Wochenarbeitszeit: Geregelte Arbeitszeiten waren gestern

Von neun bis fünf – früher ein üblicher Arbeitstag – sitzt heute kaum noch jemand im Büro. Häufig fallen Überstunden an und viele Erwerbstätige arbeiten abends oder am Wochenende. Was sind überhaupt geregelte Arbeitszeiten? Wer arbeitet länger? Und wie ist heutzutage die zulässige maximale Arbeitszeit?

Uhr für Wochenarbeitszeit
Arbeitszeit ist die Zeit, in der tatsächlich gearbeitet wird. Das schließt die Anfahrt aus.

Die Arbeitszeiten haben sich in den letzten Jahren gewandelt. Von neun bis fünf arbeiten, das war einmal. Viele Menschen fangen später an, bleiben länger und arbeiten abends oder am Wochenende. In der Praxis dehnen Unternehmen das Arbeitszeitgesetz aus. Geregelte Arbeitszeiten und flexible Arbeitszeitmodelle erhöhen jedoch die Zufriedenheit der Mitarbeiter. Was für Selbstständige normal ist, wird auch für Arbeitnehmer häufiger Alltag: Über 48 Arbeitsstunden pro Woche und wenig Überstundenabbau.

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Was sind geregelte Arbeitszeiten?

Im Arbeitsvertrag ist meist eine Wochenarbeitszeit angegeben. Bei fünf Arbeitstagen vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer oft 40 Stunden, bei sechs Tagen 48 Stunden. Die Realität sieht häufig anders aus und es fallen Überstunden an, die darüber hinausgehen. Zusätzlich zur Anzahl der Stunden spielt auch die Lage der Arbeitszeit eine Rolle für die Regelung. Ob Mitarbeiter die Stunden zu fest vereinbarten Zeiten abarbeiten oder sich in Gleitzeitmodellen selbst organisieren ist unterschiedlich. Die Vereinbarungen stehen im Arbeitsvertrag und auch der Umgang mit Überstunden findet dort seinen Platz. Diese bauen Angestellte ab oder bekommen einen Freizeitausgleich beziehungsweise eine entsprechende Vergütung. Arbeitszeiterfassung an sich ist seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus September 2022 Pflicht.

Wer arbeitet wie lange?

Anzahl der Arbeitsstunden

Die Wochenarbeitszeit in Deutschland ist im Durchschnitt auf 34,8 Stunden (2019) gesunken, schreibt das Statistische Bundesamt. Die Arbeitszeiten sind rückläufig, waren es 1991 noch 38,4 Stunden. Gleichzeitig aber stieg der Anteil der Erwerbstätigkeiten in Teilzeit von 14 auf 29 Prozent. Einzeln betrachtet arbeiten Vollzeitkräfte im Schnitt 41 Stunden und Teilzeitkräfte 19,5 Stunden.

Laut einer Umfrage des Statistischen Bundesamtes arbeiten 2019 insgesamt 9,7 Prozent der Erwerbstätigen mehr als 48 Stunden pro Woche. Darunter sind doppelt so viele Männer wie Frauen. Auffällig ist, dass besonders ältere Menschen länger arbeiten: Zwischen 15 und 24 Jahren sind es 1,5 Prozent, zwischen 55 und 64 Jahren 12,8. Nicht überraschend ist, dass die Berufsgruppe der Selbstständigen am häufigsten mehr als 48 Stunden arbeitet (46,3 Prozent der Selbstständigen). Besonders Selbstständige mit Beschäftigten arbeiten viel: 57 Prozent von ihnen mehr als 48 Stunden pro Woche.

„Überlang“ nennt das Statistische Bundesamt die Arbeitszeit über 48 Stunden und richtet sich dabei nach internationalen Konventionen. Das Amt schreibt: „Zu lange Arbeitszeiten können belastend sein, da nicht genügend Zeit für das Privatleben zur Verfügung steht.“ Für eine gute Arbeitsatmosphäre ist es notwendig, dass die Arbeitnehmer zufrieden sind. Geregelte Arbeitszeiten tragen dazu bei, wohingegen Überstunden die Gesundheit beeinträchtigen und Stress am Arbeitsplatz fördern.

Da Arbeitgeber auch innerhalb einer Branche unterschiedliche Vorstellungen haben, variieren die Arbeitszeiten. Das Statistische Bundesamt schreibt, dass Leitungs- und Führungspositionen häufig Mehrarbeit leisten (30,3 Prozent in Vollzeit) sowie Fachkräfte in der Landwirtschaft (32,7 Prozent) und Menschen mit akademischen Berufen (14,4 Prozent). Eher selten fallen Überstunden statistisch bei Hilfsarbeitskräften (2,1 Prozent), Bürokräften (3,2 Prozent) und bei Handwerkern (4,8 Prozent) an.

Teilzeit ist nicht gleich die Hälfte einer normalen Woche. Alles, was weniger als eine vergleichbare Stelle ist, nennt sich bereits Teilzeit. Wird hier die normale Arbeitszeit erreicht, handelt es sich bereits um Überstunden.

Lesen Sie jetzt alles darüber im Lexikonbeitrag „Teilzeit“!

