Neue Pausenerfassung gemäß Arbeitszeitgesetz

Jeder Arbeitnehmer, der mindestens sechs Stunden am Tag arbeitet, muss Pausen einlegen. So will es der Gesetzgeber und hat entsprechende Pausenvorschriften verbindlich geregelt. Länge und Rhythmus der Pausen variieren von Branche zu Branche. Arbeitgeber, die sich nicht daran halten und damit gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen, riskieren empfindliche Strafen.
Mit unserem neuen Update erweitern wir die Möglichkeiten der Pausenerfassung massiv und erleichtern Arbeitgebern ebenso wie Arbeitnehmern die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu Arbeitspausen.

Die wichtigsten Neuerungen betreffen die Eintragung von Arbeitszeitvorschriften. Dabei können Sie grundsätzlich frei wählen, ob Sie diese Vorschriften als Standard für die gesamte Firma definieren oder individuell für einzelne Mitarbeiter. Zu den konfigurierbaren Vorschriften zählen die maximale Arbeitszeit pro Tag, pro Woche und am Stück sowie Soll-Pausenzeiten, die in einer bestimmten Länge und einer bestimmten Aufteilung ab einer bestimmten Arbeitszeit einzuhalten sind.
Dazu bieten wir Ihnen komfortable Vorlagen, die den gesetzlichen Regelungen in Deutschland, der Schweiz, Österreich und anderen Ländern entsprechen. Natürlich können Sie trotzdem frei konfigurieren - etwa, um besondere tarifliche oder betriebliche Vereinbarungen zu berücksichtigen. Über diese Feinabstimmung können Sie in Kürze auch festlegen, ab welcher Dauer Unterbrechungen als Pausen erfasst werden bzw. ob Pausen als Arbeitszeit gewertet werden (was zum Beispiel in Polen vielfach so gehandhabt wird).

Wer diese Möglichkeiten anwendet, profitiert von einem schnellen und verlässlichen Überblick, der im Zweifel vor Bußgeldern und Strafverfolgung schützt. So werden in der Tagesansicht und in den Mitarbeiterberichten automatisch Hinweise angezeigt, falls Vorschriften nicht eingehalten wurden.
Mit einem in den nächsten Wochen folgenden Update werden Sie außerdem die Option haben, Soll-Pausen automatisiert abziehen zu lassen für den Fall, dass Mitarbeiter die vorgeschriebenen Pausenzeiten nicht beachtet haben.

Haben Sie Fragen zu den Möglichkeiten der neuen Pausenerfassung? Rufen Sie unseren Support an - wir helfen Ihnen gerne weiter!
Sehr geehrter Damen und Herren,
vielen Dank für das sehr sinnvolle und arbeitserleichternde Tool. Die gesetzlichen Regelungen beruhen allerdings nicht auf dem Arbeitsschutzgesetz sonder auf dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG).
Mit besten Grüßen,
Dennis Herrmann
Sehr geehrter Herr Herrmann,
da haben Sie natürlich Recht, wir haben den Fehler korrigiert. Freut uns dass Ihnen das Update gefällt!