Mindestlohn

Definition: Was ist der Mindestlohn?

Der Mindestlohn ist ein Betrag, den ein Arbeitnehmer pro Stunde mindestens an Lohn vom Arbeitgeber bekommen muss. Es handelt sich dabei um den Brutto-Betrag, von dem noch Abzüge abgehen. Ab Januar 2024 beträgt der Mindestlohn in Deutschland 12,41 Euro pro Stunde. Das Mindestlohngesetz regelt alle Belange rund um diese Regelung.

Mindestlohnregelungen sind in jedem Land unterschiedlich. In manchen Ländern gibt es auch gar keinen. Spitzenreiter der EU aber war im Januar 2023 Luxemburg mit einem Mindestlohn von 13,89 Euro (Statista).

In Österreich sind die meisten Beschäftigten durch Kollektivverträge der einzelnen Branchen abgedeckt. Diese beinhalten Lohnuntergrenzen. Bis 2020 musste umgesetzt sein, dass diese Grenzen 1.500 Euro brutto monatlich nicht unterschreiten.

Für Arbeitnehmer in der Schweiz kommt es darauf an, in welchem Kanton sie wohnen. Die Höhe des Mindestlohns und ob es überhaupt einen gibt, ist hier unterschiedlich.

Warum Mindestlohn?

Der Mindestlohn wurde Anfang 2015 in Deutschland eingeführt. Er betrug damals 8,50 Euro brutto pro Stunde und wird immer noch von einer ständigen Kommission angepasst. Das Mindestlohngesetz ist Teil des Tarifautonomiestärkungsgesetzes. Dieses soll angemessene Arbeitsbedingungen sicherstellen.

Die Gründe für den Mindestlohn sind vielfältig. Durch einen Mindestbetrag an Arbeitslohn sind zum Beispiel weniger Menschen auf unterstützendes Arbeitslosengeld angewiesen. Lohnarmut soll verhindert werden.

Die Behörden der Zollverwaltung überprüfen, ob das Mindestlohngesetz eingehalten wird. Dazu haben sie das Recht, Arbeitsverträge und andere Dokumente einzusehen, um die Einhaltung zu überprüfen.

Die Vorteile und Nachteile vom Mindestlohn werden bis heute diskutiert. Positiv zu sehen ist, dass viele Menschen nicht mehr für einen umgangssprachlichen Hungerlohn arbeiten. Ein negativer Aspekt ist zum Beispiel die Schwierigkeit für kleine Unternehmen, Mitarbeiter für diesen Lohn zu beschäftigen.

Wie und wann wird der Mindestlohn angepasst?

Die Mindestlohn-Kommission ist ständig und wird alle fünf Jahre neu berufen (§ 4 Mindestlohngesetz). Ihre Aufgabe ist es einzuschätzen, welcher Betrag für Arbeitnehmer in Deutschland mindestens erforderlich ist. Eine Einschätzung muss alle zwei Jahre neu erfolgen (§ 9 Mindestlohngesetz).

Wer sind Berechtigte und Ausnahmen vom Mindestlohn?

Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat nach dem Arbeitsrecht einen gesetzlichen Anspruch auf den Mindestlohn. Auch die, die ins Ausland entsandt wurden.

Auszubildende haben seit dem 1. Januar 2020 einen eigenen Mindestlohn: Startet die Ausbildung in 2024, liegt dieser im ersten Jahr bei 649 Euro im Monat, im zweiten Ausbildungsjahr steigt er auf 766 Euro und im dritten auf 876 Euro. Sollte ein 4. Ausbildungsjahr anfallen beträgt der Mindestlohn 909 Euro. 

Es gibt jedoch nach § 22 Mindestlohngesetz einige Ausnahmen:

Jugendliche unter 18 Jahren ohne Ausbildung haben keinen Anspruch auf den Mindestlohn.

