Lohnsteuer-
bescheinigung

Definition: Was ist eine Lohnsteuerbescheinigung?

Die Lohnsteuerbescheinigung stellen Arbeitgeber einmal im Jahr für ihre Mitarbeiter aus. Sie bescheinigen ihnen damit den ausgezahlten Arbeitslohn, die damit verbundenen Lohnsteuerabzüge sowie die geleisteten Sozialversicherungsbeiträge innerhalb eines Kalenderjahres. Die Jahreslohnsteuerbescheinigungen übermitteln Chefs in elektronischer Form an die zuständige Finanzverwaltung. Mitarbeiter erhalten das Dokument entweder elektronisch oder als Ausdruck für ihre Unterlagen. (§ 41b EStG)

Gibt es keine Lohnsteuerkarte mehr?

Nein. Die letzten Lohnsteuerkarten wurden in 2010 ausgestellt, da der Gesetzgeber seither auf ein elektronisches Lohnsteuerverfahren besteht. Ziel ist es, damit die Kommunikation zwischen Steuerzahler und Finanzamt zu erleichtern.

Seit 2013 befinden sich alle Informationen, die Arbeitgeber benötigen und sonst auf der Lohnsteuerkarte fanden, in einer Datenbank der Finanzverwaltung. Dort stehen sie dem Arbeitgeber zum Abrufen zur Verfügung. Die dort aufgeführten Daten bezeichnet man als elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM).

Grafik Was rund um die Lohnsteuerbescheinigung zu tun ist

Wofür braucht man eine Lohnsteuerbescheinigung?

Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung gilt als Nachweis für die bezahlte Lohnsteuer innerhalb eines Kalenderjahres und ist damit ein wichtiges Steuerdokument, das die Basis für die Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers darstellt. Mit Hilfe der enthaltenen Informationen können Arbeitnehmer die erforderlichen Daten für die Steuerklärung angeben.

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Sie als Arbeitgeber haften für den korrekten Lohnsteuerabzug und sind für die Bescheinigung sowie die Übermittlung verantwortlich (§ 72a Abs. 3 AO).

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Welche Infos stehen auf dem Lohnsteuerbescheid?

Eine Lohnsteuerbescheinigung enthält eine Zusammenfassung aller Lohnabrechnungen innerhalb eines Kalenderjahres. Die Angaben sind in zwei Spalten unterteilt. Zunächst werden in der linken Spalte grundlegende Angaben den Arbeitnehmer und seine Besteuerung betreffend aufgeführt:

  • Name

  • Geburtsdatum

  • Anschrift des Arbeitnehmers

  • Elektronische Transfer-Identifikations-Nummer (eTIN)

  • Steueridentifikationsnummer

  • Personalnummer

  • Steuerklasse

  • Zahl der Kinderfreibeträge

  • Steuerfreier Jahresbetrag

  • Hinzurechnungsbeträge für die Lohnsteuer

  • Merkmal für Kirchensteuer

  • Anschrift und Steuernummer des Arbeitgebers

Darüber hinaus stehen in der rechten Spalte weitere Daten:

  • Beschäftigungsdauer (bezogen auf das vergangene Jahr, Maximalzeitraum ist also 01.01. bis 31.12.)/Bescheinigungszeitraum
  • Zeitraum ohne Anspruch auf Arbeitslohn (Anzahl U)
  • Großbuchstaben S, M, F, FR
  • Steuerpflichtiger Bruttoarbeitslohn (inklusive Weihnachtsgeld, …) und Sachbezüge
  • Einbehaltene Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, gezahlte Kirchensteuer
  • Versorgungsbezüge
  • Kurzarbeitergeld, Schlechtwettergeld, Winterausfallgeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (wenn eins davon zutrifft)
  • steuerfreie Leistungen des Arbeitgebers
  • Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitsgebers und Arbeitsnehmers (Pflege-, Kranken-, Arbeitslosen-, Rentenversicherung)
  • Abfindungen (sowohl bei Fünftelmethode als auch bei Versteuerung auf einen Schlag)
  • zuständiges Finanzamt

In Einzelfällen sind weitere Informationen auf der Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt, die mit Hilfe von Großbuchstaben ausgewiesen werden. Diese bedeuten Folgendes:

  • U = Der Großbuchstabe U steht für eine unterbrochene Lohnzahlung von mindestens fünf aufeinanderfolgenden Arbeitstagen.
  • F = Der Großbuchstabe F gibt einen Hinweis auf eine steuerfreie Sammelbeförderung zur Tätigkeitsstätte (§ 3 Nr. 32 EStG).
  • M = Der Großbuchstabe M steht für eine Mahlzeit, die der Arbeitnehmer bei einer Auswärtstätigkeit in Anspruch genommen hat (§ 41b Abs. 1 S. 2 Nr. 8 EStG).
  • S = Der Großbuchstabe S bedeutet, dass der Arbeitgeber einen sonstigen Bezug abgerechnet hat, ohne bereits erfolgte Lohnzahlungen in früheren Arbeitsverhältnissen des Jahres miteinzubeziehen (§ 41 Abs. 1 S. 6 EStG).
  • FR = Die Großbuchstaben FR stehen für Grenzpendler, die in Deutschland arbeiten, aber in Frankreich leben.

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Was ist die eTIN?