Ungewöhnliche Arbeitszeiten: Arbeitszeit am Wochenende

18,1 Prozent aller Erwerbstätigen arbeiteten 2019 regelmäßig in der Zeit von 18 bis 23 Uhr, so das Statistische Bundesamt. 1992 waren es nur 15 Prozent. Doch fallen darunter nicht nur Selbstständige: Auch bei Arbeitnehmern allein liegt der Wert bei 16,7 Prozent (1992 noch bei 13 Prozent). Nachts, zwischen 23 und 6 Uhr, gehen 2019 4,9 Prozent einem Job nach.

Im Jahr 2019 arbeiteten 24,1 Prozent der Erwerbstätigen samstags, 1992 taten dies nur 20 Prozent. Auch sonntags arbeiten mehr Menschen: 10,0 Prozent aus dem Jahre 1992 stehen 2019 12,8 Prozent gegenüber. Auch bei der Arbeitszeit am Wochenende sind die Selbstständigen mit Beschäftigten die Spitzenreiter. 54,2 Prozent von ihnen arbeiten samstags, 26,4 Prozent sonntags.

Dem Statistischen Bundesamt zufolge hatten 2019 5,4 Prozent aller Arbeitenden einen Zweitjob, in dem sie im Schnitt 7,9 Stunden pro Woche arbeiten. 35,6 Prozent der Zweitjobber sind selbstständig.
 

Uhren für Wochenarbeitszeit
Arbeiten am Wochenende ist nicht ungewöhnlich, vor allem für Selbstständige.

Deutsche liegen unter dem europäischen Schnitt

Verglichen mit anderen Ländern in Europa liegt Deutschland laut Statistischem Bundesamt bei der täglichen Arbeitszeit im unteren Drittel. Mit den 34,8 Stunden liegt die BRD unter dem Durchschnitt von 37 Stunden. Die Schweizer arbeiten im Schnitt 34,6 Stunden, die Österreicher 36,4 pro Woche.

Wie viele Stunden darf eigentlich gearbeitet werden?

Das Arbeitszeitgesetz legt die Höchstzahl an Arbeitsstunden pro Tag fest. Für Angestellte gilt ein Arbeitstag von höchstens acht Stunden. Für eine Sechstagewoche sind das 48 Stunden pro Woche. Bei einer Notwendigkeit verlängern die Arbeitnehmer den Tag auf maximal zehn Stunden. Zusätzlich ist zwischen zwei Arbeitstagen eine Ruhepause von elf Stunden zwingend.

Der Durchschnitt von 41,2 Stunden pro Arbeitswoche ist bei vereinbarten 40 Stunden also nicht fortlaufend erlaubt. Leitende Angestellte, Chefärzte, Pfleger im Haushalt der bedürftigen Person und Mitglieder des Betriebsrats sind vom Arbeitszeitgesetz ausgenommen. Für Jugendliche und Schwangere gelten strengere Regeln ohne Überstunden. Sonntagsarbeit sieht das Gesetz nur in Sonderfällen vor. Für manche Berufe gelten per Tarifvertrag andere Regelungen für die maximale Arbeitszeit.

Beispiel

Lisa arbeitet in einer Agentur und hat eine vertraglich geregelte 40-Stunden-Woche. Ihre Chefin Katharina bittet sie, die nächste Woche pro Tag zwei Überstunden zu machen, damit die Deadline für einen wichtigen Auftrag eingehalten werden kann. Lisa fängt normalerweise um 7 Uhr an und arbeitet bis 16 Uhr einschließlich Pause. Sie fragt Katharina, ob sie die zusätzlichen zwei Stunden abends im Home-Office arbeiten kann. Katharina ist einverstanden, erinnert Lisa aber daran, dass sie eine Ruhepause von elf Stunden zwischen zwei Arbeitstagen einhalten muss. Diese muss spätestens um 20 Uhr im Home-Office Feierabend machen, wenn sie am nächsten Tag wieder um 7 Uhr anfangen möchte.

Bonustipp für Unternehmer: Überstundenabbau

Nicht nur die Anzahl der erlaubten Überstunden pro Tag und Woche ist geregelt. Auch der Abbau steht klar im Arbeitszeitgesetz. Dieses legt fest, dass die Höchstarbeitszeit von acht Stunden am Tag innerhalb von 24 Wochen beziehungsweise sechs Monaten nicht überschritten werden darf. In diesem Zeitraum müssen Überstunden also abgebaut werden.

Für Überstunden aus Nachtarbeit gilt eine Frist von vier Wochen. Für Arbeit an Sonntagen oder Feiertagen gewährt der Arbeitgeber einen kompletten Ausgleichstag. Für Sonntagsarbeit innerhalb von zwei Wochen, für Feiertagsarbeit innerhalb von acht Wochen.

Katharina Bensch

Katharina Bensch ist die Clockodo-Expertin für Themen rund um den Arbeitsalltag.
Mit zertifiziertem Fachwissen zu rechtlichen Arbeitsthemen und vielfältiger Erfahrung als Redakteurin betreut sie das Clockodo-Info-Portal.

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