Überstundenabbau

Mann an Eingangstür mit Zutrittskarte
Aktualisiert am 12. August 2024
Kollegin Katharina
Geschrieben von Katharina Primke
Anna Geisler
Geschrieben von Anna Geisler

Überstunden sind in vielen Unternehmen Alltag – sei es durch Auftragsspitzen, Personalengpässe oder besondere Projekte. Doch wer regelmäßig Überstunden leistet, hat Anspruch auf einen Ausgleich. Der Überstundenabbau ermöglicht es Arbeitnehmern, diese Mehrarbeit durch Freizeit auszugleichen.

In diesem Artikel erfahren Sie, wie der Überstundenabbau funktioniert, welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten und welche Rechte und Pflichten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber beachten müssen.

Definition: Was ist Überstundenabbau?

Als Überstundenabbau bezeichnet man den Ausgleich von zusätzlich geleisteter Arbeitszeit durch Freizeit. Arbeitnehmer, die ihre vereinbarte Wochenarbeitszeit überschritten haben, erhalten an anderer Stelle eine Reduzierung der Arbeitszeit, sei es durch ganze freie Tage oder verkürzte Arbeitszeiten an einzelnen Tagen. Damit unterscheidet sich der Überstundenabbau klar von der Auszahlung von Überstunden, bei der der Arbeitnehmer für seine Mehrarbeit eine finanzielle Entschädigung erhält.

In der Praxis erfolgt der Überstundenabbau häufig auf Grundlage von Regelungen im Arbeitsvertrag, in Tarifverträgen oder in Betriebsvereinbarungen. Existieren keine spezifischen Vorgaben, gelten die allgemeinen arbeitsrechtlichen Prinzipien, wonach eine einvernehmliche Absprache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erforderlich ist. Der Überstundenabbau trägt wesentlich dazu bei, Überlastungen zu vermeiden und die gesetzlich vorgesehenen Höchstarbeitszeiten einzuhalten.

Wie funktioniert der Überstundenabbau?

Der Überstundenabbau dient dem Ausgleich angesammelter Mehrarbeit durch bezahlte Freizeit. In der Praxis bestehen verschiedene Möglichkeiten, Überstunden sinnvoll abzubauen. Welche Variante gewählt wird, richtet sich nach den betrieblichen Vorgaben und den individuellen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Abbau von Überstunden sollte stets im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfolgen, es sei denn, eine arbeitsvertragliche oder tarifliche Regelung erlaubt dem Arbeitgeber eine einseitige Anordnung.

Gängige Formen des Überstundenabbaus sind:

  • Einzelne freie Tage: Der Arbeitnehmer kann seine Überstunden dadurch abbauen, dass ihm zusätzliche freie Arbeitstage außerhalb des regulären Urlaubs gewährt werden. Diese Variante bietet den Vorteil, dass der Arbeitnehmer ganze Tage zur Erholung nutzen kann, während der Arbeitgeber besser planen kann, wann die Arbeitskraft vorübergehend nicht zur Verfügung steht.
  • Verkürzung der täglichen Arbeitszeit: Der Arbeitnehmer beginnt beispielsweise später mit seiner Arbeit oder beendet seinen Arbeitstag früher als üblich. Diese Form des Überstundenabbaus bietet eine hohe Flexibilität, insbesondere wenn der vollständige Ausfall an einem ganzen Tag aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist.
  • Längere Urlaubszeiten: Der Arbeitnehmer kombiniert seinen regulären Erholungsurlaub mit Überstundenabbau und gewinnt dadurch zusätzliche freie Tage. Dies bietet die Möglichkeit, längere Erholungsphasen einzuplanen, ohne dass ein zusätzlicher Urlaubsanspruch erforderlich ist.

Alle Varianten bieten sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer flexible Möglichkeiten, den Überstundenabbau in den Betriebsablauf zu integrieren. Manche Unternehmen führen dazu ein Arbeitszeitkonto, auf dem Plusstunden gesammelt und später abgebaut werden.

Clockodo macht Überstunden sichtbar

Mit Clockodo behalten Sie geleistete Überstunden im Blick – für transparente Arbeitszeitkonten und gerechte Vergütung.

Jetzt mehr erfahren

Testen Sie Clockodo 14 Tage kostenlos & unverbindlich

Überstundenabbau anordnen: Was Arbeitgeber beachten müssen

Arbeitgeber haben grundsätzlich die Möglichkeit, den Überstundenabbau anzuordnen, sofern dies im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag vorgesehen ist. Eine solche Anordnung muss jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Rechtliche Grundlage: Die Anordnung muss auf einer klaren rechtlichen Grundlage beruhen. Ohne entsprechende Regelung kann der Arbeitnehmer nicht gezwungen werden, seine Überstunden abzubauen.
  • Rechtzeitige Ankündigung: Der Arbeitnehmer muss rechtzeitig über den geplanten Abbau informiert werden. Dabei müssen die persönlichen Belange des Arbeitnehmers angemessen berücksichtigt werden.

