Mitarbeiterbeteiligung

Definition: Was ist eine Mitarbeiterbeteiligung?

Eine Mitarbeiterbeteiligung bezeichnet eine vertragliche Beteiligung eines Mitarbeiters am Vermögen des arbeitgebenden Unternehmens. Sie unterteilt sich in materielle und immaterielle Beteiligung. Die materielle Teilhabe kann entweder in Form einer Kapital- oder einer Erfolgsbeteiligung geschehen. Die immaterielle Partizipation ist dagegen beispielsweise eine Beteiligung an Entscheidungen oder Prozessen im Unternehmen.

Die Mitarbeiterbeteiligung wird auch Employee Stock Ownership, kurz ESOP, genannt und gilt als ein personalwirtschaftliches Instrument.

Welche Modelle der Mitarbeiterbeteiligung gibt es?

Grafik Möglichkeiten zur Mitarbeiterbeteiligung

Materielle Mitarbeiterbeteiligung

Die materielle Beteiligungsform ist eine Partizipation von Mitarbeitern am Kapital und/oder am Erfolg des Arbeitgebers.

Kapitalbeteiligung

Die Kapitalbeteiligung eines Mitarbeiters am Unternehmen erfolgt über Fremdkapital oder Eigenkapital. Entscheidend ist hierfür, ob der Arbeitgeber dem Mitarbeiter Mitwirkungsrechte geben und ob er die Beteiligung als Eigen- oder Fremdkapital bilanzieren möchte. Allgemein sind alle Arten der schuld- und gesellschaftsrechtlichen Verknüpfung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Kapitalbeteiligung. Hierbei erhält das Unternehmen Kapital vom Arbeitnehmer. Dieses vergrößert oder verringert sich je nach Ertragssituation im Geschäftsbetrieb.

Erfolgsbeteiligung

Bei der Erfolgsbeteiligung erhält der Arbeitnehmer zusätzlich zu seinem Arbeitsentgelt eine erfolgsabhängige Zuwendung. Diese kann beispielsweise in Form einer Ertragsbeteiligung oder Gewinnbeteiligung, also am erwirtschafteten Ertrag oder Gewinn des Unternehmens, geschehen. Bei der Erfolgsbeteiligung gibt es kein über das Arbeitsverhältnis hinausgehendes gesellschaftsrechtliches Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Immaterielle Mitarbeiterbeteiligung

Dieses Beteiligungsmodell betrifft nicht das Arbeitsentgelt des Mitarbeiters, sondern bezieht sich auf Informations- und Mitentscheidungsrechte seitens des Angestellten. Die immaterielle Mitarbeiterpartizipation kann folgendermaßen gestaltet sein:

  • Mitgliedschaft im Aufsichtsrat
  • im Rahmen der Betriebsverfassung durch Betriebsrat oder Personalrat
  • Beteiligung des Arbeitnehmers an Entscheidungen wie beispielsweise Arbeitsabläufen, Arbeitsbedingungen oder Arbeitsplätzen

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Wie funktioniert die Mitarbeiterkapitalbeteiligung?

Mitarbeiterkapitalbeteiligungen können über eine Partizipation am Eigenkapital, Fremdkapital, Investivkapital oder einer Mischung aus Eigen- und Fremdkapital (Mezzanine Beteiligungen) erfolgen, abhängig von der Rechtsform des Unternehmens. Folgende Modelle sind möglich:

Beteiligungen am Eigenkapital

Belegschaftsaktie

Die Mitarbeiterbeteiligung in Form von Belegschaftsaktien tritt oftmals bei börsenorientierten Unternehmen auf. Grundsätzlich gibt es solche nur in Aktiengesellschaften. Durch den Erwerb von Belegschaftsaktien erhalten Arbeitnehmer eine direkte Unternehmensbeteiligung. Dabei erhöht sich die Eigenkapitalquote der Firma. Der Mitarbeiter erhält zusätzlich Informations-, Vermögens- und Mitverwaltungsrechte. Zusätzlich ist er an der Wertsteigerung des Unternehmens, an Ausschüttungen von Dividenden sowie an einem Liquidationserlös bei einer Gesellschaftsauslösung beteiligt, entsprechend seines Anteils.

GmbH-Anteile

Mittels GmbH-Anteilen wird der Mitarbeiter ein gleichberechtigter Vollgesellschafter einer GmbH und erhält somit alle Gesellschafterrechte und Gesellschafterpflichten. Diese Beteiligungsform beinhaltet, dass der Arbeitnehmer sich am Stammkapital der Gesellschaft beteiligt und dadurch Geschäftsanteile bekommt. Das Unternehmen erhält dagegen langfristiges Eigenkapital. Zusätzlich bezieht sich die Beteiligung entsprechend der Anteile des Arbeitnehmers auf Gewinnausschüttungen und einen Wertzuwachs des Betriebs. Allerdings haftet der Mitarbeiter auch bei einer Insolvenz, nämlich in der Höhe seiner Einlage.

