Unterschied zwischen privater und geschäftlicher Nutzung von Firmenwagen
Die Unterscheidung zwischen privater und geschäftlicher Nutzung ist ausschlaggebend für die Besteuerung des Firmenwagens. Geschäftliche Fahrten, also jene, die im direkten Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen, wie beispielsweise Fahrten zu Kunden oder Lieferanten, sind steuerfrei. Private Fahrten hingegen, die keinen beruflichen Bezug haben, führen zu einem geldwerten Vorteil und sind somit steuerpflichtig.
Damit ein Fahrzeug als Firmenwagen klassifiziert wird, muss es zum steuerlichen Betriebsvermögen gehören. Der Arbeitgeber darf das Fahrzeug dem Betriebsvermögen zuordnen, wenn der betriebliche Nutzungsanteil zwischen zehn und 50 Prozent liegt. Überschreitet der betriebliche Anteil die Hälfte aller Fahrten, muss das Fahrzeug zwingend dem Betriebsvermögen zugeordnet werden. Liegt die betriebliche Nutzung jedoch unter zehn Prozent, zählt der Wagen nicht mehr als Firmenwagen und wird als privates steuerliches Vermögen behandelt.
Was kostet ein Firmenwagen ohne Privatnutzung?
Wenn der Firmenwagen ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird, entfällt der geldwerte Vorteil und somit die Steuerbelastung für den Mitarbeiter. In diesem Fall tragen Sie als Arbeitgeber lediglich die Kosten für Anschaffung, Wartung und Betrieb des Fahrzeugs, ohne dass zusätzliche Lohnsteuern anfallen. Die genauen Kosten hängen von den laufenden Ausgaben wie Versicherung, Kraftstoff und Wartung ab.
Was kostet ein Firmenwagen mit Privatnutzung?
Die monatlichen Kosten für einen Firmenwagen mit Privatnutzung ergeben sich unter anderem aus dem geldwerten Vorteil, der bei Verbrennern mit einem Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs berechnet wird – bei Hybridfahrzeugen sind es 0,5 Prozent und bei reinen Elektro-Autos nur 0,25 Prozent. Hinzu kommen bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 0,03 Prozent des Listenpreises pro Entfernungskilometer. Diese Kosten entstehen für den Arbeitnehmer und werden über die monatliche Gehaltsabrechnung abgeglichen.
Laufende Kosten wie die Kfz-Steuer, Versicherung, Kraftstoff/Strom, Pflege, Wartung oder Reparaturen trägt der Arbeitgeber.