Karl geht es sonntags schon nicht so gut und Montagmorgen wacht er total erkältet auf. Er überlegt noch, trotzdem zur Arbeit zu gehen, aber er kommt kaum aus dem Bett. Lieber erst einmal gesundschlafen.
Als er um elf Uhr wieder aufwacht, hat er viele verpasste Anrufe von der Arbeit auf dem Handy. Seine Chefin Nicole hat ihn mehrfach versucht zu erreichen und drei Nachrichten geschrieben, ob es ihm gut gehe. Karl ruft sie zurück und hat eine ziemlich wütende Nicole am Telefon, die ihm einschärft, sich nächstes Mal direkt zu melden. Damit ist sie vollkommen im Recht, denn wenn Arbeitnehmer nicht kommen können, müssen Sie das Unternehmen unverzüglich darüber informieren. Dann hätte Nicole sich um eine Vertretung kümmern können.
Sie schickt Karl zum Arzt, denn sie erwartet am ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Auch das ist in Ordnung, denn diese Regelung hat Nicole in Karls Arbeitsvertrag festgehalten.
Am Donnerstag ist Karl immer noch krankgeschrieben. Deswegen staunt Nicole nicht schlecht, als sie ihn in ihrem Lieblingsrestaurant trifft. Karl war es wieder besser gegangen und er wollte den Termin mit seiner Schwester nicht absagen, die in der Stadt zu Besuch war. Nicole jedoch fühlt sich hintergangen, denn entweder ist Karl krank und kuriert sich aus oder er ist gesund und geht zur Arbeit und dann ins Restaurant. Deswegen schreibt sie ihm eine Abmahnung.