Betriebsordnung

Mitarbeiter arbeiten in einem Großraumbüro.
Aktualisiert am 13. August 2021
Kollegin Katha
Geschrieben von Katharina Hagedorn

Mit einer Betriebsordnung definieren Unternehmen verbindliche Regeln zu Verhalten, Sicherheit und Zusammenarbeit. Sie ergänzt Arbeitsverträge und schafft Transparenz. Der Artikel zeigt Aufbau, Geltung und typische Regelungen.

Definition: Was ist eine Betriebsordnung?

Eine Betriebsordnung, auch Arbeitsordnung genannt, ist ein Regelwerk, das Arbeitgeber für ihre Mitarbeiter im Betrieb aufstellen. Dieses beinhaltet Anweisungen, die das Ordnungsverhalten, das Zusammenleben und die Zusammenarbeit innerhalb des Unternehmens regeln. Darüber hinaus sind aber auch weitere Bestandteile wie Regelungen zu Gratifikationen und Urlaub möglich.

Der Begriff Betriebsordnung ist gesetzlich nicht geregelt. Allerdings sind die Anweisungen des Arbeitgebers zur Ordnung des Betriebs mitbestimmungspflichtig (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG).

Achtung: In der Schweiz ist die Betriebsordnung das Pendant zur deutschen und österreichischen Betriebsvereinbarung.

Abgrenzung

Eine Betriebsordnung, die sich auf ein einzelnes Unternehmen bezieht, muss zwingend von branchenweiten Betriebsordnungen wie der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung oder Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung abgegrenzt werden.

Wozu wird eine Betriebsordnung erlassen?

Grafik Ziele einer Betriebsordnung

Ziel einer Betriebsordnung ist es, Regeln zum Zusammenleben und Zusammenwirken der Arbeitnehmer aufzustellen, um so das Betriebsklima zu wahren und allgemein den Arbeitsschutz sowie Gesundheitsschutz zu verbessern. Die Anordnungen gehen über die Arbeitspflichten und Arbeitsleistungen der Mitarbeiter hinaus. Die in der Betriebsordnung enthaltenen betriebsinternen Bestimmungen dienen außerdem dazu, die Mitarbeiter über die Koordination und Organisation von innerbetrieblichen Prozessen zu informieren.

Was steht in einer Betriebsordnung?

Der Inhalt einer Betriebsordnung bezieht sich auf Themen wie Unfallverhütung, Gesundheitsschutz, Ordnung und Verhalten, aber auch Sanktionen können darin aufgeführt werden. Grundsätzlich gilt, dass die aufgeführten Inhalte das Arbeitsgesetz nicht verletzen dürfen. 

Gängige Ordnungspunkte sind:

  • Abmahnungen
  • Abwesenheitskontrolle
  • Alkoholverbot
  • Arbeitsanweisungen
  • Arbeitsunfähigkeitszeiten
  • Nachweispflicht bei Arbeitsunfähigkeit
  • Ordnungsverhalten
  • Bußordnung
  • Betriebsrat
  • Arbeitsleistung
  • Sanktionen
  • Rauchverbot
  • Werbegeschenke
  • Kleiderordnung

Beispiel

Andreas ist Geschäftsführer eines mittelgroßen Unternehmens. In seiner Betriebsordnung hat er unter anderem die Kleiderordnung im Betrieb festgelegt. Da der Großteil seiner Mitarbeiter in Kundenkontakt steht und somit das Unternehmen repräsentiert, ist es ihm wichtig, dass sie gut gekleidet sind.

Zeiterfassung im Einklang mit der BetriebsordnungHinweise zum Arbeitsrecht in Clockodo

Ob Kernzeit, Pausen oder Gleitzeitmodelle – mit Clockodo setzen Sie Ihre Betriebsordnung digital, übersichtlich und rechtskonform um.

Jetzt mehr erfahren

Testen Sie Clockodo 14 Tage kostenlos & unverbindlich

Wann besteht ein Mitbestimmungsrecht für den Betriebsrat?

Gemäß § 87 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hat der Betriebsrat eines Unternehmens, sofern ein solcher existiert, Mitbestimmungsrechte in Bezug auf die Betriebsordnung. Die Rechte beziehen sich konkret auf Entscheidungen hinsichtlich der Regeln zum Verhalten und zur Ordnung innerhalb des Unternehmens. Insofern ist der Arbeitgeber nicht befugt, eine einseitige Betriebsordnung zu erlassen. Diese kann sogar durch eine Betriebsvereinbarung geregelt werden.

