clockodo hält EuGH-Urteil zur Arbeitszeit ein
Am 14. Mai 2019 urteilte der Europäische Gerichtshof: In Zukunft müssen alle Arbeitgeber in der EU die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter komplett erfassen. Geklagt hatte eine spanische Gewerkschaft gegen eine Niederlassung der Deutschen Bank SAE in Spanien. Wie der deutsche Gesetzgeber die europäische Vorgabe rechtlich umsetzen wird, ist noch nicht beschlossen.
Mit clockodo halten Sie die Vorgaben schon jetzt ein:
Wer die Arbeitszeit erfassen möchte, die nicht für Projekte gedacht ist, legt einfach einen internen Kunden (zum Beispiel den Namen der eigenen Firma) und eine Leistung an (zum Beispiel „Arbeitszeit“). Arbeiten Sie einmal nicht für einen Kunden, fließt die Zeit mit diesen Daten dann trotzdem in die Stundenkonten.
Wer ausschließlich die Arbeitszeit erfassen möchte, legt nur den einen Kunden und die eine Leistung an. Diese sind dann bei jedem Mitarbeiter automatisch vorausgewählt.