Langzeitarbeitslosen müssen Arbeitgeber in den ersten sechs Monaten keinen Mindestlohn zahlen. Das sind Arbeitslose, die mindestens zwölf Monate lang Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich auch Hartz 4) bezogen haben.

Kein Recht auf den Mindestlohn haben in bestimmten Fällen auch Praktikanten:

  • Pflichtpraktika, die von der Bildungsstätte her vorgeschrieben sind. Im Studium ist das oft der Fall. Dort werden in vielen Bereichen sechsmonatige Pflichtpraktika vorgeschrieben. Da diese zur Regelstudienzeit dazugehören, besteht gegebenenfalls ein Anspruch auf BAföG.
  • Orientierungen für Ausbildung oder Studium von bis zu drei Monaten. Drei Monate sind die Grenze, die für die meisten unbezahlte oder wenig bezahlte Praktika gilt. Viele Arbeitgeber deklarieren Praktika als Orientierung, auch wenn die Ausbildung schon abgeschlossen ist.
  • Begleitpraktika zu Berufs- oder Hochschulausbildung von bis zu drei Monaten. Auch diese sind oft vorgeschrieben. Hierunter fallen aber auch die meisten selbstständig gesuchten Praktikumsplätze.
  • Einstiegsqualifizierungen und Vorbereitungen auf eine Berufsausbildung. Diese dienen der Einarbeitung und münden in die Ausbildung.

Arbeiten Praktikanten mit einer Unterbrechung im selben Unternehmen, müssen die Zeiten zusammengezählt werden.

Ausnahmen vom Mindestlohn

Beispiel Mindestlohn

Milad macht ein Praktikum in einer Agentur. Er bleibt genau drei Monate, um während des Studiums einen Einblick in das Berufsfeld zu bekommen. Weil er nur drei Monate bleibt und das Praktikum zur Berufsorientierung dient, hat Milad keinen Anspruch auf den Mindestlohn.

Seine Kollegin Nina bleibt vier Monate und hat einen Master-Abschluss. Von daher hat sie die gesamten vier Monate lang einen Anspruch auf den Mindestlohn.

Was muss man bei der Zahlung von Mindestlohn beachten?

Mehrarbeit beziehungsweise Überstunden müssen ebenfalls mindestens mit dem Mindestlohn bezahlt werden. Erhält ein Mitarbeiter für seine Arbeitsstunden im Monat durchschnittlich weniger als des Mindestlohn, ist das gesetzeswidrig. Dazu müssten Überstunden auf ein Arbeitszeitkonto laufen, das zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart wurde.

Auch 538-Euro-Kräfte (ehemals 520-Euro-Jobs) haben einen Anspruch auf den Mindestlohn. Laut Arbeitsrecht stehen ihnen ebenfalls bezahlte Urlaubs- und Krankheitstage zu, die Arbeitgeber mitzählen müssen. Minijobber geraten mit Überstunden und Urlaubstagen leicht über die 538-Euro-Grenze. Darauf müssen Arbeitgeber achten. Die Verdienstgrenze wurde im Januar 2024 mit der Erhöhung des Mindestlohns angepasst.

Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer den Mindestlohn spätestens am letzten Bankarbeitstag des Folgemonats der Arbeitsleistung zahlen. Der Bankarbeitstag richtet sich nach den Öffnungstagen in Frankfurt am Main.

Ebenfalls gilt der Mindestlohn für Zeitarbeiter.

Grundsätzlich kann es sehr sinnvoll sein, für die Einhaltung des Mindestlohns ein Arbeitszeitkonto zu führen.

Wer nur wenig Überstunden machen darf, muss seine Arbeitszeit genau einteilen.

Lesen Sie im Ratgeber Tipps für besseres Zeitmanagement!

Wie funktionieren Dokumentation, Stundenzettel und Arbeitszeit?

Nach dem EuGH-Urteil von Mai 2019 müssen alle Arbeitgeber in der Europäischen Union die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter verfolgen. Bisher galt dies nur für Überstunden.

