Urlaub, Krankheit und Feiertage als erfüllte Sollstunden auswerten
- News
- 05.06.2018
In den Firmen-Einstellungen können Sie im Reiter „Arbeitszeit“ nun entscheiden, ob den Mitarbeitern bei Abwesenheit wegen Urlaub, Krankheit oder Feiertagen Zeit auf deren Stundenkonten gutgeschrieben werden soll oder ob die Sollstunden des jeweiligen Tages genullt beziehungsweise reduziert werden sollen.
Bestandskunden wurde die Einstellung „Abwesenheiten verrechnen, indem die Sollstunden des Tages genullt bzw. reduziert werden" zugewiesen, sodass die Verrechnung zunächst genauso durchgeführt wird wie eh und je. Ändern Sie nun die Einstellung, gilt dies auch rückwirkend für alle Abwesenheiten.

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Kommentare
Klaus Lehmann 10.06.2018 Anworten
Wir haben in der Vergangenheit mühsam die Feiertage als Überstunden eingetragen.
Die Funktion ist super, aber muss ich dann alle manuell eingetragenene Zeiten erntfernen, oder kann man das "ab heute" einstellen?