Wann ist eine Urlaubssperre erlaubt?
Grundsätzlich stellt der Gesetzgeber hohe Anforderungen an eine Urlaubsperre, die es seitens der Arbeitgeber zu begründen gilt. Laut Bundesurlaubsgesetz müssen Arbeitgeber bei der zeitlichen Festlegung die Urlaubswünsche ihrer Mitarbeiter berücksichtigen, sofern diesen keine dringenden betrieblichen Belange oder die Wünsche von anderen Mitarbeitern entgegenstehen (§ 7 BUrlG).
Haben Arbeitgeber dringende betriebliche Gründe, können sie ihren Arbeitnehmern also deren Urlaubswünsche verweigern. Als zulässig werden diese Gründe unter folgenden Gesichtspunkten anerkannt:
Einhaltung von wichtigen Deadlines
Sind wichtige Termine im Unternehmen einzuhalten, beispielsweise Jahresabschlüsse, kann der Chef für diese Zeiträume eine Urlaubssperre verhängen.
Erhöhter Personalbedarf
Viele Unternehmen haben zu bestimmten Jahreszeiten einen erhöhten Personalbedarf, beispielsweise Saisongeschäfte. Im Einzelhandel ist das zum Beispiel die Vorweihnachtszeit, denn hier ist der Umsatz besonders hoch. Um den starken Andrang und den benötigten Personalbedarf zu stemmen, kann auch hier eine Urlaubssperre eingesetzt werden.
Drohende Insolvenz
Hat ein Betrieb die Möglichkeit, eine drohende Insolvenz abzuwenden, indem er aktuell offene Aufträge abarbeitet, ist dies ein Grund für eine Urlaubssperre.
Krankheitswelle
Stehen Chefs vor einem Personalmangel, der durch eine Krankheitswelle in den Reihen der Mitarbeiter begründet ist, können sie ein Verbot für Urlaub aussprechen.
Unerwartet große Auftragslage
Stehen Betriebe vor einer unerwartet großen Auftragslage und können für die Arbeit keine Mitarbeiter entbehren, ist auch hier ein Urlaubsverbot möglich.
Krisenzeit
Befindet sich ein Unternehmen in einer Krise und ist auf die Rechts- und Kommunikationsabteilungen angewiesen, können Arbeitgeber auch für diese Mitarbeiter eine Urlaubssperre einsetzen.
Zu viele Urlaube zur gleichen Zeit
Gerade Arbeitnehmer mit Kindern sind von Urlaub in den Schulferien abhängig. So kommt es, dass zu bestimmten Zeiten viele Mitarbeiter zeitgleich im Urlaub sind. Daraus kann sich ein Urlaubsstopp ergeben, wenn bereits viel Personal genehmigten Urlaub bekommen hat.
Soziale Faktoren
Wenn Arbeitnehmer sich entscheiden müssen, welchem Mitarbeiter sie Urlaub genehmigen können, spielen soziale Faktoren eine Rolle. Beispielsweise erhalten Angestellte mit Kindern den Vortritt während Schulferien oder auch Mitarbeiter mit Lehrern als Partner. Aber auch Gesundheitszustand, Fairness und Alter können ausschlaggebende Kriterien für und gegen Urlaub sein.