Telearbeit

Eine Person arbeitet am Laptop in einem Café.
Aktualisiert am 18. März 2025
Kollegin Katharina
Geschrieben von Katharina Primke
Rechtsanwalt Prof. Christian Solmecke
Juristisch geprüft von Prof. Christian Solmecke

Mit Telearbeit arbeiten Beschäftigte regelmäßig und vertraglich geregelt außerhalb des Betriebs. Der Heimarbeitsplatz muss bestimmten Anforderungen entsprechen. Der Artikel zeigt Unterschiede zum Homeoffice und rechtliche Grundlagen.

Definition: Was ist Telearbeit?

Telearbeit ist eine offiziell geregelte Form des mobilen Arbeitens, die in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) genau definiert ist. Dabei erledigt der Arbeitnehmer seine beruflichen Aufgaben an einem fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz in den eigenen vier Wänden, mit Unterstützung durch den Arbeitgeber. Damit dieser Arbeitsplatz als Telearbeitsplatz gilt, müssen die Bedingungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber schriftlich im Arbeitsvertrag oder in einer Dienstvereinbarung festgelegt sein (§ 2 Abs. 7 ArbStättV). Zudem ist der Arbeitgeber verpflichtet, die notwendige Ausstattung bereitzustellen und zu installieren. Dazu gehören neben einem Schreibtisch und einem ergonomischen Bürostuhl auch die benötigte IT- und Kommunikationstechnik sowie weitere Arbeitsmittel, die für die Tätigkeit erforderlich sind.

Welche Arten von Telearbeit gibt es?

Arbeitgebern steht es frei, unterschiedliche Formen von Telearbeit anzuwenden. Die eine oder andere Art eignet sich abhängig von den Tätigkeiten gegebenenfalls besser für sie.

Arten von Telearbeit

Alternierende Telearbeit

Alternierende Telearbeit ist eine Form der Telearbeit, bei der Arbeitnehmer sowohl im Unternehmen als auch von zu Hause aus arbeiten. Diese Arbeitsweise kombiniert die Vorteile der Präsenzarbeit mit der Flexibilität des Homeoffice. Dabei werden feste Regelungen getroffen, an welchen Tagen der Arbeitnehmer im Büro und an welchen er im häuslichen Arbeitszimmer tätig ist.

Diese Hybridlösung bietet sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern Vorteile: Während Arbeitnehmer von einer besseren Work-Life-Balance profitieren und Pendelzeiten reduzieren, bleibt der persönliche Austausch mit Kollegen erhalten. Arbeitgeber wiederum können Büroräume effizienter nutzen und gleichzeitig die Produktivität und Zufriedenheit ihrer Mitarbeiter steigern.

Damit alternierende Telearbeit rechtlich als Telearbeit gilt, müssen die Rahmenbedingungen – etwa die Anzahl der Homeoffice-Tage sowie die technische und ergonomische Ausstattung – vertraglich festgelegt sein. Der Arbeitgeber bleibt auch hier für die Bereitstellung der notwendigen Arbeitsmittel verantwortlich.

Mobile Telearbeit

Mobile Telearbeit ermöglicht es Arbeitnehmern, ihre beruflichen Aufgaben ortsunabhängig zu erledigen. Diese Form der Telearbeit wird vor allem von Berufsgruppen genutzt, die häufig unterwegs sind – etwa Reporter, Berater oder Vertriebsmitarbeiter. Sie arbeiten mit mobiler Technik wie Laptops, Smartphones und gesicherten Internetverbindungen, um flexibel auf Geschäftsreisen, im Homeoffice, beim Kunden vor Ort oder sogar in der Bahn oder im Flugzeug produktiv zu bleiben.

Im Gegensatz zur klassischen Telearbeit gibt es bei der mobilen Variante meist keinen fest eingerichteten Arbeitsplatz. Stattdessen müssen Arbeitnehmer eigenverantwortlich für geeignete Arbeitsbedingungen sorgen. Arbeitgeber stellen in der Regel die notwendige technische Ausstattung zur Verfügung, etwa VPN-Zugänge oder cloudbasierte Lösungen, um einen sicheren und effizienten Zugriff auf Unternehmensdaten zu gewährleisten.

Teleheimarbeit

Bei der Teleheimarbeit arbeiten Arbeitnehmer ausschließlich von zu Hause aus und haben keinen festen Arbeitsplatz im Unternehmen. Sie sind entweder fest angestellt oder als Freelancer tätig. Im Gegensatz zur alternierenden Telearbeit gibt es keine regelmäßige Präsenz im Büro – die gesamte berufliche Tätigkeit wird aus dem häuslichen Arbeitszimmer heraus erledigt.

