Was ist die eTIN?
Die eTIN (elektronische Transfer-Identifikations-Nummer) ist eine eindeutige Kennung, die in der Lohnsteuerbescheinigung eines Arbeitnehmers angegeben werden kann. Sie dient der Identifikation des Steuerpflichtigen, wenn die steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID) nicht vorliegt. Die eTIN wird vom Arbeitgeber anhand der persönlichen Daten des Mitarbeiters automatisch generiert und besteht aus einer Kombination von 14 Buchstaben und Zahlen.
Obwohl die Steuer-ID mittlerweile die zentrale Kennung im Besteuerungsverfahren ist, kann die eTIN in Ausnahmefällen weiterhin genutzt werden – beispielsweise, wenn ein Arbeitnehmer seine Steuer-ID nicht rechtzeitig an den Arbeitgeber übermittelt hat. In der Regel wird die eTIN nur noch in älteren Lohnabrechnungssystemen oder bei Übergangsfällen verwendet.
Für Arbeitnehmer ist es wichtig, die Steuer-ID dem Arbeitgeber frühzeitig mitzuteilen, da die Nutzung der eTIN langfristig nicht mehr vorgesehen ist. Die Lohnsteuerbescheinigung enthält dann ausschließlich die Steuer-ID, um eine eindeutige Zuordnung durch das Finanzamt zu gewährleisten.
Was ist der Jahreshinzurechnungsbetrag?
Der Jahreshinzurechnungsbetrag ist ein steuerlicher Wert, der in der Lohnsteuerbescheinigung erscheint, wenn ein Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungen hat oder bestimmte steuerfreie Zuschläge erhält. Er gibt an, welche zusätzlichen steuerpflichtigen Einkünfte bei der Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigt wurden.
Dieser Betrag spielt eine wichtige Rolle für Arbeitnehmer, die beispielsweise steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit erhalten. Obwohl diese Zuschläge grundsätzlich steuerfrei sind, müssen sie bei der Berechnung des progressiven Steuersatzes berücksichtigt werden, da sie das zu versteuernde Einkommen beeinflussen können.
Der Jahreshinzurechnungsbetrag sorgt also dafür, dass das Finanzamt den individuellen Steuersatz korrekt ermittelt und Arbeitnehmer nicht unrechtmäßig von Steuerfreibeträgen profitieren. Wenn sie ihren Lohnsteuerfreibetrag im ersten Job nicht ausschöpfen, darf dieser auf den Zweitjob übertragen werden. Dadurch wird die Lohnsteuer erst bei Überschreitung des Jahreshinzurechnungsbetrags fällig. Andernfalls würde der zweite Job mit Lohnsteuerklasse 6 besteuert werden.
Was sind Versorgungsfreibetrag und Versorgungsbezüge?
Beamte in Rente, Hinterbliebene (Verwitwete, Verwaiste), Schwerbehinderte über 60 und Erwerbs- oder Berufsunfähige erhalten rentenähnliche Versorgungsbezüge (§ 229 SGB V). Folgende Bezüge fallen darunter:
- Versorgungsbezüge aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis oder aus einem Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen
- Renten der Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen, die für Angehörige bestimmter Berufe errichtet sind
- Renten der betrieblichen Altersversorgung einschließlich der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst und der hüttenknappschaftlichen Zusatzversorgung
- Bezüge aus der Versorgung der Abgeordneten, Parlamentarischen Staatssekretäre und Minister
- Renten und Landabgaberenten nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte mit Ausnahme einer Übergangshilfe
Was hier über den Versorgungsfreibetrag hinausgeht, ist steuer- und sozialversicherungspflichtig. Die Berechnung des Freibetrags findet gemäß § 19 EStG statt.