Zeitwertkonto

Definition: Was ist ein Zeitwertkonto?

Ein Zeitwertkonto ist ein Konto, auf das Mitarbeiter in Absprache mit dem Arbeitgeber Überstunden, nicht genutzte Urlaubstage, Mehrarbeit, Prämien oder auch Teile des Gehaltes einzahlen können. Im Prinzip fungiert es als Sparkonto. Die Ersparnisse kommen für eine vom Arbeitnehmer gewünschte Freistellung, beispielsweise für ein bezahltes Sabbatical, zum Einsatz und wirken finanziellen Einbußen entgegen.

Für eine Übertragung auf das Zeitwertkonto besteht der Gesetzgeber darauf, Arbeitszeit in Geldwert umzurechnen und dem Konto gutzuschreiben. Die Einzahlungen sind dabei steuer- und sozialversicherungsfrei, da man sie auf Basis des Bruttoentgelts berechnet. Die Abzüge werden erst fällig, wenn der Arbeitgeber das Wertguthaben dem Mitarbeiter im Zuge der vereinbarten Freistellung auszahlt.

Als Synonym für Zeitwertkonto nutzt man auch Langzeitarbeitszeitkonto, Wertguthabenkonto oder auch Lebensarbeitszeitkonto.

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Wie funktionieren Zeitwertkonten?

Das Prinzip eines Zeitwertkontos unterteilt sich in zwei Phasen: die Ansparphase beziehungsweise Arbeitsphase/Aktivphase und die Entnahmephase oder Freistellungsphase/Passivphase genannt.

Ansparphase/Arbeitsphase

Die Ansparphase dreht sich um das Füllen des Zeitwertkontos mit sämtlichen Lohn- und Gehaltsbestandteilen und kann sich über ein ganzes Erwerbsleben eines Beschäftigten ziehen. Da es sich um ein freiwilliges Angebot handelt, können Arbeitnehmer frei entscheiden, welche Bestandteile sie ansparen möchten, und auch die Höhe bestimmen. Faktisch ist das gesamte Guthaben auf dem Zeitwertkonto Eigentum des Beschäftigten.

Folgende Leistungen darf ein Mitarbeiter einzahlen:

  • Überstunden
  • Prämien
  • außertarifliche/übertarifliche/tarifliche Leistungen
  • nicht genommenen Urlaub, sofern er über den gesetzlichen Mindestanspruch hinausgeht
  • Stundenguthaben aus Kurzzeitkonten
  • freiwillige Arbeitgeberleistungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, ...)

Für Einzahlungen auf Stundenbasis, beispielsweise bei Überstunden und Urlaubstagen, rechnet man mit dem Stundensatz den Geldbetrag aus.

Entnahmephase/Freistellungsphase

In der Entnahmephase stellen Arbeitgeber den Mitarbeiter bei bestehendem Arbeitsverhältnis frei. Das bedeutet: Obwohl der Chef den Arbeitnehmer von seinen beruflichen Pflichten für die Zeit entbindet, bleibt er weiterhin sozialversichert. Maßgeblich für die Beantragung der Freistellung ist die vereinbarte Mindest- oder Höchstgrenze des Wertguthabens. Die Dauer der bezahlten Freistellung hängt vom angesparten Wertguthaben und der Höhe des monatlichen Auszahlungsbetrages ab.

Der Gesetzgeber sieht vor, dass Arbeitgeber mit dem Zeitwertkonto Altersteilzeit oder den Vorruhestand ermöglichen (§ 7c SGB IV). Darüber hinaus können Arbeitgeber und Arbeitnehmer weitere Verwendungsmöglichkeiten des Zeitsparbuchs vereinbaren, beispielsweise:

  • ein Sabbatical
  • eine Auszeit für Weiterbildungen
  • bezahlte Erziehungszeiten
  • eine Freistellung zur Pflege von Angehörigen
Funktion eines Zeitwertkontos

Beispiel Zeitwertkonto

Antonia ist Geschäftsführerin eines mittelständischen Unternehmens. Beim letzten gemeinsamen Meeting hat sie ihrer Belegschaft das Modell der Zeitwertkonten angeboten, da sie das Konzept für sinnvoll erachtet und ihren Mitarbeitern zusätzliche Benefits bieten möchte. Bereits nach kurzer Zeit haben sich mehrere ihrer Mitarbeiter gemeldet. Francesco beispielsweise würde gerne Guthaben für ein bezahltes Sabbatical ansparen, um sich den Traum einer Weltreise zu erfüllen. Jochen würde das Ersparte nutzen, um vorzeitig in den Ruhestand gehen zu können. Antonia vereinbart mit interessierten Mitarbeitern eine Guthabenwertvereinbarung und legt mit jedem gemeinsam fest, welche Bestandteile in die Konten eingezahlt werden sollen. Angst vor Verlust der Ersparnisse braucht keiner haben, da alle abgesichert sind. 

