Sonderfall Krankenversicherung
Für alle anderen Sozialversicherungen ist die Berechnung oben beendet. Im Fall der Krankenversicherung muss der Arbeitnehmer einen Zusatzbeitrag zahlen. Im Normalfall beträgt dieser ein Prozent des Gleitzonenentgelts, aber jede Krankenkasse legt ihren Zusatzbeitrag selber fest:
Zusatzbeitrag = Gesamtbeitrag x 1 %
Arbeitgeberanteil
Den Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsabgaben berechnet man aus der Hälfte des Gesamtbeitragssatzes der jeweiligen Kasse:
Arbeitgeberanteil = Monatsbrutto x Beitragssatz
Beispiel Arbeitgeberanteil ermitteln:
Für die Berechnung sind Andis Bruttogehalt (700 €) und der Satz der Krankenkasse (15,5 % ) relevant. Der Arbeitgeber übernimmt den halben Beitragssatz: 7,25 %.
700 € Monatsbrutto x 7,25 % Arbeitgeber-Beitragssatz = 50,75 € Arbeitgeberanteil des Krankenversicherungsbeitrags
Arbeitnehmeranteil
Den Arbeitnehmeranteil berechnet man, indem man vom fälligen Gesamtbeitrag (96,96 €) den Arbeitgeberanteil (50,75 €) abzieht:
Arbeitnehmeranteil = Gesamtbeitrag – Arbeitgeberanteil
96,96 € Gesamtbeitrag - 50,75 € Arbeitgeberanteil = 46,21 € Arbeitnehmeranteil des Krankenversicherungsbeitrags
Wo wird ein Midijob angemeldet?
Anders als beim Minijob, den der Arbeitgeber bei der Minijob-Zentrale anmeldet, ist die Anmeldung eines Midijobs aufwendiger. Der Arbeitgeber muss diesen bei allen Sozialversicherungsträgern anmelden.
Wie viel Urlaubsanspruch hat man im Midijob?
Arbeitnehmern in einem Midijob-Verhältnis steht mindestens der gesetzliche Urlaubsanspruch zu. Dieser ist abhängig von den Arbeitstagen pro Woche:
24 Urlaubstage bei einer 6-Tage-Woche
20 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche
16 Urlaubstage bei einer 4-Tage-Woche
12 Urlaubstage bei einer 3-Tage-Woche
8 Urlaubstage bei einer 2-Tage-Woche
Darüber hinaus steht es dem Arbeitgeber frei, zusätzliche Urlaubstage zu gewähren.
Wie viele Stunden darf im Midijob gearbeitet werden?
Eine konkrete Beschränkung der Anzahl von Arbeitsstunden gibt es grundsätzlich nicht. Da allerdings der Stundenlohn eines Midijobbers nicht unter dem gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro (Stand September 2022) liegen darf, kann der Arbeitnehmer bis zu 133,3 Stunden im Monat arbeiten, ohne die Obergrenze des Übergangsbereiches zu überschreiten. Hat ein Midijobber einen höheren Stundenlohn, reduzieren sich die monatlichen Arbeitsstunden entsprechend.