Arbeitgeber sind in der Ausgestaltung dieser Beteiligungsform stark eingegrenzt, da sie sich an das GmbH-Gesetz halten müssen.

Beteiligung am Fremdkapital

Mitarbeiterdarlehen

Das Mitarbeiterdarlehen beschreibt eine Mitarbeiterbeteiligung über Fremdkapital statt über Eigenkapital. Dies geschieht, indem das Unternehmen Kapital bei seinem Arbeitnehmer über einen Darlehensvertrag aufnimmt und diesem eine Verzinsung gewährt. Nach Ablauf der Laufzeit zahlt der Arbeitgeber das Kapital zurück. Der Mitarbeiter wird bei einem Mitarbeiterdarlehen kein Gesellschafter, aber Gläubiger des Unternehmens. Diese Beteiligungsform kann jede Firma, unabhängig von der Rechtsform, vornehmen.

Das Mitarbeiterdarlehen wählen oftmals Arbeitnehmer, die kein Risiko bei der Beteiligung eingehen möchten, da die Einlage nach dem Kreditwesengesetz gegen eine Unternehmensinsolvenz abgesichert werden muss.

Mitarbeiterkapitalbeteiligungen über Mezzanine-Kapital

Mezzanine Beteiligungen sind Finanzierungsarten, die aufgrund ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgestaltungen eine Mischung zwischen Beteiligungen an Eigen- und Fremdkapital bilden.

Genussrechte

Genussrechte sind eine Art Gläubigerrechte, die einen Anspruch auf eine Gewinnbeteiligung vorsehen. Diese Beteiligungsform funktioniert, indem der Arbeitnehmer dem Unternehmen Geld gibt und im Gegenzug Genussrechte und dadurch eine jährliche Gewinnbeteiligung erhält.

Der Mitarbeiter wird bei diesem Mitarbeiterbeteiligungsmodell kein Gesellschafter. Dementsprechend hat er keine gesellschaftsrechtlichen Mitwirkungsrechte, beispielsweise die Teilnahme an einer Hauptversammlung.

Die Ausgestaltung der Genussrechte-Beteiligungsform (zum Beispiel Laufzeit, Kündigung oder Verzinsung) kann der Arbeitgeber weitestgehend frei gestalten.

Stille Beteiligung

Bei der stillen Beteiligung tritt der Arbeitnehmer in Form eines stillen Gesellschafters auf. Das bedeutet, dass er grundsätzlich kein Mitspracherecht und keine organischen Vertretungsbefugnisse hat. Er hat also keinen Einfluss auf die Geschäftsführung.

Die stille Beteiligung ist in §§ 230 ff. HGB geregelt und gilt als eine unternehmerische Gewinngemeinschaft. Der stille Gesellschafter erwirbt einen Anspruch auf den Gewinn, da eine Gewinnbeteiligung gesetzlich verpflichtend ist. Dagegen ist eine Verlustbeteiligung nicht zwingend. Ob der Arbeitgeber das Beteiligungskapital dem Eigen- oder Fremdkapital zuordnet, liegt an der Ausgestaltung des Verhältnisses. Wird beispielsweise eine Verlustbeteiligung ausgeschlossen, zählt es zum Fremdkapital.

Investivkapital

Mitarbeiterguthaben

Bei einem Mitarbeiterguthaben erhält der Arbeitnehmer keine Ausschüttung seiner Beteiligung, sondern der Betrag wird in ein Guthaben umgewandelt. Dieses zahlt der Arbeitgeber auf ein firmeninternes Konto ein. Das Kapital erhält eine feste oder eine erfolgsabhängige Verzinsung. Dadurch hat das Unternehmen weiterhin das Kapital bis zu dessen Auszahlungszeitpunkt.

Staatliche Förderung

Um einen weiteren Anreiz für Mitarbeiterbeteiligungen zu schaffen, unterstützt der Staat diese mit einer Arbeitnehmersparzulage für vermögenswirksame Leistungen gemäß des 5. Vermögensbildungsgesetzes (VermBG) und durch die Inanspruchnahme des Steuerfreibetrages des § 19a Einkommensteuergesetz (EStG).

5. Vermögensbildungsgesetz

Das Gesetz besagt, dass eine Anlage bis zu 400 Euro pro Arbeitnehmer und pro Jahr erlaubt ist. Übersteigt das zu versteuernde Einkommen nicht die Grenze von 17.900 Euro (35.800 Euro für Verheiratete), fördert der Staat die Beteiligung mit einer Sparzulage in Höhe von 18 Prozent. Insgesamt erhält das Kapital eine Sperrfrist, die mindestens sechs Jahre dauert.

§19a Einkommenssteuergesetz

Dem Arbeitgeber ist es erlaubt, seinem Arbeitnehmer einen steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschuss zukommen zu lassen, wenn der Mitarbeiter sich für eine Beteiligung entscheidet. Die Höhe der Vergünstigung beläuft sich auf die Hälfte des Beteiligungswertes pro Mitarbeiter und Jahr. Allerdings ist eine Obergrenze von 135 Euro zu beachten. Für den Zuschuss muss der Arbeitgeber keine Sperrfrist oder Einkommensgrenze beachten.