Für eine rechtlich anerkannte Teleheimarbeit muss der Arbeitgeber die nötige Ausstattung, wie einen ergonomischen Arbeitsplatz, IT-Equipment und eine sichere Verbindung zur Unternehmens-IT, bereitstellen. Da der persönliche Kontakt zu Kollegen fehlt, sind digitale Kommunikations- und Kollaborationstools besonders wichtig.

Diese Form der Telearbeit bietet maximale Flexibilität, setzt jedoch eine hohe Eigenverantwortung voraus.

Nachbarschaftsbüro

Das Nachbarschaftsbüro ist eine besondere Form der Telearbeit, bei der sich Arbeitnehmer unterschiedlicher Unternehmen gemeinsam einen externen Bürostandort teilen. Diese Büros befinden sich oft in Wohnortnähe der Beschäftigten und bieten eine professionelle Arbeitsumgebung mit technischer Ausstattung, ohne dass lange Pendelwege anfallen.

Die Kosten für Miete, Mobiliar und Infrastruktur werden von den beteiligten Arbeitgebern anteilig übernommen.

Televillages

Televillages sind Wohnsiedlungen, in denen eine besonders hohe Anzahl an Telearbeitsplätzen konzentriert ist. Diese speziell entwickelten Orte bieten eine Infrastruktur, die optimal auf die Bedürfnisse von Telearbeitern zugeschnitten ist. Dazu gehören beispielsweise Co-Working-Spaces und gemeinsame Bürogebäude, die von verschiedenen Unternehmen genutzt werden können.

Das Konzept der Televillages ermöglicht es Arbeitnehmern, wohnortnah und flexibel zu arbeiten, ohne auf eine professionelle Arbeitsumgebung verzichten zu müssen. Gleichzeitig profitieren Unternehmen von einer modernen Arbeitskultur und einer guten Work-Life-Balance.

Beispiel Telearbeit

Mirco hat für seine Marketing-Agentur neue Stellen ausgeschrieben, weil er sein Team vergrößern möchte, um die hohe Auftragslage besser bewältigen zu können. Da die zu verrichtende Arbeit ausschließlich am PC erfolgt, gibt es für ihn keinen Grund auf den Betriebsstandort als Arbeitsplatz zu bestehen. Daher schreibt er die Stelle als Telearbeitsplatz aus. So ist er lokal nicht begrenzt, sondern stellt die Position bundesweit zur Verfügung. Daraufhin erhält er viele Bewerbungen aus allen Ecken Deutschlands, da er mit dem Angebot der Telearbeit auf dem Arbeitsmarkt als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen wird. Zusätzlich hat er einen größeren Bewerberpool, um qualifizierte Mitarbeiter zu finden. Nach verschiedenen Online-Bewerbungsgesprächen stellt er nun Marie, Lisanne und Elif ein. Im Arbeitsvertrag hält Mirco unter anderem die Bedingungen der Telearbeit fest und kümmert sich darum, dass alle drei Neuzugänge einen vollausgestatteten Bildschirmarbeitsplatz daheim haben. 

Neben der Telearbeit gibt es viele weitere Arbeitsformen, die sich abhängig von den Wünschen der Mitarbeiter für den Einsatz im beruflichen Alltag eignen. Erfahren Sie in unserem Ratgeber-Artikel, wie diese aussehen: Flexible Arbeitszeitmodelle im Überblick: Trends und Beispiele.

Was ist der Unterschied zwischen Telearbeit und Home-Office?

Häufig verwendet man die Begriffe Telearbeit und Home-Office als Synonyme. Korrekt ist dies allerdings genau genommen nicht, obwohl beide Formen gemeinsam haben, dass Mitarbeiter nicht aus der Betriebsstätte heraus arbeiten. Für das Home-Office, mobile Arbeit, Remote Work und Mobile Office gibt es keine gesetzliche Definition, weshalb die Bedingungen und Anforderungen weitaus lockerer sind als für die Telearbeit. Für diese hingegen sind die genauen Regelungen in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) festgehalten. Beispielsweise wird im Gegensatz zum Home-Office die Einrichtung des Telearbeitsplatzes per Gesetz definiert. Dabei sind unter anderem ergonomische Beschaffenheiten des Arbeitsplatzes daheim zu beachten. Für alle Arbeitsformen gilt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sowie das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).

Heimarbeit

Vorsicht ist geboten bei dem Begriff Heimarbeit. Für diese gelten besondere Regelungen nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG). Entsprechend ist Heimarbeit nicht gleichzusetzen mit Telearbeit. Heimarbeiter zählen nicht direkt zu einem Unternehmen dazu und haben entsprechend keinen weisungsberechtigten Arbeitgeber.

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Was müssen Arbeitgeber bei Telearbeit beachten?

