Alternative Verrechnung für erzwungene Pausen

Sie können nun fehlende Pausenzeiten alternativ zum bisherigen vollen Abzug auch gleitend abziehen lassen. Dabei wird maximal die Zeit abgezogen, die nach dem Stich-Zeitpunkt liegt, ab dem die Pause benötigt wird.

Bisher hatten Sie die Möglichkeit, nicht gebuchte Pausen voll abziehen zu lassen, sprich die komplette Pausenzeit, die laut Einstellungen nötig war. 

Von nun an können Sie stattdessen auswählen, dass ab einem Zeitpunkt, ab dem eine Pause nötig ist, maximal die Zeit abgezogen wird, die über dem Stich-Zeitpunkt liegt.

Ein Beispiel:

Die Arbeitszeitregelung besagt, dass ab einer Arbeitszeit von 6 Stunden eine Pause von 30 Minuten nötig ist.

Die aktuelle Arbeitszeit beträgt 6:10 Stunden.

Arbeitszeit bei vollem Abzug: 5:40 Stunden

Arbeitszeit bei gleitendem Abzug: 6:00 Stunden

Der gleitende Abzug kann für die Zeit ab 1. Januar 2022 eingestellt werden. Dadurch ändern sich womöglich Zeiten in den Stundenkonten dieses Jahres. Bis einschließlich 31. Dezember 2021 gilt für alle Stundenkonten immer der volle Abzug, wenn Sie einen Pausenabzug eingestellt haben.

Gleitender Pausenabzug Einstellung

Kommentare

Margareta Lange17.03.2022

Den gleitenden Abzug der Pause finde ich wirklich sehr gut. Noch besser ist es, wenn man dies ab einem bestimmten Zeitpunkt. z. B. ab 1. April 22, verwenden kann, damit die Zeiten in der Vergangenheit nicht verändert werden. Ist dies vorgesehen. Eventuell im nächsten Schritt.
Viele Grüße
Greta

Vera Keßler17.03.2022

Danke für das Feedback. Es freut uns, dass Ihnen die Funktion gefällt. Gerne nehmen wir Ihren zusätzlichen Wunsch auf, den Geltungszeitraum auch individuell festlegen zu können. Geplant ist da leider noch nichts.

Die Einstellung "gleitender Abzug" wird bei Aktivierung aber erst ab dem Jahr 2022 angewendet, sodass sich Zeiten aus den Vorjahren nicht verändern. Nur das Stundenkonto diesen Jahres wird sich gegebenenfalls geringfügig ändern.

Claudia Rümmele22.03.2022

Ich würde mich auch gern Vera Keßler anschließen; perfekt wäre, wenn es die Funktion gäbe, den gleitenden Abzug ab dem Zeitpunkt der Änderung zu beginnen!

Viele Grüße

Vera Keßler22.03.2022

Danke, das notieren wir gerne.

Natalie Fischer14.04.2022

Auch ich würde die Funktion gleitender Abzug ab Zeitpunkt X begrüssen :)

Katharina Bensch21.04.2022

Danke für das Feedback, das nehmen wir gerne auf.

Frank Kilian25.04.2022

Eigentlich super Funktion. Aber mit dem festen Stichtag rückwirkend zum 01.01.2022 für mich und meine Kunden unbrauchbar.

Vera Keßler26.04.2022

Danke für das Feedback.

Thomas P23.06.2023

Hallo, wo kann ich weitere Informationen über gleitenden Abzug nachlesen? Gab es einen Beschluss und/oder Präzedenzfall? Mit anderen Worte - warum ist es erst ab 2022?

Leider finde ich unter § 4 ArbZG nichts besonders viel dazu.

Viele Grüße
Thomas P

Vera Keßler10.07.2023

Hallo,


Wir haben früher nur den vollen Abzug erlaubt. Da unsere Kunden aber auch eine andere Abzugsmöglichkeit gewünscht haben, haben wir dies letztes Jahr ermöglicht. Um aber nicht alle Zeiten in der Vergangenheit und damit die Stundenkonten komplett zu verändern, haben wir die neue Verrechnungsmethode erst mit Beginn 2022 zur Verfügung gestellt.


Im Gesetz wird zum Abzug nichts zu finden sein, da der Gesetzgeber ja vorsieht, dass alle Mitarbeiter rechtmäßig Pausen machen und erfassen und diese gar nicht automatisch abgezogen werden. Dies ist nur eine technische Hilfestellung.

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