Achtung: Das Wertpapierprospektgesetz besagt, dass Mitarbeiterbeteiligungen, bei denen es sich um Aktien oder Wertpapiere handelt, eine Prospektpflicht erhalten. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber für diese ein Wertpapier-Informationsblatt veröffentlichen muss (§ 4 WpPg). In Ausnahmefällen kann eine Befreiung greifen, beispielsweise wenn der Gesamtgegenwert im Europäischen Wirtschaftsraum nicht mehr als 8 Millionen Euro in einem Zeitraum von zwölf Monaten beträgt (§ 3 WpPg).

Was ist eine virtuelle Mitarbeiterbeteiligung?

Einige Mitarbeiterbeteiligungsmodelle bedeuten eine hohe Steuerlast für Arbeitnehmer, da sie ihre Anteile doppelt versteuern müssen – einmal zum Zeitpunkt des Erwerbs und einmal beim Verkauf ihrer Anteile. Um dies zu umgehen, nutzen Arbeitgeber eine virtuelle Mitarbeiterbeteiligung, auch Phantomaktien oder Virtual Stock Options (VSOP) genannt.

Sie funktioniert, indem der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern eine bestimmte Anzahl an Anteilen verspricht, wenn er das Unternehmen verkauft oder an die Börse bringt. Dadurch zahlt der Arbeitnehmer lediglich Steuern, wenn der Fall eintritt. Zu diesem Zeitpunkt zählt er dann als realer Gesellschafter und profitiert von der Unternehmens-Wertsteigerung, ohne gesellschaftsrechtliche Anteile zu haben. Ein weiterer Vorteil dieser Art der Partizipation ist der geringe Aufwand, da keine notarielle Beglaubigung oder ein Eintrag im Handelsregister nötig ist. Oftmals setzt der Arbeitgeber lediglich einen schriftlichen Vertrag auf. Diese Beteiligungsform nutzen häufig Startups.

Beispiel

Anke gründet ein Startup und möchte ihren drei Mitarbeitern, die von Anfang an dabei sind, die Möglichkeit einer Mitarbeiterbeteiligung geben. Daher nutzt sie die Möglichkeit einer virtuellen Beteiligung. Sie vereinbart schriftlich mit ihren Angestellten Pia, Jens und Helge, dass jeder von ihnen fünf Prozent an Anteilen erhält, wenn sie mit dem Startup an die Börse geht. Dies hat sie sich als Ziel in den nächsten zwei Jahren gesetzt. 

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Welche Vorteile und Nachteile hat eine Mitarbeiterbeteiligung?

Vorteile Arbeitgeber

  • Mitarbeiterbindung und weniger Fluktuation
  • Höhere qualitative und quantitative Arbeitsleistung der Angestellten durch gesteigerte Motivation und Verantwortung 
  • Steigerung der Liquidität des Unternehmens durch eine Verbesserung der Eigenkapitalbasis
  • Steuereinsparungen
  • Steigende Kreditwürdigkeit
  • Überbrückung von Kapitalengpässen in Krisenzeiten, beispielsweise durch Verzicht auf Arbeitsentgelt oder Reinvestierung nicht ausgezahlter Gewinnbeteiligungen durch die Mitarbeiter

Nachteile Arbeitgeber

  • Weniger alleinige Entscheidungsmacht und Entscheidungsfreiheit
  • Abhängigkeit von Arbeitnehmern bezüglich des Firmenkapitals

Vorteile Arbeitnehmer

  • Zusätzliche Einnahmen, Partizipation an einer Wertsteigerung des Unternehmens
  • Stärkere Identifikation mit dem Unternehmen
  • Eingliederung in Unternehmensprozesse sowie mehr interne Informationen
  • Höhere Arbeitszufriedenheit
  • Größere Arbeitsplatzsicherheit
  • Ausbau der privaten Altersvorsorge

Nachteile Arbeitnehmer

  • Mögliche negative Auswirkungen auf das investierte Kapital

Bonustipp für Unternehmer

Mithilfe von Mitarbeiterbeteiligungen schaffen Sie neue Anreize für Ihre Angestellten oder überzeugen Bewerber von sich. Wenn Sie nicht jeden Benefit bieten können, den ein anderes Unternehmen mit sich bringt, kann die Mitarbeiterbeteiligung ein entscheidendes Argument für Sie als Arbeitgeber sein. Auch kleinere Unternehmen wie Startups können eine Beteiligung am Erlös eines möglichen Exits (Unternehmensverkauf) als Anreiz bieten.

Katharina Bensch

Katharina Bensch ist die Clockodo-Expertin für Themen rund um den Arbeitsalltag.
Mit zertifiziertem Fachwissen zu rechtlichen Arbeitsthemen und vielfältiger Erfahrung als Redakteurin betreut sie das Clockodo-Info-Portal.

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