Grafik Was bei Telearbeit zu beachten ist

Bieten Arbeitgeber Telearbeit für ihre Mitarbeiter, gibt es verschiedene Aspekte, die sie diesbezüglich beachten müssen:

Arbeitsrechtliche Voraussetzungen

Arbeitgeber sind im Rahmen von Telearbeit dazu verpflichtet, alle Regelungen und Bestimmungen hinsichtlich der Arbeitszeit (ArbZG), des Arbeitsschutzes (ArbSchG) sowie der Versicherungsaspekte zu beachten und eine Gefährdungsbeurteilung (§ 3 ArbStättV) durchzuführen.

Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gestattet dem Betriebsrat Mitbestimmungsrechte in Bezug auf die Ausübung der Telearbeit, beispielsweise wann die Arbeit vom Büro zum Telearbeitspatz versetzt wird. Die Paragraphen §§ 80, 90, 92 sprechen dem Betriebsrat Unterrichtungs- und Beratungsrechte hinsichtlich der technischen sowie organisatorischen Gestaltung von Arbeitsabläufen, Arbeitsplätzen und Arbeitsumgebungen zu. Dabei geht es beispielsweise um die EDV-Anlagen, die Einrichtung der Arbeitsplätze und die zu nutzende Software.

Datenschutz

Datenschutzrechtliche Bestimmungen sowie die Datensicherheit müssen alle Arbeitnehmer und der Arbeitgeber jederzeit gemäß Artikel 32 DSGVO einhalten. Dabei müssen sie sicherstellen, dass sensible Daten auch am Arbeitsplatz zuhause nicht frei zugänglich sind.

Kosten für Büroausstattung

Der Arbeitgeber ist gemäß der Arbeitsstättenverordnung verpflichtet, für die Ausstattung des Arbeitsplatzes seines Mitarbeiters im Heimbüro aufzukommen. Nutzt der Arbeitnehmer seine eigenen Möbel, kann sich für ihn ein Aufwendungsanspruch gegenüber seinem Arbeitgeber ergeben.

Interne Kommunikation

Gerade wenn nicht alle Kollegen im Büro vor Ort sind und Informationen und kurze Pläuschchen auch mal quer über Schreibtische hinweg ausgetauscht werden, sollten Arbeitgeber Wert auf eine reibungslose Kommunikation legen und diese durch das Einführen von digitalen Tools unterstützen. So gewährleisten sie, dass Telearbeiter über wichtige Dinge informiert sind und einbezogen werden.

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Gibt es einen Rechtsanspruch auf Telearbeit?

Einen allgemeinen Anspruch auf Telearbeit haben Arbeitnehmer in Deutschland nicht. Aus diesem Grund haben Mitarbeiter nicht die Möglichkeit, auf Telearbeit zu bestehen. Sie können sie zunächst nur beantragen. Umgekehrt gilt dies allerdings auch für die Arbeitgeber: Deren Weisungsrecht greift nicht so weit, dass sie einseitig ohne vorherige Absprache mit dem Mitarbeiter Telearbeit anordnen dürfen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen also klare Absprachen diesbezüglich treffen.

Bonustipp für Unternehmer: Wie kann man Telearbeit beantragen?

Hegt ein Mitarbeiter den Wunsch, Telearbeit auszuüben, muss er diese beantragen. Arbeitgeber können dafür ein vorgefertigtes Formular zur Verfügung stellen. Der Antrag sollte folgende Aspekte enthalten: Name des Beschäftigten, Art des Antrags, Stellungnahme oder Entscheidung des Vorgesetzten und Arbeitgebers und gegebenenfalls die Stellungnahme des Betriebsrats, sofern einer existiert.

Was sind die Vorteile und Nachteile von Telearbeit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?

