Idris arbeitet im Vertrieb einer Firma, die Autoteile herstellt. Sein Chef zahlt den Mitarbeitern die Verpflegungspauschale mit dem Gehalt aus. Er fährt montags von Köln nach München, um dort einen Kunden zu treffen. Bis Donnerstagmorgen bleibt er dort auf Geschäftsreise, um Verhandlungen zu führen. Die Hotelkosten inklusive Frühstück übernimmt sein Arbeitgeber.
Am Donnerstag kommt er mittags zurück und fliegt noch am selben Tag um 16 Uhr direkt nach Berlin, von wo er jedoch nachts um 2:30 wieder zurück ist. Dafür bekommt er den Freitag frei und kommt am folgenden Montag wieder ins Büro, wo er seinem Chef die Reisekostenabrechnung übergibt.
Neben anderen Reisekosten listet er auch die Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand auf: Von Montag bis Donnerstag war er in München. Dabei zählen Montag und Donnerstag als An- und Abreisetag, für die es 14 Euro Pauschbetrag gibt. Für den Dienstag und Mittwoch hat Idris jeweils 28 Euro aufgeschrieben. Da sein Chef jedoch das Frühstück übernimmt, sind die Pauschalen für den Dienstag, Mittwoch und Donnerstag um 20 Prozent niedriger. Das ergibt für die mehrtägige Münchenreise an Verpflegungsmehraufwendungen: Montag 14 Euro, Dienstag und Mittwoch 22,40 Euro und Donnerstag 8,40 Euro.
Für die Dienstreise nach Berlin allerdings bekommt Idris auch Reisekostenpauschalen. Er hat dort nicht übernachtet, hat jedoch Anspruch auf die 14 Euro Verpflegungspauschale. Diese wird auch nicht geschmälert, weil der Arbeitgeber keine Mahlzeit übernommen hat. Da die meiste Zeit, die er für die Reise nach Berlin aufgewandt hat, auf den Donnerstag fällt, gehört die Pauschale zu diesem Tag. Idris erhält jedoch nicht die 8,40 Euro von München plus die 14 Euro für Berlin, sondern nur die höhere Pauschale, in diesem Fall also die 14 Euro.
Insgesamt erhält Idris also 72,80 Euro für beide Dienstreisen für seinen Verpflegungsmehraufwand. Die anderen Reisenebenkosten wie Übernachtungskosten und Fahrtkosten übernimmt ebenfalls der Arbeitgeber.