Laut Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom September 2022 ist Arbeitszeiterfassung für alle deutschen Unternehmen verpflichtend. Das BAG konkretisiert damit das Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2019, das Arbeitszeiterfassung in der EU zur Pflicht erklärt hat. Die Urteile machen keine Vorgaben, ob die Dokumentation der Arbeitsstunden digital zu erfolgen hat. Allerdings wird ein Gesetzentwurf diskutiert, der eine verpflichtende digitale Zeiterfassung einführen könnte. Für kleine Unternehmen und Betriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern ist eine solche Verpflichtung zur digitalen Zeiterfassung im Gesetzesentwurf bisher nicht vorgesehen. Dennoch profitieren auch Freiberufler, wenn sie ein digitales System zur Zeiterfassung wie Clockodo einführen, da es den Verwaltungsaufwand reduziert, Transparenz schafft und Überstunden sowie Urlaubszeiten effizient verwaltet.