Vor- und Nachteile aus Arbeitgeber-Perspektive

Vorteile für Arbeitgeber Nachteile für Arbeitgeber
Arbeitgeberimage: Durch das Angebot von Telearbeit werden Arbeitgeber attraktiver auf dem Arbeitsmarkt. Kommunikation: Der Austausch mit ihren Mitarbeitern könnte den Arbeitgebern erschwert werden, wenn diese nicht mehr in greifbarer Nähe arbeiten.
Gesundheit der Arbeitnehmer: Da für viele Arbeitnehmer mithilfe der Telearbeit der Stresspegel sinkt, beispielsweise durch das Wegfallen des stressigen Pendelns, wirkt sich das positiv auf ihre Gesundheit und auf die Krankheitsquote aus. Teamgeist: Arbeitgeber haben es schwerer, den Teamgeist ihrer Belegschaft zu formen, wenn jeder an seinem Heimarbeitsplatz sitzt.
Mitarbeiterbindung: Wenn Arbeitnehmer mit dem Modell der Telearbeit zufriedener sind, bleiben sie ihrem Arbeitgeber länger treu. Datenschutz: Alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen müssen die Beteiligten auch im Rahmen der Telearbeit befolgen. Die Umsetzung im Heimbüro könnte schwierig sein.
Mitarbeitermotivation: Arbeitnehmer arbeiten motivierter, wenn sie zufrieden sind. Das Unternehmen kann entsprechend mit mehr Produktivität und einer dadurch höheren Wirtschaftlichkeit rechnen.  
Dezentralisierung: Arbeitgeber sparen viele Kosten ein, wenn sie ihren Mitarbeitern (teilweise) Telearbeit gestatten. Sind weniger Mitarbeiter vor Ort, kann man Mietkosten durch kleinere Büroflächen sparen. Auch ist es möglich, Arbeitsplätze vor Ort einzusparen, wenn sich Mitarbeiter diese teilen und nur abwechselnd vor Ort arbeiten.  

Vor- und Nachteile aus Arbeitnehmer-Perspektive

Vorteile für Arbeitnehmer Nachteile für Arbeitnehmer
Konzentration: Die Konzentration vieler Mitarbeiter steigert sich am Heimarbeitsplatz, da sie dort in der Regel ganz in Ruhe arbeiten können, ohne beispielsweise von Kollegen gestört oder unterbrochen zu werden. Interne Kommunikation: Dadurch, dass man nicht mehr Tisch an Tisch im Büro sitzt und sich Infos schnell zurufen kann oder Meetings nicht mehr im Konferenzraum stattfinden, wird die Kommunikation untereinander erschwert. Hier muss der Arbeitgeber mit entsprechenden digitalen Tools entgegenwirken.
Zeitersparnis: Durch den wegfallenden Arbeitsweg sparen Arbeitnehmer viel Zeit ein. Dies ist gerade für Pendler ein großer Pluspunkt, da diese häufig zusätzlich durch Staus viel Zeit unterwegs verlieren. Verschwimmende Grenzen: Es ist schwieriger, das Privatleben vom Berufsleben zu trennen, wenn man seinen Platz nach Feierabend nicht wechselt. Dies führt häufig zu unbezahlten Überstunden.
Kostenersparnis: Viele Arbeitnehmer, die normalerweise mit dem Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren, sparen die Kosten für das Ticket oder den Sprit ein.  
Flexibilität: Durch Telearbeit können Arbeitgeber die Flexibilität ihrer Mitarbeiter steigern, wenn diese ihre Arbeitszeiten individuell regeln und ihren Bedürfnissen anpassen können. Auch private Termine wie Arztbesuche lassen sich so viel einfacher umsetzen. Im Büro hingegen ist es üblich, seine Arbeitsstunden, abgesehen von einer Mittagspause, am Stück abzuarbeiten.  
Work-Life-Balance: Mithilfe von Telearbeit lassen sich Berufs- und Privatleben einfacher vereinbaren. Private Verpflichtungen und Freizeit können durch Telearbeit individuell geplant werden. Dadurch, dass Arbeitnehmer ihren Arbeitstag weitestgehend frei planen können, steigert sich ihre Zufriedenheit und Arbeitsleistung. Auch der Stress reduziert sich durch die individuelle Aufteilung der Arbeitszeit, da auch Pausen flexibel einzuplanen sind.  
Kollegin Katharina
Geschrieben von Katharina Primke

Katharina Primke ist unsere Expertin für Themen rund um den modernen Arbeitsalltag, Zeitmanagement und effiziente Arbeitsorganisation. Mit ihrer umfangreichen Erfahrung als Redakteurin und ihrem akademischen Abschluss in Germanistik betreut sie das Clockodo-Info-Portal. Dort bereitet sie komplexe Fragestellungen verständlich auf, bezieht aktuelle Entwicklungen wie gesetzliche Neuerungen zur Arbeitszeiterfassung ein und liefert praxisnahe Inhalte für Unternehmer und Personalverantwortliche. Darüber hinaus sammelt sie Tipps und Hintergründe, die den Berufsalltag digitaler und strukturierter machen.

Rechtsanwalt Prof. Christian Solmecke
Juristisch geprüft von Prof. Christian Solmecke

Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WBS.LEGAL auf die Beratung der Internet und IT-Branche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web 2.0 Plattformen und App-Entwickler. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Christian Solmecke vielfacher Buchautor und als Gründer der cloudbasierten Kanzleisoftware Legalvisio.de auch erfolgreicher LegalTech Unternehmer. Er ist an der Kölner International Business School (CBS) als Honorarprofessor für Recht lehrend tätig. 

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