Laut Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom September 2022 ist Arbeitszeiterfassung für alle deutschen Unternehmen – somit auch für Systemhäuser – verpflichtend. Das BAG konkretisiert damit das Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2019, das Arbeitszeiterfassung in der EU zur Pflicht erklärt hat. Die Urteile machen keine Vorgaben, ob die Dokumentation der Arbeitsstunden digital zu erfolgen hat. Allerdings wird ein Gesetzentwurf diskutiert, der eine verpflichtende digitale Zeiterfassung einführen könnte. Auch Systemhäuser sind also gut beraten, wenn sie schon heute ein digitales System zur Zeiterfassung wie Clockodo einführen.