In Betrieben mit einem Betriebsrat ist außerdem das nach § 87 Absatz 1 Nummer 3 Betriebsverfassungsgesetz geregelte Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats zu beachten. Der Arbeitgeber darf nicht einseitig entscheiden, wann und in welchem Umfang Überstunden abgebaut werden, sondern es ist eine Einigung über die Einführung und Ausgestaltung von Überstundenabbau mit dem Betriebsrat erforderlich. Nur durch eine ordnungsgemäße Beteiligung der Arbeitnehmervertretung können Überstundenabbau-Maßnahmen rechtssicher umgesetzt werden.

Muss man Überstunden abbauen? – Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern

Arbeitnehmer sind grundsätzlich verpflichtet, ihre Überstunden abzubauen, wenn hierzu eine klare Regelung besteht. In solchen Fällen ergibt sich aus dem Arbeitsverhältnis die Pflicht, dem Abbau der angesammelten Überstunden nachzukommen. Ohne eine entsprechende Regelung kann der Arbeitnehmer hingegen frei entscheiden, ob er seine Überstunden abbauen oder sich diese auszahlen lassen möchte. 

Wird der Überstundenabbau vom Arbeitgeber angeordnet, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, die Ankündigungsfristen zu beachten und seine Verfügbarkeit für den Abbau zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig stehen dem Arbeitnehmer wichtige Rechte zu. Er hat Anspruch auf eine rechtzeitige Information über geplante Freistellungen und kann persönliche Belange wie familiäre oder gesundheitliche Verpflichtungen bei der Planung einbringen.

Im Zusammenhang mit dem Überstundenabbau gibt es besondere Situationen, die berücksichtigt werden müssen:

  • Krankheit während des Überstundenabbaus: Wird der Arbeitnehmer während der geplanten Freistellung krank, gelten die Krankheitstage nicht als überstundenfreier Zeitraum. Der Überstundenabbau muss nach der Genesung erneut ermöglicht werden.
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Bei einer Kündigung oder dem regulären Ausscheiden des Arbeitnehmers müssen offene Überstunden entweder noch während der Restarbeitszeit durch Freizeit ausgeglichen oder alternativ durch eine finanzielle Abgeltung kompensiert werden.

Ankündigungsfrist beim Überstundenabbau

Der Überstundenabbau darf nicht kurzfristig und ohne ausreichende Vorlaufzeit angeordnet werden. Arbeitgeber sind verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine angemessene Ankündigungsfrist zu gewähren. Diese Frist soll dem Arbeitnehmer ermöglichen, seine privaten Termine und Verpflichtungen entsprechend zu planen. Gesetzliche Vorgaben zur konkreten Länge der Ankündigungsfrist existieren nicht. In der Praxis hat sich jedoch eine Vorlaufzeit von mindestens ein bis zwei Wochen etabliert. Kürzere Fristen sind nur zulässig, wenn eine ausdrückliche Zustimmung des Arbeitnehmers vorliegt oder dringende betriebliche Erfordernisse dies rechtfertigen.

Wurde eine Ankündigungsfrist in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt, so ist diese Frist verbindlich. Fehlt eine derartige Regelung, muss der Arbeitgeber im Zweifel nachweisen, dass die Ankündigung des Überstundenabbaus dem Arbeitnehmer ausreichend Zeit zur Organisation seines privaten Umfelds gelassen hat.

Überstundenabbau im Arbeitsrecht

Grafik Abbau von Überstunden

Das deutsche Arbeitsrecht gibt klare Regeln für den Überstundenabbau vor. Arbeitgeber dürfen Überstunden nicht willkürlich anordnen oder abbauen lassen. Der Abbau muss auf einer rechtlichen Grundlage beruhen und soll die Belastung des Arbeitnehmers begrenzen. Das Arbeitszeitgesetz macht konkrete Vorgaben was den Abbau von Überstunden betrifft:

  • Überstunden dürfen nicht unbegrenzt angesammelt werden und sollten grundsätzlich innerhalb eines angemessenen Zeitraums abgebaut werden.
  • Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können detailliertere Vorgaben enthalten, etwa zur Höhe von Zuschlägen, dem Umgang mit Arbeitszeitkonten oder der Frist zum Stundenabbau.

Wichtig: Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten den Abbau von Überstunden immer dokumentieren, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

In welchem Zeitraum müssen Überstunden abgebaut werden? 

Nach dem Arbeitszeitgesetz (§ 3 ArbZG) muss die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit von acht Stunden innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen wieder erreicht werden. Überstunden, die über diese Grenze hinausgehen, sind innerhalb dieses Zeitraums durch Freizeit auszugleichen. Ausgenommen sind Überstunden, die auf ein Lebensarbeitszeitkonto übertragen werden, etwa zur Vorruhestandsregelung.

Für Überstunden an Sonn- und Feiertagen sowie bei Nachtarbeit gelten besondere Fristen: Ein Ersatzruhetag für Sonntagsarbeit muss innerhalb von zwei Wochen gewährt werden, bei Feiertagsarbeit innerhalb von acht Wochen. Für Überstunden aus Nachtarbeit steht eine Ausgleichsfrist von vier Wochen zur Verfügung.