Geringfügig Beschäftigte müssen laut § 17 Mindestlohngesetz schon jetzt ihre komplette Arbeitszeit dokumentieren. Die Arbeitszeitnachweise beinhalten Beginn und Ende der Arbeitszeit an einem bestimmten Datum. Die Länge der Pause(n) kommt hinzu, deren genaue Lage ist aber nicht entscheidend. Diese Stundennachweise für Minijobber sind spätestens am siebten Tag nach der Arbeit aufzuzeichnen. Außerdem hat ein Arbeitgeber sie zwei Jahre lang aufzubewahren.

Eine Stunde bedeutet genau 60 Minuten. Für diese Minuten ist der Mindestlohn zu zahlen. Andere Berechnungen wie Schulstunden á 45 Minuten sind nicht erlaubt.

Dasselbe gilt durch denselben Paragraphen für Angestellte, die in einem der folgenden Gewerbe tätig sind:

  • Baugewerbe,
  • Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe,
  • Personenbeförderung,
  • Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe,
  • Schausteller,
  • Forstwirtschaft,
  • Gebäudereinigung,
  • Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen,
  • Fleischwirtschaft.

(siehe Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz SchwarzArbG § 2a)

Die Aufzeichnungspflicht beim Mindestlohn hat auch Ausnahmen. Sie gilt nicht für Arbeitnehmer, deren verstetigtes Gehalt monatlich über 2.958 Euro liegt. Angestellte, die nachweislich über 2.000 Euro pro Monat in den letzten zwölf Monaten verdienten, sind ebenso ausgenommen. Familienangehörige wie Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern gehören auch zu den Ausnahmen.

Für manche Arbeitnehmer reicht auch die Dokumentation der Dauer der Arbeitszeit aus. Das gilt dann, wenn der Mitarbeiter ausschließlich mobil arbeitet, keine festen Anfangs- und Endzeiten hat und die Arbeitszeit selbst einteilt. Solche Mitarbeiter verfügen frei über Beginn und Ende sowie Pausen bei der Arbeit. Ist einer dieser Faktoren nicht gegeben, gilt die Aufzeichnungspflicht.

Eine mobile Tätigkeit besteht zum Beispiel bei der Postzustellung. Eigene zeitliche Einteilung darf einen Zeitkorridor beinhalten, in dem die Arbeit erledigt wird. Außerdem wird sie dadurch gekennzeichnet, dass der Arbeitnehmer nicht permanent als Ansprechpartner für weitere Aufgaben zur Verfügung stehen muss.

Arbeitgeber aus dem Ausland, die Mitarbeiter nach Deutschland schicken, müssen diese in Deutschland anmelden. Damit einher geht eine schriftliche Erklärung, dass sie diesen Angestellten den Mindestlohn zahlen.

Selbstverständlich bedeutet „pro Stunde“ eine Zeit von 60 Minuten. Unter Arbeitszeit fällt die Zeit, die tatsächlich gearbeitet wird. Der Weg dorthin und nach Hause zählt nicht dazu, ebenso die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen. In manchen Branchen wie dem Transport gibt es allerdings Ausnahmen für die Pausenregelung.

Gibt es Branchen-Mindestlöhne und Regeln in Tarifverträgen?

In Tarifverträgen können andere Regelungen für den Mindestlohn getroffen werden. Und auch viele Branchen haben ihren eigenen Mindestlohn, vor allem Handwerker wie Maler und Elektriker sowie Pflegekräfte. Bei ihnen muss der Lohn aber auch mindestens die Lohnuntergrenze einhalten.

Was ist beim Mindestlohn verboten?

