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Betriebsnummer
Kurz und knapp: Betriebsnummer
- Die Betriebsnummer enthält acht Ziffern und dient der Identifikation von Betrieben bei der Sozialversicherung.
- Alle Arbeitgeber mit mindestens einem Mitarbeiter benötigen eine Betriebsnummer, um diesen Mitarbeiter melden zu können.
- Mit der Nummer werden geleistete Zahlungen an die Versicherungen dem richtigen Arbeitgeberkonto zugeordnet.
- Die Bundesagentur für Arbeit vergibt die Betriebsnummer über den Betriebsnummernservice.
- Alle Änderungen, die den Betrieb betreffen, müssen dem Betriebsnummernservice mitgeteilt werden.
Definition: Was ist eine Betriebsnummer?
Die Betriebsnummer (BBNR) ist eine achtstellige Zahl, die Betriebe bei der Sozialversicherung eindeutig identifiziert. Jeder Arbeitgeber, der mindestens einen Mitarbeiter beschäftigt, benötigt eine Betriebsnummer, unter der er Meldungen für seine Arbeitnehmer an die Sozialversicherungen erstattet und somit seiner gesetzlichen Meldepflicht für jeden neuen Mitarbeiter nachkommt (§ 28a SGB (IV)). Ebenso werden alle geleisteten Beiträge für Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung der Arbeitnehmer mit Hilfe dieser Nummer dem entsprechenden Arbeitgeber und dem Arbeitgeberkonto zugeordnet.
Wer vergibt die Betriebsnummer?
Die Betriebsnummer vergibt der Betriebsnummernservice (BNS) der Bundesagentur für Arbeit (BA). Über die Betriebsnummernstelle können Arbeitgeber online die Betriebsnummer für ihren Beschäftigungsbetrieb beantragen. Das Gesetz schreibt vor, die Betriebsnummernvergabe elektronisch vorzunehmen (§ 18i (1) SGB (IV) und Datensatz Betriebsdatenpflege). Dazu bietet die Arbeitsagentur einen Online-Antrag an. Somit gibt es keine lange Bearbeitungszeit mehr für Arbeitgeber.
Wann die Betriebsnummer beantragen?
Die Betriebsnummer muss beantragt werden, sobald ein Selbstständiger den ersten Mitarbeiter einstellt, da für ihn eine Meldepflicht besteht (§ 18i (1) SGB (IV)). Dabei ist irrelevant, ob der Mitarbeiter in Vollzeit arbeitet, nur ein geringfügig Beschäftigter oder ein Auszubildender ist. Sollte der Arbeitgeber nicht selbst einen Betrieb gegründet haben, sondern einen anderen Betrieb übernehmen, ist er auch dann verpflichtet, eine neue Betriebsnummer zu beantragen.
Welche Daten benötigt man für den Antrag?
Für die Antragsstellung der Betriebsnummer benötigt der Arbeitgeber oder sein Steuerberater folgende Daten (§ 18i (2) SGB (IV)):
- Name sowie Anschrift des Beschäftigungsbetriebs
- Beschäftigungsort
- Wirtschaftliche Tätigkeit
- Rechtsform
Wo die Betriebsnummer finden?
Die Betriebsnummer findet man auf allen Meldungen zur Sozialversicherung sowie im Verwendungszweck von Zahlungen an die Sozialversicherungsträger. Anschreiben von der Krankenkasse und der Bundesknappschaft enthalten ebenfalls die Betriebsnummer. Auch auf der Lohnabrechnung oder Gehaltsabrechnung findet man sie.
Wie setzt sich die Betriebsnummer zusammen?
Die ersten drei Ziffern der achtstelligen Betriebsnummer enthalten eine Schlüsselnummer, die für die örtlich zuständige Arbeitsagentur steht. Die nächsten vier Ziffern sind eine Zahlenreihenfolge, die den Betrieb kennzeichnet. Die letzte Zahl ist eine Prüfziffer, die mit Hilfe des Modulo-10-Verfahrens ermittelt wird.
Statistische Bedeutung der Betriebsnummer
Die Bundesagentur für Arbeit erstellt amtliche Statistiken unter anderem zur Beschäftigungsentwicklung in Deutschland (§ 281 (1) SGB (III)). Dazu nimmt sich die Bundesagentur für Arbeit auch die Betriebsnummer und die damit einhergehenden Daten der Meldepflicht zur Hilfe (§ 281 (2) Nr. 3 SGB (III)).
Mit der Betriebsnummer können Mitarbeiter einer Wirtschaftsklasse (Branche) und einer Region zugeordnet werden. Auch Informationen zur Tätigkeit werden in der Beschäftigungsstatistik aufgeführt. Diese Angaben findet man im Tätigkeitsschlüssel innerhalb des Meldeverfahrens zur Sozialversicherung. Um eine zuverlässige und aussagekräftige Informationsquelle zu bieten, ist es unerlässlich, dass wichtige Änderungen innerhalb eines Betriebs unverzüglich dem Betriebsnummernservice gemeldet werden (§ 18i (4) SGB (IV)).
Was ist zu tun bei Änderungen von Betriebsdaten?
Sollten sich Daten, die den Betrieb betreffen, ändern, müssen Arbeitgeber diese dem Betriebsnummern-Service mitteilen (§ 18i (4) SGB (IV)). Folgende Änderungen sollten gemeldet werden:
- Änderung der wirtschaftlichen Tätigkeit oder des Betriebszwecks
- Verlegung eines Betriebs oder einer Niederlassung
- Eröffnung einer weiteren Niederlassung
- Schließung eines Betriebs
- Wiedereröffnung eine Betriebs
- Änderung des Namens, der Bezeichnung oder der Adresse (falls vom Beschäftigungsort abweichend)
- Änderung des Ansprechpartners für das Meldeverfahren
- Änderungen bei den Attributen Insolvenzgeldumlage, Umlage U1 und Sofortmeldepflicht
Betriebsnummer für besondere Betriebe
Normalerweise ist der Betriebsnummernservice der Bundesagentur für Arbeit verantwortlich für die Betriebsnummern. Hierbei gibt es allerdings Ausnahmen, in denen die Zuständigen die Betriebsnummer an anderer Stelle beantragen müssen. Die Ausnahmen gelten für Knappschaftliche Betriebe, Betriebe der See-Berufsgenossenschaft und für Privathaushalte ohne Betriebsnummer, die nur Mitarbeiter auf 450-Euro-Basis beschäftigen:
- Für die Knappschaftlichen Betriebe ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zuständig,
- für die Betriebe See-Berufsgenossenschaft die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See, Bereich See-Krankenkasse, Hamburg
- und für die Privathaushalte die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
Katharina Bensch

Katharina Bensch ist die clockodo-Expertin für Themen rund um den Arbeitsalltag.
Mit Fachwissen zu rechtlichen Arbeitsthemen und vielfältiger Erfahrung als Redakteurin betreut sie das clockodo-Info-Portal.