Die HOAI-Leistungsphasen im Detail
Die HOAI unterteilt den Planungs- und Bauprozess in neun klar definierte Leistungsphasen. Jede Phase hat eigene Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Honoraranteile.
Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung
Die erste Leistungsphase bildet die Basis jedes Projekts. Hier werden die Wünsche und Anforderungen des Auftraggebers systematisch erfasst, bestehende Unterlagen gesichtet und die grundsätzliche Machbarkeit des Projekts geprüft. Außerdem werden erste Hinweise auf öffentlich-rechtliche Rahmenbedingungen zusammengestellt und die Notwendigkeit weiterer Fachleistungen ermittelt.
Reales Beispiel: Ein Unternehmer möchte ein neues Bürogebäude errichten. Der Architekt führt ein ausführliches Erstgespräch, analysiert das Grundstück, sichtet den Bebauungsplan und klärt, welche weiteren Fachingenieure (Statiker, TGA-Planer) eingebunden werden müssen.
Leistungsphase 2: Vorplanung
In der Vorplanung wird aus den gesammelten Grundlagen ein erstes Planungskonzept entwickelt. Der Architekt oder Ingenieur prüft verschiedene Lösungsansätze, stimmt sich mit Behörden ab und erstellt eine erste Kostenschätzung auf Basis der DIN 276. Die Vorplanung schafft die Entscheidungsgrundlage für den weiteren Projektverlauf.
Reales Beispiel: Der Architekt legt dem Bauherrn erste Grundrissentwürfe und eine grobe Kostenschätzung vor. Es werden zwei Varianten diskutiert: eine kompaktere, kostengünstigere Lösung und eine aufwändigere mit mehr Tageslicht. Der Bauherr entscheidet sich für eine der Varianten als Grundlage für die weitere Planung.
Leistungsphase 3: Entwurfsplanung
Die Entwurfsplanung ist das planerische Herzstück. Hier wird das gewählte Konzept zu einem vollständigen Entwurf ausgearbeitet, der alle relevanten Teile des Projekts umfasst. Eine Kostenberechnung nach DIN 276 wird erstellt, Beiträge der Fachingenieure werden integriert. Das Ergebnis ist ein genehmigungsfähiger Entwurf.
Reales Beispiel: Alle Grundrisse, Schnitte und Ansichten werden ausgearbeitet. Der Statiker liefert erste Berechnungen, der TGA-Planer plant die Heizungsanlage. Der Architekt koordiniert alle Fachbeiträge und erstellt eine detaillierte Kostenberechnung für den Bauherrn.
Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung
In der Genehmigungsplanung werden alle Unterlagen zusammengestellt, die für die Einreichung bei der Baubehörde erforderlich sind. Dazu gehören Bauantragsunterlagen, Lageplan, Berechnungen und Nachweise. Der Architekt koordiniert die Einreichung und steht im Dialog mit den Behörden.
Reales Beispiel: Der Architekt erstellt den vollständigen Bauantrag, holt fehlende Nachweise ein (zum Beispiel den Energieausweis) und reicht alles bei der zuständigen Baugenehmigungsbehörde ein. Rückfragen der Behörde werden zügig beantwortet, um Verzögerungen zu vermeiden.
Leistungsphase 5: Ausführungsplanung
Die Ausführungsplanung ist die umfangreichste Phase im Planungsprozess und macht entsprechend 25 Prozent des Gesamthonorars aus. Hier werden alle zeichnerischen und beschreibenden Unterlagen so ausgearbeitet, dass die Handwerker danach bauen können. Alle Maße, Materialien und Details müssen eindeutig festgelegt sein.
Reales Beispiel: Der Architekt erstellt detaillierte Werkpläne im Maßstab 1:50 und 1:10, inklusive Detailzeichnungen für besondere Konstruktionen. Die Fachingenieure liefern ausführungsreife Pläne für Statik und Haustechnik. Alle Pläne werden koordiniert und auf Konflikte geprüft.
Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe
Auf Basis der Ausführungsplanung werden Leistungsverzeichnisse erstellt, die als Grundlage für die Ausschreibung dienen. Mengen werden ermittelt, Leistungspositionen beschrieben und ein Kostenanschlag erstellt. Ziel ist eine vollständige, eindeutige Ausschreibung.
Reales Beispiel: Der Architekt erstellt das Leistungsverzeichnis für den Rohbau, inklusive aller Schalungs-, Bewehrungs- und Betonarbeiten. Jede Leistungsposition ist so beschrieben, dass verschiedene Bieter ein vergleichbares Angebot abgeben können.
Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe
In dieser Phase werden Angebote eingeholt, geprüft und verglichen. Der Architekt oder Ingenieur hilft dem Bauherrn bei der Auswahl der Unternehmen, führt Bietergespräche und erstellt einen Vergabevorschlag. Die Aufträge werden im Auftrag des Bauherrn erteilt.
Reales Beispiel: Fünf Rohbauunternehmen geben Angebote ab. Der Architekt prüft die Angebote auf Vollständigkeit und Plausibilität, stellt einen Preisspiegel auf und empfiehlt dem Bauherrn das wirtschaftlichste und qualitativ überzeugendste Angebot.
Leistungsphase 8: Objektüberwachung
Die Objektüberwachung (auch Bauüberwachung) ist mit 32 Prozent die honorarmäßig größte Leistungsphase. Der Architekt koordiniert und überwacht die Ausführung der Bauleistungen auf Übereinstimmung mit den Genehmigungen, Plänen und Leistungsbeschreibungen. Er führt Bautagebuch, koordiniert die Gewerke, nimmt Mängel auf und überwacht Termine und Kosten.
Reales Beispiel: Der Architekt besucht die Baustelle mehrmals wöchentlich, dokumentiert den Baufortschritt im Bautagebuch und koordiniert die Übergaben zwischen den Gewerken. Bei einem festgestellten Mangel an der Fassade setzt er dem Unternehmer eine Frist zur Nachbesserung.
Leistungsphase 9: Objektbetreuung
In der letzten Phase überwacht der Architekt die Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Gewährleistungsfrist auftreten, und dokumentiert auftretende Schäden. Er unterstützt den Bauherrn bei der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen und bewertet auftretende Mängel.
Reales Beispiel: Zwei Jahre nach Fertigstellung zeigen sich Risse im Außenputz. Der Architekt besichtigt den Schaden, bewertet die Ursache und fordert das ausführende Unternehmen im Namen des Bauherrn zur Mängelbeseitigung auf.