Die eTIN ist die persönliche elektronische Transfer-Identifikationsnummer eines Arbeitnehmers mit 14 Stellen. Sie ist wichtig für den Datentransfer und das Finanzamt nutzt diese, um die übermittelten Daten abzugleichen. Darüber hinaus nutzen Arbeitgeber diese hilfsweise, falls ihnen die steuerliche Identifikationsnummer des Arbeitnehmers nicht bekannt ist.

Was ist der Jahreshinzurechnungsbetrag?

Diese Position auf dem Lohnsteuerbescheid ist für Arbeitnehmer relevant, die trotz mehrerer Jobs ein niedriges Einkommen aufweisen. Deshalb zahlen sie weniger Steuern als andere.

Wenn sie ihren Lohnsteuerfreibetrag im ersten Job nicht ausschöpfen, darf dieser auf den Zweitjob übertragen werden. Dadurch wird die Lohnsteuer erst bei Überschreitung des Jahreshinzurechnungsbetrags fällig. Andernfalls würde der zweite Job mit Lohnsteuerklasse 6 besteuert werden.

Was sind Versorgungsfreibetrag und Versorgungsbezüge?

Beamte in Rente, Hinterbliebene (Verwitwete, Verwaiste), Schwerbehinderte über 60 und Erwerbs- oder Berufsunfähige erhalten rentenähnliche Versorgungsbezüge (§ 229 SGB V). Folgende Bezüge fallen darunter:

  • Versorgungsbezüge aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis oder aus einem Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen
  • Renten der Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen, die für Angehörige bestimmter Berufe errichtet sind
  • Renten der betrieblichen Altersversorgung einschließlich der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst und der hüttenknappschaftlichen Zusatzversorgung
  • Bezüge aus der Versorgung der Abgeordneten, Parlamentarischen Staatssekretäre und Minister
  • Renten und Landabgaberenten nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte mit Ausnahme einer Übergangshilfe

Was hier über den Versorgungsfreibetrag hinausgeht, ist steuer- und sozialversicherungspflichtig. Die Berechnung des Freibetrags findet gemäß § 19 EStG statt.

Wann müssen Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigung bereitstellen?

Arbeitgeber sind verpflichtet, die jährliche elektronische Lohnsteuerbescheinigung bis Ende Februar des Folgejahres an das zuständige Finanzamt zu übermitteln (§ 93c AO). Meistens stellen sie diese daher mit der Februar-Lohnabrechnung für ihre Mitarbeiter aus, oft aber auch bereits im Dezember oder Januar.

Endet ein Dienstverhältnis mitten im Jahr, erhalten Arbeitnehmer ihre Lohnsteuerbescheinigung kurz nach Ablauf der Kündigungsfrist.

Ist ein Erwerbsfähiger mehrere Monate als arbeitslos gemeldet und erhält Arbeitslosengeld vom Arbeitsamt, stellt ihm dieses eine Jahreslohnsteuerbescheinigung aus.

Beispiel Lohnsteuerbescheinigung

Muster Lohnsteuerbescheinigung

Bonustipp für Unternehmer: Bekommt jeder Mitarbeiter eine Lohnsteuerbescheinigung?

Beschäftigen Sie Mitarbeiter auf Minijob-Basis, brauchen Sie für diese Angestellten keine Lohnsteuerbescheinigung auszustellen, da hier die Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge wegfallen. Alle anderen Sozialversicherungspflichtigen müssen eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten.

Was passiert bei einer fehlerhaften Lohnsteuerbescheinigung?

Entdecken Arbeitnehmer Fehler in ihrer Lohnsteuerbescheinigung, sollten sie diese unverzüglich dem Arbeitgeber melden. Da diese die bereits übermittelten Lohnsteuerdaten nicht noch einmal übertragen können, müssen sie sich mit dem Finanzamt in Verbindung setzen, um jegliche Fehler korrigieren zu lassen.

Bonustipp für Unternehmer

Da die Lohnsteuerbescheinigung nicht rechtlich bindend ist, sondern erst der Steuerbescheid vom Finanzamt, müssen Sie Ihren Mitarbeitern keine korrigierte Version der Lohnsteuerbescheinigung ausstellen. Arbeitnehmer können die korrekten Daten trotz fehlerhafter Lohnsteuerbescheinigung im Zuge ihrer Steuererklärung angeben.

Was tun bei verlorener Lohnsteuerbescheinigung?

Verlegen oder verlieren Arbeitnehmer ihre Lohnsteuerbescheinigung, können sie diese erneut beim Arbeitgeber anfordern. Aufgrund von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten müssen Arbeitgeber solche Dokumente mindestens zehn Jahre lang archivieren (siehe unten). Entsprechend besteht auch die Chance, bei alten Arbeitgebern verlorene Lohnsteuerbescheinigungen erneut anzufragen.

Wie lange muss eine Lohnsteuerbescheinigung aufbewahrt werden?

Arbeitgeber stehen in der Pflicht, Lohnsteuerbescheinigungen mindestens zehn Jahre lang aufzubewahren.

Arbeitnehmer hingegen sollten Lohnsteuerbescheinigungen bis zum Renteneintritt verwahren, um gegebenenfalls falsch berechnete Rentenansprüche anzufechten. Aber auch bereits eher können diese Dokumente relevant werden, beispielsweise für Elterngeld- oder BAföG-Anträge.

Kollegin KathaKatharina Bensch

Katharina Bensch ist die Clockodo-Expertin für Themen rund um den Arbeitsalltag.
Mit zertifiziertem Fachwissen zu rechtlichen Arbeitsthemen und vielfältiger Erfahrung als Redakteurin betreut sie das Clockodo-Info-Portal.

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