Bonustipp für Unternehmer: Gleitzeitkonten sind keine Zeitwertkonten

Gleitzeitkonten oder Jahresarbeitszeitkonten sind zwar Arbeitszeitkonten, unterscheiden sich jedoch maßgeblich von Zeitwertkonten. Anders als bei Zeitwertkonten verfolgen Gleitzeitkonten nicht das Ziel einer Freistellung. Sie dienen lediglich dazu, den Mitarbeitern Freiraum hinsichtlich Tages- und Wochenarbeitszeit zu geben.

Für wen eignen sich Zeitwertkonten?

Grundsätzlich können Unternehmen mit allen Mitarbeitern, die unbefristet eingestellt sind, Zeitwertkonten vereinbaren. Dabei ist irrelevant, ob diese in Teilzeit oder Vollzeit arbeiten.

Anders sieht es bei Führungskräften in Organstellungen aus, also beispielsweise Geschäftsführer und Vorstände von Aktiengesellschaften. Der Bundesfinanzhof hat geurteilt, dass deren Aufgabenbereich nicht mit Langzeitkonten vereinbar ist (BFH, Az. I R 26/15). Aus diesem Grund werten Finanzrichter Einzahlungen als verdeckte Gewinnausschüttung. Um rechtlichen Bedenken zu entgehen, sollten Führungskräfte Alternativen in Betracht ziehen.

Zeitwertkonten sind ein Modell der Arbeitszeitflexibilisierung und bieten viele Vorteile. Erfahren Sie in unserem Ratgeber-Artikel mehr über flexible Arbeitszeitmodelle und Möglichkeiten. Jetzt reinlesen! 

Was müssen Arbeitgeber bei einem Zeitwertkonto beachten?

Arbeitgeber unterliegen auch in Bezug auf Zeitwertkonten rechtlichen Restriktionen. Zum einen gelten für sie die Regelungen nach dem Flexi-II-Gesetz (siehe unten). Zum anderen sind Sie dazu verpflichtet, das Ersparte auf dem Zeitwertkonto des Mitarbeiters gegen eine Insolvenz und den damit verbundenen Verlust des Wertguthabens abzusichern. Dies gilt, sobald das Wertguthaben einschließlich des darin enthaltenen Gesamtsozialversicherungsbeitrags einen Betrag in Höhe der monatlichen Bezugsgröße übersteigt (§ 7e Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 SGB IV) und der Zeitraum, in dem das Wertguthaben erarbeitet worden ist, mindestens drei Monate zurückliegt. Außerdem müssen Unternehmen nachweisen, dass sie ihren Beschäftigten mindestens das Ersparte auszahlen.

In einer Wertguthabenvereinbarung legen beide Parteien, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Konditionen hinsichtlich der Zeitwertkonten fest. Dies geschieht meist im Rahmen einer Betriebsvereinbarung, die zum Beispiel Details darüber enthält, wie das Guthaben angelegt und wofür es angespart wird. Auch sogenannte Störfälle, wie Kündigung und Erkrankung, aber auch Urlaubsansprüche in der Zeit der Freistellung sollten die Parteien vertraglich festhalten. Der angesparte Betrag auf dem Zeitwertkonto muss in der Freistellungsphase vollständig ausbezahlt werden, da andernfalls Nachzahlungen drohen. Entsprechend sollte der Arbeitgeber regelmäßig die Konten auf übermäßig hohe Guthaben prüfen.

