Lohnsteuer-
bescheinigung

Definition: Was ist eine Lohnsteuerbescheinigung?

Die Lohnsteuerbescheinigung, auch Lohnsteuerbescheid genannt, stellen Arbeitgeber einmal im Jahr für ihre Mitarbeiter aus. Sie bescheinigen ihnen damit den ausgezahlten Arbeitslohn, also das Bruttoentgelt, die damit verbundenen Lohnsteuerabzüge sowie die geleisteten Sozialversicherungsbeiträge innerhalb eines Kalenderjahres. Die Jahreslohnsteuerbescheinigungen übermitteln Chefs in elektronischer Form an die zuständige Finanzverwaltung. Mitarbeiter erhalten das Dokument entweder elektronisch oder als Ausdruck für ihre Unterlagen. (§ 41b EStG)

 

Grafik Was rund um die Lohnsteuerbescheinigung zu tun ist

Wofür braucht man eine Lohnsteuerbescheinigung?

Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung dient als offizieller Nachweis über die im Kalenderjahr gezahlten Löhne und abgeführten Steuern eines Arbeitnehmers. Sie wird vom Arbeitgeber ausgestellt und enthält essenzielle Informationen für die Einkommensteuererklärung. Anhand dieser Daten kann das Finanzamt prüfen, ob zu viel oder zu wenig Lohnsteuer gezahlt wurde, und gegebenenfalls eine Steuererstattung oder Nachzahlung festlegen.

Neben der Steuererklärung ist die Lohnsteuerbescheinigung auch bei Behörden oder Banken relevant – beispielsweise bei der Beantragung von Krediten, staatlichen Leistungen oder für die Berechnung von Sozialversicherungsansprüchen. Arbeitnehmer sollten das Dokument daher sorgfältig aufbewahren, um es bei Bedarf jederzeit vorlegen zu können.

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Sie als Arbeitgeber haften für den korrekten Lohnsteuerabzug und sind für die Bescheinigung sowie die Übermittlung verantwortlich (§ 72a Abs. 3 AO).

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Welche Infos stehen auf dem Lohnsteuerbescheid?

Eine Lohnsteuerbescheinigung enthält eine Zusammenfassung aller Lohnabrechnungen innerhalb eines Kalenderjahres. Die Angaben sind in zwei Spalten unterteilt. Zunächst werden in der linken Spalte grundlegende Angaben den Arbeitnehmer und seine Besteuerung betreffend aufgeführt:

  • Name des Arbeitnehmers
  • Geburtsdatum
  • Anschrift des Arbeitnehmers
  • Elektronische Transfer-Identifikations-Nummer (eTIN)
  • Steueridentifikationsnummer
  • Personalnummer
  • Steuerklasse
  • Zahl der Kinderfreibeträge
  • Steuerfreier Jahresbetrag
  • Hinzurechnungsbeträge für die Lohnsteuer
  • Merkmal für Kirchensteuer
  • Name, Anschrift und Steuernummer des Arbeitgebers

Darüber hinaus stehen in der rechten Spalte weitere Daten:

  • Beschäftigungsdauer (bezogen auf das vergangene Jahr, Maximalzeitraum ist also 01.01. bis 31.12.)/Bescheinigungszeitraum
  • Zeitraum ohne Anspruch auf Arbeitslohn (Anzahl U)
  • Großbuchstaben S, M, F, FR
  • Steuerpflichtiger Bruttoarbeitslohn (inklusive Weihnachtsgeld, …) und Sachbezüge
  • Einbehaltene Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, gezahlte Kirchensteuer
  • Versorgungsbezüge
  • Kurzarbeitergeld, Schlechtwettergeld, Winterausfallgeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (wenn eins davon zutrifft)
  • Steuerfreie Leistungen des Arbeitgebers
  • Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitsgebers und Arbeitsnehmers (Pflege-, Kranken-, Arbeitslosen-, Rentenversicherung)
  • Abfindungen (sowohl bei Fünftelmethode als auch bei Versteuerung auf einen Schlag)
  • Zuständiges Finanzamt