  • Der Mindestlohn muss dem Arbeitnehmer ausgezahlt werden. Es ist also unzulässig, von diesem zum Beispiel Arbeitskleidung abzuziehen, die der Mitarbeiter somit bezahlt. Auch Essen darf nicht zwangsweise abgezogen werden.
  • Überstunden nicht zu vergüten ist ebenfalls unzulässig. Auch wenn keine Arbeitszeit im Vertrag genannt ist, muss der Lohn trotzdem der Mindestgrenze entsprechen. Dazu zählen zum Beispiel auch die Kassenabschlüsse nach Ladenschluss. Das gilt ebenfalls dann, wenn laut Arbeitsvertrag nach Leistung und nicht nach Stunden bezahlt wird.
  • Außerdem ist es verboten, Unternehmen zu beauftragen, die ihren Beschäftigten nicht den Mindestlohn zahlen.

Beispiel Mindestlohn und Überstunden

Hildegard arbeitet als Verkäuferin in einem Bekleidungsgeschäft. Das Geschäft befindet sich in einem Einkaufszentrum und ist verpflichtet, sich an dessen Öffnungszeiten zu halten. Hildegard arbeitet als 520-Euro-Kraft und bekommt den Mindestlohn pro Stunde. Gelegentlich ist im Laden Not am Mann und sie springt für kranke Kollegen ein. Ihre Chefin Sandra muss dabei aber aufpassen: Hildegard darf nicht mehr Stunden arbeiten, als sich aus dem Mindestlohn und den 520 Euro pro Monat ergeben. Kommt Hildegard öfter, verdient jedoch nicht mehr, rutscht sie im Schnitt pro Stunde unter den Mindestlohn an Vergütung. Das ist nicht erlaubt.

Aus diesem Grund ist eine Arbeitszeiterfassung für geringfügig Beschäftigte vorgegeben. Erfasst Sandra Hildegards Arbeitszeit exakt, kann sie die Überstunden im Arbeitszeitnachweis ablesen. Diese dürfen aber die Hälfte der monatlichen Stunden nicht überschreiten und müssen nach spätestens zwölf Monaten durch Freizeitausgleich oder Auszahlung ausgeglichen werden. 

Was passiert bei Verstoß gegen den Mindestlohn und wie hoch ist das Bußgeld?

Arbeitszeiterfassung ist seit dem BAG-Urteil vom 13. September 2022 für alle Unternehmen und alle Mitarbeiter Pflicht. Für Minijobber galt dies zuvor schon. Mit der Erfassung stellen Arbeitgeber sicher, dass Minijobber nicht mehr Stunden arbeiten, als sie mit der Vergütung im Monat dürfen.

Das Bußgeld ist in § 21 Mindestlohngesetz festgelegt. Ein Verstoß wird mit bis zu 500.000 Euro geahndet. Beauftragt jemand fahrlässig oder absichtlich Firmen, die das Mindestlohngesetz nicht einhalten, ist die Geldbuße bis zu 30.000 Euro hoch.

Mindestlohn – Zeiterfassung mit Software

Die Aufzeichnungspflicht beim Mindestlohn ist mit einer digitalen Arbeitszeiterfassung am einfachsten einzuhalten. Eine digitale Zeiterfassung für Mitarbeiter nimmt automatisch im Hintergrund die Arbeitszeit auf und übernimmt die Pflicht zur Aufzeichnung von allein. Jeder Eintrag ist mit einem Zeitstempel versehen, sodass die Anwesenheiten und Pausen für alle Angestellten dokumentiert sind. Minus- und Plusstunden sind jederzeit einsehbar und garantieren die Einhaltung des Mindestlohngesetzes. Gleichzeitig findet das Arbeitszeitgesetz Anwendung: Hinterlegte Regelungen zu Pausen und Mehrarbeit verschaffen einen schnellen Überblick.

Katharina Bensch

Katharina Bensch ist die Clockodo-Expertin für Themen rund um den Arbeitsalltag.
Mit zertifiziertem Fachwissen zu rechtlichen Arbeitsthemen und vielfältiger Erfahrung als Redakteurin betreut sie das Clockodo-Info-Portal.

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