Alternative Verrechnung für erzwungene Pausen
Sie können nun fehlende Pausenzeiten alternativ zum bisherigen vollen Abzug auch gleitend abziehen lassen. Dabei wird maximal die Zeit abgezogen, die nach dem Stich-Zeitpunkt liegt, ab dem die Pause benötigt wird.
Bisher hatten Sie die Möglichkeit, nicht gebuchte Pausen voll abziehen zu lassen, sprich die komplette Pausenzeit, die laut Einstellungen nötig war.
Von nun an können Sie stattdessen auswählen, dass ab einem Zeitpunkt, ab dem eine Pause nötig ist, maximal die Zeit abgezogen wird, die über dem Stich-Zeitpunkt liegt.
Ein Beispiel:
Die Arbeitszeitregelung besagt, dass ab einer Arbeitszeit von 6 Stunden eine Pause von 30 Minuten nötig ist.
Die aktuelle Arbeitszeit beträgt 6:10 Stunden.
Arbeitszeit bei vollem Abzug: 5:40 Stunden
Arbeitszeit bei gleitendem Abzug: 6:00 Stunden
Der gleitende Abzug kann für die Zeit ab 1. Januar 2022 eingestellt werden. Dadurch ändern sich womöglich Zeiten in den Stundenkonten dieses Jahres. Bis einschließlich 31. Dezember 2021 gilt für alle Stundenkonten immer der volle Abzug, wenn Sie einen Pausenabzug eingestellt haben.