In Einzelfällen sind weitere Informationen auf der Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt, die mit Hilfe von Großbuchstaben ausgewiesen werden. Diese bedeuten Folgendes:

  • U = Der Großbuchstabe U steht für eine unterbrochene Lohnzahlung von mindestens fünf aufeinanderfolgenden Arbeitstagen.
  • F = Der Großbuchstabe F gibt einen Hinweis auf eine steuerfreie Sammelbeförderung zur Tätigkeitsstätte (§ 3 Nr. 32 EStG).
  • M = Der Großbuchstabe M steht für eine Mahlzeit, die der Arbeitnehmer bei einer Auswärtstätigkeit in Anspruch genommen hat (§ 41b Abs. 1 S. 2 Nr. 8 EStG).
  • S = Der Großbuchstabe S bedeutet, dass der Arbeitgeber einen sonstigen Bezug abgerechnet hat, ohne bereits erfolgte Lohnzahlungen in früheren Arbeitsverhältnissen des Jahres miteinzubeziehen (§ 41 Abs. 1 S. 6 EStG).
  • FR = Die Großbuchstaben FR stehen für Grenzpendler, die in Deutschland arbeiten, aber in Frankreich leben.

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Was ist die eTIN?

Die eTIN (elektronische Transfer-Identifikations-Nummer) ist eine eindeutige Kennung, die in der Lohnsteuerbescheinigung eines Arbeitnehmers angegeben werden kann. Sie dient der Identifikation des Steuerpflichtigen, wenn die steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID) nicht vorliegt. Die eTIN wird vom Arbeitgeber anhand der persönlichen Daten des Mitarbeiters automatisch generiert und besteht aus einer Kombination von 14 Buchstaben und Zahlen.

Obwohl die Steuer-ID mittlerweile die zentrale Kennung im Besteuerungsverfahren ist, kann die eTIN in Ausnahmefällen weiterhin genutzt werden – beispielsweise, wenn ein Arbeitnehmer seine Steuer-ID nicht rechtzeitig an den Arbeitgeber übermittelt hat. In der Regel wird die eTIN nur noch in älteren Lohnabrechnungssystemen oder bei Übergangsfällen verwendet.

Für Arbeitnehmer ist es wichtig, die Steuer-ID dem Arbeitgeber frühzeitig mitzuteilen, da die Nutzung der eTIN langfristig nicht mehr vorgesehen ist. Die Lohnsteuerbescheinigung enthält dann ausschließlich die Steuer-ID, um eine eindeutige Zuordnung durch das Finanzamt zu gewährleisten.

Was ist der Jahreshinzurechnungsbetrag?

Der Jahreshinzurechnungsbetrag ist ein steuerlicher Wert, der in der Lohnsteuerbescheinigung erscheint, wenn ein Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungen hat oder bestimmte steuerfreie Zuschläge erhält. Er gibt an, welche zusätzlichen steuerpflichtigen Einkünfte bei der Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigt wurden.

Dieser Betrag spielt eine wichtige Rolle für Arbeitnehmer, die beispielsweise steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit erhalten. Obwohl diese Zuschläge grundsätzlich steuerfrei sind, müssen sie bei der Berechnung des progressiven Steuersatzes berücksichtigt werden, da sie das zu versteuernde Einkommen beeinflussen können.

Der Jahreshinzurechnungsbetrag sorgt also dafür, dass das Finanzamt den individuellen Steuersatz korrekt ermittelt und Arbeitnehmer nicht unrechtmäßig von Steuerfreibeträgen profitieren. Wenn sie ihren Lohnsteuerfreibetrag im ersten Job nicht ausschöpfen, darf dieser auf den Zweitjob übertragen werden. Dadurch wird die Lohnsteuer erst bei Überschreitung des Jahreshinzurechnungsbetrags fällig. Andernfalls würde der zweite Job mit Lohnsteuerklasse 6 besteuert werden.

Was sind Versorgungsfreibetrag und Versorgungsbezüge?

