelnen Stufen der Kostenrechnung vorkommen:
Kostenarten: Kostenarten sind einzelne Kategorien der Gesamtkosten, die die angefallenen Kosten im Unternehmen nach spezifischen Kriterien gliedern.
Kostenstellen: Kostenstellen beschreiben die Orte im Unternehmen, an denen die Kosten und/oder Leistungen entstehen. Sie werden entsprechend nach Verantwortungsbereichen unterteilt. Diese können beispielsweise räumlich (Standorte), funktional (Produktion) oder abteilungsspezifisch sein.
Kostenträger: Kostenträger sind Objekte, denen der Betrieb die Kosten zuweisen kann. Sie sollen die Kosten „tragen” oder die Erträge erwirtschaften. Dies sind in der Regel Produkte oder Dienstleistungen des Unternehmens.
1. Kostenartenrechnung
Die Kostenrechnung beginnt mit der Kostenartenrechnung. Diese führt eine Ermittlung durch, indem sie die verschiedenen Kostenarten bestimmt, die in einer Periode im Unternehmen angefallen sind, und zusätzlich ordnet. Die Kostenartenrechnung betrachtet die Frage: Welche Kosten sind angefallen?
Um die Kosten zuzuordnen, benötigt das Unternehmen zunächst Gliederungsfaktoren für Kostenarten. Hier gibt es viele mögliche Unterteilungen. Das Unternehmen entscheidet selbst, welche Gliederung es für sich für am sinnvollsten erachtet. Die Kosten, die zugeordnet werden, bleiben unabhängig von der gewählten Kategorisierung immer gleich.
Folgende mögliche Faktoren zur Unterteilung gibt es:
Zurechenbarkeit
- Einzelkosten:
Kosten, die das Unternehmen direkt einzelnen Kostenträgern zuordnen kann
Beispiel: Kosten für Rohstoffe können direkt einem Produkt zugeordnet werden - Gemeinkosten:
Kosten, die der Betrieb nicht direkt einem Kostenträger zuweisen kann
Beispiel: Gehälter oder Abschreibungen können nicht direkt einem Produkt zugeordnet werden
Art der Kostenerfassung
- Aufwandsgleiche Kosten:
Alle Kosten, die in der Gewinn- und Verlustrechnung dem Aufwand zugeordnet werden
(Aufwand: Bewerteter Verbrauch aller Güter und Dienstleistungen innerhalb einer bestimmten Zeitperiode)
Beispiel: Zinszahlungen, Gehalt, Miete, Abschreibungen - Kalkulatorische Kosten:
Kosten, die intern nur fiktiv als Aufwand angesetzt werden, da es keinen Zahlungsvorgang durch eine Rechnung gibt. Sie tauchen nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung auf
Beispiel: kalkulatorische Miete (Nutzung eigener privater Räume ohne Mietzahlung)
Herkunft der Kostengüter
- Primärkosten:
Kosten, die für externe Leistungen entstehen.
Beispiel: Arbeitskosten (Lohn- und Gehaltskosten, Sozialversicherungsbeiträge), Materialkosten, Mietkosten - Sekundärkosten:
Geldmäßiger Gegenwert für Leistungen, die das Unternehmen selbst herstellt (innerbetriebliche Leistungen).
Beispiel: selbstproduzierter Strom, Eigentransporte
Verbrauchte Produktionsfaktoren (betriebliche Kosten)
- Materialkosten (zum Beispiel Rohstoffe)
- Personalkosten (beispielsweise Gehälter und Löhne)
- Dienstleistungskosten (etwa Versicherungen oder Transporte)
- Steuern, Gebühren
- Kapitalkosten (zum Beispiel Zinsen, Dividenden)
- Raumkosten (unter anderem Miete oder Reinigungskosten)
- Kalkulatorische Kosten
Betriebliche Funktion
- Materialkosten/Beschaffungskosten
- Fertigungskosten
- Vertriebskosten
- Verwaltungskosten
- Steuerkosten
Grad der Abhängigkeit von einer Bezugsgröße
- Fixe Kosten:
Kosten, die sich auch bei unterschiedlichen Ausbringungsmengen nicht ändern.
Beispiel: Maschinenkosten, die auch zu zahlen sind, wenn keine Produktion stattfindet; Gehälter - Variable Kosten:
Kosten, die sich je nach Ausbringungsmenge ändern.
Beispiel: Produktionskosten, die bei steigender Produktherstellung ebenfalls wachsen.
(Quelle: studyflix.de)
2. Kostenstellenrechnung
Die zweite Stufe der Kostenrechnung ist die Kostenstellenrechnung. Nachdem die Kostenartenrechnung festgestellt hat, welche Kosten im Unternehmen angefallen sind, untersucht die Kostenstellenrechnung, wo die Kosten entstanden sind. Dazu verteilt sie die Kostenarten aus Stufe eins auf Kostenstellen.
Achtung: Die Zuordnung bezieht sich auf die angefallenen Gemeinkosten. Einzelkosten überspringen die Kostenstellenrechnung, da das Unternehmen sie ohne die Verteilung auf eine Kostenstelle direkt einem Kostenträger zuteilen kann. Beispielsweise kann der Betrieb Einzelkosten für Rohstoffe direkt einem Produkt oder einem Auftrag zuweisen, bei den Gemeinkosten für Miete funktioniert das nicht. Gemeinkosten durchlaufen daher die Kostenstellenrechnung, um sie zunächst an eine Kostenstelle, beispielsweise eine Abteilung, zu verrechnen, um sie dann einem Kostenträger zuordnen zu können.