Bei Regelungen bezüglich des Arbeitsschutzes, beispielsweise in gefährlichen Betrieben, hat der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht. Diese Regeln stellt der Arbeitgeber nämlich gemäß öffentlich-rechtlicher Vorschriften auf, die ein Betriebsrat nicht beeinflussen kann. Auch weitere Inhalte, die nicht dem § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG entsprechen, sind vom Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates ausgenommen.

Bonustipp für Unternehmer

Beinhaltet die Betriebsordnung sowohl mitbestimmungspflichtige als auch mitbestimmungsfreie Regelungen, gilt sie dadurch nicht insgesamt als mitbestimmungspflichtig.

Was passiert, wenn ein Mitarbeiter gegen die Betriebsordnung verstößt?

Tritt der Fall ein, dass ein Arbeitnehmer gegen die Betriebsordnung verstößt, ist es möglich, ihn mit Sanktionen zu bestrafen. Diese können unterschiedlicher Art sein: Ermahnungen, Hinweise, Geldbußen, Versetzungen, Abmahnungen und Kündigungen. Grundsätzlich gehören Sanktionen in eine betriebliche Bußordnung, die zum Regelkomplex der Betriebsordnung dazugehört. Diese enthält entsprechend alle Vorschriften über die Verhängung von Betriebsbußen, welche laut Bundesarbeitsgericht unter das Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmervertretung fallen.

Erfahren Sie in unserem Ratgeber-Artikel, welche Pflichten Sie als Arbeitgeber gegenüber Ihren Mitarbeitern haben und wie Sie diesen nachkommen. Lesen Sie jetzt Fürsorgepflicht der Arbeitgeber

Was ist der Unterschied zwischen Betriebsordnung und Betriebsvereinbarung?

Während eine Betriebsordnung vom Arbeitgeber aufgestellte Regelungen hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Mitarbeiter beinhaltet, schließen Arbeitgeber und der Betriebsrat gemeinsam eine Betriebsvereinbarung ab. Diese enthält Rechte und Pflichten sowie verbindliche Normen für beide Parteien.

In unserem Lexikon-Artikel erfahren Sie mehr zum Thema Betriebsvereinbarung

Kann man eine Betriebsordnung kündigen oder ändern?

Enthält eine Betriebsordnung Informationen zu verschiedenen Fragebereichen, ist es grundsätzlich nicht möglich, nur einen davon zu kündigen. Die Option einer Teilkündigung ergibt sich nur dann, wenn die Zulässigkeit vereinbart wurde oder sich durch die Betriebsordnung ergibt.

Eine Betriebsordnung kann durch eine Betriebsvereinbarung geändert werden, sofern der Inhalt mitbestimmungspflichtig ist. Ist der Inhalt mitbestimmungsfrei und unterliegt dem Weisungsrecht (Direktionsrecht nach § 106 GewO) des Arbeitgebers, ist es ihm gestattet, die Betriebsordnung einseitig zu ändern, beispielsweise in Bezug auf Arbeitsanordnungen.

Kollegin Katha
Geschrieben von Katharina Hagedorn

Katharina Hagedorn ist unsere Expertin für Themen rund um einen modernen Arbeitsalltag, effektives Zeitmanagement und HR-Themen. Ihre langjährige Erfahrung aus PR-, Verlags- und Redaktionsarbeit verbindet sie bei Clockodo mit zertifiziertem Fachwissen zu rechtlichen Arbeitsthemen. 2018 hat sie als Online-Redakteurin angefangen, das Info-Portal aufzubauen und dort aktuelle sowie relevante Fragestellungen für Unternehmen aufzubereiten. Sie verfasst Texte für Webseite, Newsletter, Social Media und die Anwendung selbst und wirkte aktiv am Relaunch der Marke Clockodo mit.

Das könnte Sie auch interessieren

stripes illustration
Jetzt mit Clockodo starten und die Zeiterfassung 14 Tage kostenlos testen.
Alle Funktionen 14 Tage kostenlos testen
Mit dem Absenden des Formulars akzeptieren Sie unsere AGB und unsere Datenschutz­erklärung und bestätigen, dass Sie Clockodo als Unternehmer nutzen.

Nutzen Sie die Erfahrungen von 10.000 weiteren Unternehmen:

Bechtle Mannheim LogoBechtlePeerigon LogoPeerigon GmbH
Phoenix Logistik LogoPhoenix LogistikFieda LogoFidea