Beamte in Rente, Hinterbliebene (Verwitwete, Verwaiste), Schwerbehinderte über 60 und Erwerbs- oder Berufsunfähige erhalten rentenähnliche Versorgungsbezüge (§ 229 SGB V). Folgende Bezüge fallen darunter:

  • Versorgungsbezüge aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis oder aus einem Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen
  • Renten der Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen, die für Angehörige bestimmter Berufe errichtet sind
  • Renten der betrieblichen Altersversorgung einschließlich der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst und der hüttenknappschaftlichen Zusatzversorgung
  • Bezüge aus der Versorgung der Abgeordneten, Parlamentarischen Staatssekretäre und Minister
  • Renten und Landabgaberenten nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte mit Ausnahme einer Übergangshilfe

Was hier über den Versorgungsfreibetrag hinausgeht, ist steuer- und sozialversicherungspflichtig. Die Berechnung des Freibetrags findet gemäß § 19 EStG statt.

Wann bekommt man die Lohnsteuerbescheinigung?

Arbeitgeber sind verpflichtet, die jährliche elektronische Lohnsteuerbescheinigung bis Ende Februar des Folgejahres an das zuständige Finanzamt zu übermitteln (§ 93c AO). Arbeitnehmer erhalten die Lohnsteuerbescheinigung 2024 somit spätestens bis zum 28. Februar 2025, da die Unternehmen dazu verpflichtet sind, die Daten bis zu diesem Zeitpunkt elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Sie haben Ihre Lohnsteuerbescheinigung nicht erhalten? Wer seinen Bescheid nicht fristgerecht zugestellt bekommt, sollte sich rechtzeitig an den Arbeitgeber wenden. Die Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2025 müssen Arbeitgeber bis Ende Februar 2026 ausstellen.

Endet ein Dienstverhältnis mitten im Jahr, erhalten Arbeitnehmer ihre Lohnsteuerbescheinigung kurz nach Ablauf der Kündigungsfrist.

Ist ein Erwerbsfähiger mehrere Monate als arbeitslos gemeldet und erhält Arbeitslosengeld vom Arbeitsamt, stellt ihm dieses eine Jahreslohnsteuerbescheinigung aus.

Beispiel Lohnsteuerbescheinigung

Muster Ausdruck elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2024

Erhalten Beschäftigte in einem Minijob eine Lohnsteuerbescheinigung?

Grundsätzlich erhalten Minijobber in vielen Fällen keine Lohnsteuerbescheinigung, da ihr Einkommen häufig pauschal versteuert wird. Arbeitgeber führen in diesen Fällen eine pauschale Lohnsteuer von 2 % direkt an die Minijob-Zentrale ab, wodurch keine individuelle Lohnsteuerberechnung erforderlich ist. Für den Minijobber entfällt die Zahlung einer Lohnsteuer. Da die Steuer nicht personenspezifisch an das Finanzamt gemeldet wird, entfällt die Ausstellung einer Lohnsteuerbescheinigung.

Anders verhält es sich, wenn der Minijob nach individuellen Lohnsteuermerkmalen (ELStAM-Verfahren) abgerechnet wird. In diesem Fall werden Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag individuell berechnet und an das Finanzamt übermittelt – in solchen Fällen erhält der Arbeitnehmer eine Lohnsteuerbescheinigung. Dies kann insbesondere dann relevant sein, wenn der Minijob neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ausgeübt wird.

Was passiert bei einer fehlerhaften Lohnsteuerbescheinigung?

Wenn eine Lohnsteuerbescheinigung fehlerhafte Angaben enthält, sollte der Arbeitnehmer umgehend den Arbeitgeber informieren. Da die Bescheinigung bereits elektronisch an das Finanzamt übermittelt wurde, ist eine nachträgliche Korrektur des Lohnsteuerabzugs durch den Arbeitgeber grundsätzlich nicht mehr möglich.

In solchen Fällen muss der Arbeitgeber eine berichtigte Lohnsteuerbescheinigung erstellen und elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Der Arbeitnehmer erhält eine Kopie dieser korrigierten Bescheinigung. Es ist wichtig, dass der Arbeitnehmer die Korrektur in seiner Einkommensteuererklärung berücksichtigt und gegebenenfalls auf die berichtigte Bescheinigung hinweist.