Diese gesetzlichen Vorgaben sorgen dafür, dass Mehrarbeit zeitnah wieder kompensiert wird.

Beispiel: Überstundenabbau in der Praxis

Paul ist in einem Unternehmen für 40 Stunden pro Woche an fünf Arbeitstagen angestellt. Aufgrund eines großen Projekts leistet er mehrere Wochen lang täglich eine Stunde Mehrarbeit. Innerhalb eines Monats hat Paul damit etwa 20 Überstunden angesammelt. Diese werden auf seinem Arbeitszeitkonto dokumentiert.

Sein Arbeitgeber und Paul vereinbaren, dass er die Überstunden nicht auszahlen lässt, sondern in Freizeit abbaut. Da der Überstundenabbau rechtzeitig angekündigt wurde und eine entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag existiert, kann der Arbeitgeber festlegen, wann der Ausgleich erfolgt. Paul nutzt seine Überstunden, um sich jeweils freitags einen halben Tag freizunehmen, bis das Arbeitszeitkonto wieder ausgeglichen ist.

Wichtig für Paul: Da das Arbeitszeitgesetz vorgibt, dass die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit innerhalb von sechs Monaten wieder acht Stunden betragen muss, muss der Abbau innerhalb dieses Zeitraums abgeschlossen sein.

Fazit: Überstundenabbau sinnvoll gestalten

Ein strukturierter Überstundenabbau ist sowohl im Interesse des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers. Arbeitgeber profitieren von flexibleren Personaleinsätzen, während Arbeitnehmer ihre geleistete Mehrarbeit durch wertvolle Erholungszeit kompensieren können. Dabei sollten Arbeitgeber den Überstundenabbau vorausschauend planen und klare Regelungen treffen. Arbeitnehmer wiederum sollten ihre Rechte und Pflichten kennen, um von einem fairen Stundenabbau zu profitieren.

Eine transparente Kommunikation, die Einhaltung von Fristen und die Beachtung rechtlicher Vorgaben sorgen dafür, dass der Stundenabbau für beide Seiten eine Win-Win-Situation wird.

Mit Clockodo messen auch Sie die Arbeitszeiten genau. Digital und unkompliziert. Testen Sie unsere Software jetzt 14 Tage kostenlos!

Häufige Fragen rund um den Überstundenabbau

Der Arbeitgeber darf Überstundenabbau nur anordnen, wenn eine entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag, in einem Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung besteht. Ohne solche Grundlage ist die Zustimmung des Arbeitnehmers erforderlich.

Kollegin Katharina
Geschrieben von Katharina Primke

Katharina Primke ist unsere Expertin für Themen rund um den modernen Arbeitsalltag, Zeitmanagement und effiziente Arbeitsorganisation. Mit ihrer umfangreichen Erfahrung als Redakteurin und ihrem akademischen Abschluss in Germanistik betreut sie das Clockodo-Info-Portal. Dort bereitet sie komplexe Fragestellungen verständlich auf, bezieht aktuelle Entwicklungen wie gesetzliche Neuerungen zur Arbeitszeiterfassung ein und liefert praxisnahe Inhalte für Unternehmer und Personalverantwortliche. Darüber hinaus sammelt sie Tipps und Hintergründe, die den Berufsalltag digitaler und strukturierter machen.

Anna Geisler
Geschrieben von Anna Geisler

Anna Geisler ist unsere Expertin für Themen rund um einen entspannten Arbeitsalltag, modernes Zeitmanagement und HR-Themen. Ihr Fachwissen zieht sie aus ihrem Management-Studium mit dem Schwerpunkt Marketing und HR sowie aus ihrer langjährigen Erfahrung als Online-Redakteurin mit Fokus auf digitale Arbeitswelten. Bereits seit 2020 gehört Anna zum Team von Clockodo. Als Online-Redakteurin betreut sie das Info-Portal mit redaktionellem Know-how und Fokus auf Aktualität und Relevanz für Unternehmen. Ein besonderes Highlight ihrer bisherigen Arbeit bei Clockodo war ihre Mitwirkung am umfassenden Relaunch der Marke.

Das könnte Sie auch interessieren

stripes illustration
Jetzt mit Clockodo starten und die Zeiterfassung 14 Tage kostenlos testen.
Test endet automatisch! Keine Kündigung notwendig.
Alle Funktionen 14 Tage kostenlos testen
Mit dem Absenden des Formulars akzeptieren Sie unsere AGB und unsere Datenschutz­erklärung und bestätigen, dass Sie Clockodo als Unternehmer nutzen.

Nutzen Sie die Erfahrungen von 10.000 weiteren Unternehmen:

Bechtle Mannheim LogoBechtlePeerigon LogoPeerigon GmbH
Phoenix Logistik LogoPhoenix LogistikFieda LogoFidea