Flexi-II-Gesetz

Das Flexi-II-Gesetz ist zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten und setzt einen rechtlichen Rahmen, um Sicherheiten rund um Zeitwertkonten zu geben, beispielsweise hinsichtlich der Insolvenzsicherung. Außerdem knüpft § 7b SGB IV Wertguthaben an fünf Voraussetzungen, um Lebensarbeitszeitkonten von anderen Modellen der Arbeitszeitflexibilisierung abzugrenzen:

  1. Der Aufbau von Wertguthaben basiert auf einer schriftlichen Wertguthabenvereinbarung.
  2. Die Vereinbarung verfolgt nicht das Ziel, werktägliche oder wöchentliche Arbeitszeit oder den Ausgleich von Produktions- und Arbeitszyklen zu gestalten.
  3. Arbeitsentgelt wird als Wertguthaben angespart, um es für Freistellungen oder Verringerungen von vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten zu nutzen.
  4. Das Wertguthaben erzielt der Arbeitnehmer durch erbrachte Arbeitsleistung vor oder nach Freistellung beziehungsweise der Verringerung der Arbeitszeit.
  5. Das monatliche Arbeitsentgelt übersteigt insgesamt 450 Euro, es sei denn, der Arbeitnehmer war bereits vor der Freistellung geringfügig beschäftigt.

Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel?

Viele Arbeitnehmer verunsichert diese Thematik. Doch auch im Falle eines Arbeitgeberwechsels gibt es Lösungen. Beispielsweise kann der Mitarbeiter sein Lebensarbeitszeitkonto mit zum neuen Arbeitgeber nehmen. Übersteigt das Wertguthaben einschließlich des Gesamtsozialversicherungsbeitrages das Sechsfache der monatlichen Bezugsgröße, hat der Beschäftigte die Möglichkeit, den Gesamtbetrag an die Deutsche Rentenversicherung zu übertragen, die diesen anschließend verwaltet. (§ 7f SGB IV)

Ansonsten kann der Inhalt des Zeitwertkontos auch als Einmalzahlung inklusive Lohnsteuer- und Sozialversicherungsabgaben an den Mitarbeiter gehen.

Was passiert bei Insolvenz des Arbeitgebers?

Das eingezahlte Wertguthaben auf dem Zeitwertkonto ist bei einer Insolvenz sicher, sobald es die Höhe einer monatlichen Bezugsgröße hat. Das Unternehmen ist dazu verpflichtet, Sicherungsinstrumente wie das Bürgschafts-, Treuhand-, Verpfändungs- oder Kautionsversicherungsmodell zu nutzen, um es so zu schützen.

Was passiert bei Scheidung vom Ehepartner?

Da es sich bei dem Wertguthaben weder um Anwartschaft noch um Aussicht auf Versorgung handelt, fällt es nicht unter den Versorgungsausgleich und zählt in der Berechnung des Unterhaltes nicht zum verfügbaren Einkommen.

Was passiert bei Arbeitslosigkeit?

Das Arbeitslosengeld wird auf Basis des Arbeitsentgelts, das im Jahr vor der Anspruchsentstehung erzielt wurde, berechnet. Die Wertguthabenvereinbarung berücksichtigt man hierbei jedoch nicht, um Nachteile auszuschließen.

Was passiert bei Krankheit während der Freistellungsphase?

In den meisten Wertguthabenvereinbarungen haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer konkrete Regelungen dazu ausgemacht. Häufig vereinbart man, dass der Arbeitgeber weiterhin das Geld auszahlt, der Anspruch auf Krankengeld entfällt dann jedoch für den Mitarbeiter.

Was sind die Vorteile und Nachteile von Zeitwertkonten?

Arbeitgeber

Vorteile

  • Alternative zur Betriebsrente
  • Steigerung der Arbeitgeber-Attraktivität
  • Instrument zur Mitarbeiterbindung
  • Geringere Fehlzeiten durch Regenerationsmöglichkeiten für Mitarbeiter

Nachteile

  • Einführung von Zeitwertkonten erfordert eine kompetente Beratung
  • Erheblicher Verwaltungsaufwand zu Beginn erforderlich
  • Kontoverwaltungsgebühr

Arbeitnehmer

Vorteile

  • Höhere Zeitautonomie im Lebensverlauf
  • Guthaben lässt sich für Freizeit in unterschiedlichen Lebenslagen ansammeln
  • Möglichkeit des Vorruhestandes oder eher in Altersteilzeit gehen

Nachteile

  • Langzeitkonto-Modell funktioniert nur in Kooperation mit dem Arbeitgeber
  • Finanzielle Entwicklung nicht vorhersehbar (ähnlich wie bei Lebensversicherungen)
  • Hürden, das Zeitwertkonto bei einem Arbeitgeberwechsel mitzunehmen
Katharina Bensch

Katharina Bensch ist die Clockodo-Expertin für Themen rund um den Arbeitsalltag.
Mit zertifiziertem Fachwissen zu rechtlichen Arbeitsthemen und vielfältiger Erfahrung als Redakteurin betreut sie das Clockodo-Info-Portal.

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