Sollte der Arbeitgeber keine Korrektur vornehmen, kann der Arbeitnehmer die fehlerhaften Angaben in seiner Steuererklärung selbst berichtigen und die richtigen Werte angeben. Das Finanzamt hat die Möglichkeit, den Steuerbescheid gemäß § 175b der Abgabenordnung (AO) zu ändern, wenn elektronische Lohnsteuerdaten unzutreffend berücksichtigt wurden.

Was tun bei verlorener Lohnsteuerbescheinigung?

Falls die Lohnsteuerbescheinigung verloren geht, gibt es mehrere Möglichkeiten, eine Ersatzbescheinigung zu erhalten. In erster Linie sollte sich der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber wenden, da dieser verpflichtet ist, eine Kopie der Lohnsteuerbescheinigung aufzubewahren und auf Anfrage erneut auszustellen. Arbeitgeber können die Bescheinigung meist unkompliziert digital oder in Papierform bereitstellen.

Alternativ können Arbeitnehmer die elektronische Lohnsteuerbescheinigung (ELStAM-Daten) direkt über das ELSTER-Portal beim Finanzamt abrufen. Hier sind alle steuerlich relevanten Daten hinterlegt, die auch für die Steuererklärung genutzt werden können.

Lohnsteuerbescheinigung verloren – alter Arbeitgeber 

Ist der Arbeitgeber aus einem früheren Arbeitsverhältnis nicht mehr erreichbar oder existiert das Unternehmen nicht mehr, kann die Lohnsteuerbescheinigung dennoch beim Finanzamt angefordert werden. Da die Daten bereits elektronisch übermittelt wurden, kann das Finanzamt eine Bescheinigung der übermittelten Lohnsteuerdaten ausstellen.

Falls die Steuererklärung ohne die Bescheinigung eingereicht wird, können die entsprechenden Gehaltsabrechnungen als Nachweis dienen. Dennoch ist es empfehlenswert, eine offizielle Kopie der Lohnsteuerbescheinigung einzuholen, um mögliche Unstimmigkeiten mit dem Finanzamt zu vermeiden.

Wie lange muss eine Lohnsteuerbescheinigung aufbewahrt werden?

Arbeitgeber stehen in der Pflicht, Lohnsteuerbescheinigungen mindestens sechs Jahre lang aufzubewahren.

Arbeitnehmer hingegen sollten Lohnsteuerbescheinigungen bis zum Renteneintritt verwahren, um gegebenenfalls falsch berechnete Rentenansprüche anzufechten. Aber auch bereits eher können diese Dokumente relevant werden, beispielsweise für Elterngeld- oder BAföG-Anträge.

Gibt es keine Lohnsteuerkarte mehr?

Nein. Die letzten Lohnsteuerkarten wurden in 2010 ausgestellt, da der Gesetzgeber seither auf ein elektronisches Lohnsteuerverfahren besteht. Ziel ist es, damit die Kommunikation zwischen Steuerzahler und Finanzamt zu erleichtern.

Seit 2013 befinden sich alle Informationen, die Arbeitgeber benötigen und sonst auf der Lohnsteuerkarte fanden, in einer Datenbank der Finanzverwaltung. Dort stehen sie dem Arbeitgeber zum Abrufen zur Verfügung. Die dort aufgeführten Daten bezeichnet man als elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM).

Autorin KatiKatharina Jaretzke

Katharina Jaretzke ist unsere Expertin für Unternehmertum sowie für Gründer-, Startups- und HR-Themen. Ihr Fachwissen zieht sie aus ihrer langjährigen Erfahrung als Redaktionsleitung und Portalmanagerin für eines der größten deutschen Gründermagazine und der Mitarbeit an der HR- und Recruiting Konferenz DRX. Als Senior Content Marketing Managerin betreut sie mit ihrem redaktionellen Fachwissen das Clockodo-Info-Portal.

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