Interne Personalfreisetzung
Die interne Personalfreisetzung umfasst alle Maßnahmen, die auf die Aufrechterhaltung der bestehenden Arbeitsverhältnisse abzielt. Es findet ein Personalumbau anstelle eines Personalabbaus statt. Arbeitgeber unterscheiden zwischen qualitativen, zeitlichen, örtlichen, unternehmens- und personalpolitischen Personalfreisetzungsmaßnahmen.
Qualitative Maßnahmen
- Umwandlung von Vollzeitverträgen zu Teilzeitverträgen
- Personalentwicklung durch Umschulungen und Weiterbildungen
- Horizontale Versetzungen (innerhalb einer Hierarchiestufe, zum Beispiel Wechsel der Abteilung)
- Vertikale Versetzungen (Karriereaufstieg durch höhere Qualifikationen)
Zeitliche Maßnahmen
- Überstundenabbau
- Urlaubsplanungen
- Kürzung von Arbeitszeiten
- Einführung von Kurzarbeit
- Sonderschichten
Örtliche Maßnahmen
Dieses Vorgehen können Unternehmen nutzen, die mehrere Standorte haben. Dadurch haben sie die Möglichkeit, die überschüssigen Arbeitskräfte in anderen Standorten und Abteilungen einzusetzen. Allerdings ist die Voraussetzung, dass diese die zusätzlichen Mitarbeiter benötigen, also einen Personalbedarf haben.
Unternehmenspolitische Maßnahmen
Ziel der unternehmenspolitischen Maßnahmen ist es, den Personalbedarf zu steigern, damit die Überkapazität sinkt. Dies geschieht durch:
- Kostensenkungen in der Firma
- Entwicklung eines neuen Geschäftsfeldes
- Vorziehen von Instandhaltungs-, Erneuerungs- und Wartungsarbeiten
- Zusätzliche Marketingaktivitäten
- Akquirierung von Subventionen
Personalpolitische Maßnahmen
Personalpolitische Maßnahmen versuchen, die Nachteile einer Personalfreisetzung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer möglichst klein zu halten durch:
- Personalflexibilisierung mithilfe von einer höheren Mobilität und Mehrfachqualifikationen
- Aufbau von Stamm- und Randbelegschaften, sodass nur diese von Personalfreisetzungsmaßnahmen betroffen sind
- Reorganisation der Altersstrukturen